Das Sächsische Kulturministerium unterstützt den Aufbau eines Lern- und Gedenkortes durch den Leipziger Verein Riebeckstraße 63 e. V. mit 100.000 Euro aus PMO-Mitteln. Mit den Geldern will der Verein das Vereinsdomizil in einem ehemaligen Pförtnerhaus sanieren und einen Ort des Gedenkens schaffen.

So soll einer der beiden Räume des Pförtnerhauses zum Ausstellungsraum ausgebaut werden. Unterstützt wird der Verein dabei auch vom Leipziger Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB), in dessen Trägerschaft sich das Gelände befindet und von der Stadt Leipzig.

„Lehren aus der Geschichte dürfen nicht in Vergessenheit geraten, daher bekennt sich der Freistaat Sachsen zu seiner Geschichte und setzt gleichzeitig ein Zeichen für die Zukunft. Ich danke dem Verein Riebeckstraße 63 e.V. für sein Engagement, mit dem er das Geschichtsbewusstsein an dem Ort im Leipziger Südosten pflegt, der über das 19. und 20. Jahrhundert hinweg ein Ort der sozialen Ausgrenzung war“, betont die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Der Verein hat sich im Jahr 2019 aus einem Initiativkreis heraus gegründet und besteht aus rund 30 Mitgliedern. Er verfolgt das Ziel, einen dauerhaften Erinnerungs- und Lernort an der Riebeckstraße 63 einzurichten.

Die 1892 erbaute städtische Zwangsarbeitsanstalt zu St. Georg und ihre Nachfolgeeinrichtungen dienten der Marginalisierung und Ausgrenzung bis hin zur Verfolgung und Vernichtung von Menschen. Die städtische Arbeitsanstalt stand für eine repressive kommunale Fürsorgepolitik, die gesellschaftlichen Phänomenen wie Armut, Arbeitslosigkeit und psychischen Erkrankungen mit Ausgrenzung, Disziplinierung und Arbeitszwang begegnete.

In der Weimarer Republik war dort ein Obdachlosenasyl untergebracht. Im Nationalsozialismus wurden viele der Insassen als „Asoziale“ verfolgt und das Gelände war Durchgangslager und Polizeigefängnis. In der DDR befanden sich hier eine geschlossene Venerologische Station, ein Sozialheim und Wohneinheiten einer Langzeitpsychiatrie.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mittel stammen aus dem Vermögen der Parteien, der ihnen verbundenen Organisationen und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (sogenanntes PMO-Vermögen).

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