Am 9. Juni wird gewählt. Die ersten Wahlbenachrichtigungskarten sind in der letzten Woche zugestellt worden. Nach wenigen Tagen liegen im Wahlamt der Stadt Grimma schon über 1.500 Briefwahlanträge vor.

Seit dieser Woche hat auch die Briefwahlstelle im historischen Rathaus am Markt 27 geöffnet und ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich montags und donnerstags von 13.00 bis 16.00 Uhr und dienstags von 13.00 bis 18.00 Uhr. Dort ist es möglich, vor Ort die Kreuze zu setzen. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument und der Wahlberechtigungsbrief.

Apropos Wahlberechtigungsbrief: Auf der Rückseite des Wahlberechtigungsbriefes befindet sich ein QR-Code. Scannt man diesen Code mit dem Smartphone, kann man die Wahlunterlagen bequem online bestellen und sich nach Hause schicken lassen. Alternativ kann man die Briefwahlunterlagen über die Webseite der Stadt Grimma unter www.grimma.de/wahl anfordern. Die Briefwahlunterlagen können auch formlos mit den ausgefüllten persönlichen Daten auf der Rückseite des Wahlberechtigungsbriefes durch Einwurf in den Briefkasten des Stadthauses Grimma oder des Bürgerzentrums Nerchau beantragt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass die Briefwahlunterlagen zu den Kommunalwahlen und der Europawahl getrennt voneinander versendet werden. Daher ist es zu beachten, dass die Unterlagen auch separat abgegeben werden.

Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können wahlberechtigte Bürger ab sofort bis spätestens Freitag, 7. Juni, um 18.00 Uhr die Briefwahlunterlagen formlos (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) beantragen.

„Bereits 1.500 Anträge auf Briefwahl gingen im Bürgeramt der Stadt Grimma ein“, so Amtsleiterin Daria Kunadt. Sollten Wahlbenachrichtigungen noch nicht zugestellt worden sein, bittet Daria Kunadt um etwas Geduld, die Postsendungen seien auf dem Weg.

Das Wahlamt weist darauf hin, den Antrag auf Briefwahl rechtzeitig zu stellen, sodass genügend Zeit für die Zusendung der Wahlunterlagen bleibt. Wahlberechtigte, die ihren Stimmzettel aus dem Ausland zurücksenden, müssen die längeren Postlaufzeiten einkalkulieren. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung Grimma oder des Bürgerzentrums Nerchau sein.

Alle Personen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Sie laufen sonst Gefahr, ihr Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Zur Europawahl am 9. Juni 2024 sind insgesamt 23.204 Bürgerinnen und Bürger aus Grimma aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Erstmals sind auch junge Menschen ab 16 Jahren bei der Europawahl wahlberechtigt. Bei der Stadtratswahl in Grimma haben 22.916 Wahlberechtigte ab 18 Jahren bis zu drei Stimmen. Davon können 11.251 Bürgerinnen und Bürger zusätzlich ihre Ortschaftsratsvertreter wählen.

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