Beim sommerlichen Kaffeetrinken im Garten sind sie mitunter lästig, doch viele Wespen stehen unter besonderem Schutz. Darauf weist das Amt für Umweltschutz hin. Während der Sommermonate erreichen das Amt derzeit viele Anfragen zum Umgang mit den Insekten.
Einige Wespenarten, wie etwa die Hornisse, sind in vielen Regionen jedoch selten geworden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es daher, ihre Nester zu zerstören oder Tiere zu töten. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Die meisten anderen Wespenarten, wie etwa die Gemeine Wespe, unterliegen weniger strengen Schutzvorschriften, doch auch ihre Umsiedlung sollte stets von Fachleuten vorgenommen werden, um den Tieren und somit dem Ökosystem nicht zu schaden. Oft genügen neben der Umsiedlung bereits weniger invasive Maßnahmen, um eine Koexistenz zu ermöglichen.
Wespen haben einen schlechten Ruf, der ihrem Stellenwert in der Natur keineswegs gerecht wird: Sie sind nicht nur fleißige „Schädlingsbekämpfer“, sondern gleichermaßen Recycling-Profis, weil sie Totholz zersetzen. Das macht sie zu einem unverzichtbaren Teil unseres Ökosystems. Zusätzlich sind sie wichtige Bestäuber diverser Nutz- und Wildpflanzen, wodurch Wespen einen aktiven Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt leisten.
Weitere Informationen zum Umgang mit den Insekten der Gattung „Hautflügler“ finden sich im dazugehörigen Infoflyer des Umweltinformationszentrums (UIZ) auf leipzig.de/uiz. Weitere Hinweise und auch der Kontakt zur telefonischen Wespen- und Hornissenberatung des NABU Leipzig stehen auf nabu-leipzig.de/ratgeber/hautflügler/.






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