Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) lehnt die von der Regierungskoalition aus Union und SPD beschlossene Verschärfung der Krankschreibungsregeln entschieden ab. Der Koalitionsausschuss verständigte sich gestern in Berlin darauf, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend zu machen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen.
Von einem Bürokratieabbau kann aus Sicht der KV Sachsen keine Rede sein. Wenn Patienten, die bislang telefonisch krankgeschrieben wurden, künftig persönlich in die Praxis kommen, steigt die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte deutlich an. Dasselbe gilt für die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Beide Maßnahmen bedeuten für die ohnehin belasteten Praxisteams zusätzlichen Aufwand.
Zudem verlängern sich unter Umständen die Ausfallzeiten, wenn Ärzte eine Arbeitsunfähigkeit bereits am ersten Tag attestieren müssen, statt den kurzfristigen Krankheitsverlauf abzuwarten. Auch das Risiko unnötiger Infektionen in vollen Wartezimmern steigt, wenn Menschen mit leichten Infekten zum Arztbesuch verpflichtet werden. Steigende Patientenzahlen, die keine direkte medizinische Behandlung benötigen, setzen die ohnehin angespannte Terminverfügbarkeit zusätzlich unter Druck.
Hinzu kommt ein grundsätzlicher Widerspruch in der Gesundheitspolitik der Koalition: Während das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz den Praxen erhebliche Einsparungen abverlangt und die Notfallreform gleichzeitig zusätzliche, personalintensive Bereitschaftsstrukturen von den Kassenärztlichen Vereinigungen fordert, sollen dieselben Praxen nun auch noch mehr Patienten für reine Formalitäten empfangen. Diese Vorhaben passen nicht zusammen.
Dr. med. Stefan Windau, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, erklärt: „Erst will man den Praxen Milliarden entziehen, dann verlangt man von ihnen neue Bereitschaftsstrukturen rund um die Uhr, und jetzt sollen sie zusätzlich Menschen behandeln, die nur ein Formular brauchen. Das ist keine Entlastung, das ist ein Bürokratieprogramm auf dem Rücken der Praxen und Patienten.“





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