Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten der Leipziger Messe am 1. und 2. Oktober 2026 zum Warnstreik auf. Der zweite Warnstreiktag fällt auf den ersten Tag der Hobbymesse der Leipziger Messe. Hintergrund ist das Ausbleiben eines substantiell verbesserten Angebots der Arbeitgeberseite.

Die Tarifkommission hatte der Geschäftsführung zuletzt ein Ultimatum gesetzt: Bis zum 25. September sollte ein deutlich verbessertes Angebot vorgelegt werden, das eine Fortsetzung der Tarifverhandlungen am 5. Oktober auf einer tragfähigen Grundlage ermöglicht. Jedoch verweigerte sich die Arbeitgeberseite, ein neues Angebot vorzulegen, geschweige denn, das zuvor schon deutlich reduzierte Kompromissangebot der Tarifkommission zu akzeptieren.

Mit dem Warnstreik am 1. und 2. Oktober wollen die Beschäftigten deshalb ein klares Signal an die Arbeitgeberseite senden. „Die Entscheidung, am ersten Tag der Hobbymesse zu streiken, haben sich die ver.di -Mitglieder nicht leicht gemacht.“ Ordnet Mathias  Krempien, Mitarbeiter der Messe und Mitglieder der ver.di-Tarifkommission, ein: „Wir haben uns bei unseren ursprünglichen Forderungen bereits massiv bewegt. Wir müssen nach Ablauf des Ultimatums aber davon ausgehen, dass das angekündigte Angebot sogar hinter dem letzten Vorschlag der Tarifkommission zurückbleibt.“

Für die ver.di – Mitglieder sei damit klar, dass nur das Bestreiken einer Veranstaltung ihre Entschlossenheit unterstreichen könne. Gleichzeitig fordern die Mitglieder die Arbeitgeberseite auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, den Kompromissvorschlag der Tarifkommission anzunehmen und so einen zweitägigen Streik abzuwenden.

Der Warnstreik beginnt am 1. und 2. Oktober jeweils um 9 Uhr am Messesee.

Der Entgelttarifvertrag wurde zum 30.06.2026 von ver.di gekündigt. Die Forderungen sind:

  • Lineare Entgelterhöhung (Anlage 3 ETV): Erhöhung der Tabellenentgelte um 350,00 € monatlich für alle Beschäftigten mit Wirkung zum 01.07.2026
  • Laufzeit des ETV: 12 Monate, bis 30.06.2027
  • Erweiterung der Entgeltstufen: Einführung einer Stufe 7 und einer Stufe 8 in den Entgeltgruppen B1 bis B5 (§2 Abs. 2 ETV) sowie Verkürzung der Stufenlaufzeit auf 2 Jahre bis Stufe 3 und 3 Jahre ab Stufe 4 (§4 Abs. 3 ETV)
  • Aufnahme der Funktionsbezeichnung „Assistent mit vertieften Kenntnissen“ in die Entgeltgruppe B3 (Anlage 2 ETV)
  • Anpassung des §3 Abs. 5: „Neue Eingruppierungen richten sich nach den einschlägigen Merkmalen der Anlage 1 (Matrix) zum Entgelttarifvertrag. Auf dieser
  • Grundlage ordnen die Tarifvertragsparteien neue Funktionen einer Entgeltgruppe zu (Anlage 2).“
  • Anpassung der Höhe der Jahressonderzahlung (§ 8 ETV Abs. 1) auf ein monatliches Tabellenentgelt zuzüglich der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile auf Basis der vorhergehenden letzten zwölf vollen Kalendermonate (unter Berücksichtigung der 1/12 Regelung bei späterem Eintritt ins Arbeitsverhältnis)
  • Arbeitszeitverkürzung (§7 MTV): Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 38 Stunden bei vollem Lohnausgleich
  • Gesundheitstage für ver.di-Mitglieder (§26 MTV): Erhöhung des Anspruchs auf 3 bezahlte Gesundheitstage pro Kalenderjahr oder wahlweise eine Einmalzahlung in Höhe von 500,00 € brutto

Die nächste Verhandlungsrunde ist am 05.10.2026.

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