Aus Sicht der CDU-Fraktion werden normale Gewerbetreibende und sogenannte fliegende Händler mit mobilen Verkaufsständen bei Spielen von RB Leipzig unterschiedlich behandelt. Sie fragte deshalb die Verwaltung: „Wie gewährleistet die Stadtverwaltung eine Gleichbehandlung der ortsansässigen Gewerbetreibenden und der fliegenden Händler, insbesondere bei der Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums und bei den Vorschriften zur Abgabe von Speisen und Getränken?“

Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal (Linke) erklärte die rechtlichen Grundlagen. Demnach richte sich die Gestaltung der Freisitze von normalen Gewerbetreibenden nach der Sondernutzungssatzung der Stadt. „Grillen und Ausschank direkt auf dem Freisitz sind ausgeschlossen“, sagte Rosenthal. „Es werden keine Ausnahmen zugelassen.“ Nötig wäre zuvor eine Änderung der Sondernutzungssatzung.

Zur Situation der „fliegenden Händler“ sagte er, dass vor jeder Saison neun von ihnen zugelassen werden. Dies geschehe in einem Losverfahren, an dem sich auch Gastronomen mit Freisitz beteiligen könnten. Die Gleichbehandlung beider Seiten sei damit gewährleistet.

Auf Nachfrage des CDU-Stadtrates Konrad Riedel nach Kontrollen sagte Rosenthal, dass Veterinäramt und Stadtordnungsdienst bei jedem Spiel im Einsatz seien und auch die „fliegenden Händler“ überprüfen würden.

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