NuKLA hat Beschwerde gegen das Leipziger Umweltamt wegen Mäh-Aktion im Floßgraben eingereicht

LeserclubDeutschland hat ein Problem. Und das ist kein simples Melde-Problem, auch wenn jetzt eine Klage vorm Europäischen Gerichtshof droht, weil die Bundesrepublik für mehr als die Hälfte seiner 4.700 FFH-Gebiete keine Maßnahmen zum Erhalt des Schutzstatus benannt hat. FFH steht für die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie – und so ein FFH-Gebiet ist auch der Leipziger Auwald. Der Floßgraben liegt mittendrin. Und Wasserpflanzenmahd ist eindeutig keine Schutzmaßnahme für Flora und Fauna.