Was ist das eigentlich? Fahrlässigkeit? Ignoranz? Ein kleines Tauschgeschäft? In der Ratsversammlung am heutigen 21. Juni steht eine Verkaufsvorlage für ein Grundstück südlich des Wilhelm-Leuschner-Platzes auf der Tagesordnung. Ein Filetstückchen, ruhig gelegen zwischen Windmühlenstraße und Brüderstraße. Der Freistaat will es gern kaufen, um dort das Leibniz-Institut für Länderkunde unterzubringen.

Eigentlich wollte der Stadtrat über den Verkauf der Grundstücke am Wilhelm-Leuschner-Platz erst entscheiden, wenn endlich der Masterplan beschlossen ist. Der wurde aber erst am Montag, 19. Juni, in der Dienstberatung des OBM bestätigt und muss den Parcoursritt durch die Ratsversammlung erst noch hinter sich bringen.

Aber die sächsische Staatsregierung hat sich frühzeitig in den Prozess eingemischt und ihr Kaufangebot für das Grundstück eingereicht. Das jetzt in einem Hopplahopp auch entschieden werden soll.

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den endverhandelten Grundstückskaufvertrag mit dem Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) zu einem angemessenen Kaufpreis in Höhe von 2.470.000,00 EUR unter Berücksichtigung eines Preisnachlasses von 1.020.000,00 EUR aufgrund der Nutzung im besonderen öffentlichen Interesse (Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung) notariell beurkunden zu lassen“, heißt es in der Vorlage aus dem Wirtschaftsdezernat, deren Details für die Öffentlichkeit nicht einsehbar sind.

Was peinlich genug ist: Denn hier will der Freistaat mit Steuergeldern ein wertvolles Grundstück im Herzen der Stadt Leipzig kaufen. Und gleichzeitig die möglichen Kosten für eine eventuelle Bodenverseuchung der Stadt aufs Auge drücken.

Das steht im zweiten Beschlusspunkt: „Die Stadt Leipzig ist verpflichtet, dem Käufer die Kosten für die Beseitigung von Altlasten bis zur Höhe des Kaufpreises zu erstatten. Bei der Feststellung von Altlasten wird der Betrag in Höhe des Kaufpreises von 2.470.000,00 Euro nach § 79 (1) SächsGemO überplanmäßig im PSP-Element 1.100.11.1.3.05 bereitgestellt. Die Einzahlung aus Verkäufen PSP-Element 7.00000.51.770 dient als Deckung.“

Da die Inhalte der Vorlage nicht öffentlich sind, wird auch nicht klar, mit welchen Bodenverseuchungen hier gerechnet wird.

Und noch etwas ist im Beschluss nicht erwähnt: Wie soll mit den hier vom Stadtrat beschlossenen 40 Prozent Wohnungen umgegangen werden? Wird sie der Freistaat bauen? Das ist nicht zu erwarten. Eher ist zu erwarten, dass er diesen Teil des Grundstücks weiterverkauft und ein privater Investor zum Zuge kommt. Womit die Wohnflächen wieder den Plänen der Stadt entzogen sind, die gut beraten wäre, auch hier anteilig sozial geförderten Wohnraum unterzubringen, um die Preisentwicklung im Zentrum-Süd zu dämpfen.

Die Vorlage sorgt gerade dafür, dass die Stadt den nächsten großen Streitfall auf den Tisch bekommt und am Südteil des „Masterplan“-Geländes schon vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor es auch nur eine demokratische Willensbildung über den Masterplan gibt.

Die Beschlussvorlage.

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Die Leipziger Zeitung Nr. 44: Über die Grenzen hinaus

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