Am heutigen Montag, 5. November, tritt die Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße in Kraft. Von einigen Medien geradezu euphorisch als Mittel begrüßt, die Konflikte im Leipziger Osten polizeilich in den Griff zu bekommen. Aber mehr Polizeikontrolle schafft nicht mehr Sicherheit. Im Gegenteil, stellt der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann fest.

„Ich lehne eine solche Waffenverbotszone und das damit auch einhergehende Verbot gefährlicher Gegenstände als reine Symbolpolitik ab“, sagt Valentin Lippmann, der innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion ist. „Wenn man annimmt, dass das Mit-sich-Führen von Messern so gefährlich ist, dass es verboten werden muss, dann stellt sich doch die Frage, warum das Verbot nur in Städten gelten soll? Waffen werden wegen solcher Verbote nicht verschwinden, es sei denn, jede Besucherin und jeder Besucher einer Innenstadt wird auf Waffen und gefährliche Gegenstände durchsucht und diese werden abgenommen.“

Es ist reine Placebo-Politik, mit der in allererster Linie Polizeirechte ausgeweitet werden.

„Aus meiner Sicht soll mit dieser Waffenverbotszone vielmehr die Befugnis der Polizei ausgeweitet werden, Personen anlasslos anzuhalten und auf mögliche Waffen und gefährliche Gegenstände zu durchsuchen. Dies stellt einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte dar, da die Waffenverbotszone in der Leipziger Eisenbahnstraße, anders als Kontrollbereiche, zeitlich nicht befristet ist“, geht Lippmann auf den Kern dieses Verbots ein, das fest zur Big-Brother-Mentalität der sächsischen Staatsregierung gehört.

Man hat zwar rigoros an den Personalstellen für Polizisten gespart, sodass die ganz normale Polizeiarbeit immer öfter unerledigt bleibt, die Überwachungsrechte aber weit über die verfassungsrechtlichen Grenzen ausgeweitet. Jetzt schon.

„Die Polizeiverordnung, die zum Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen rund um die Eisenbahnstraße nunmehr veröffentlicht worden ist, lässt zudem eine Reihe praktischer Fragen unbeantwortet. Kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro auferlegt werden, wenn jemand mit seinem Taschenmesser nichtsahnend aus der Straßenbahn in der Waffenverbotszone aussteigt?

Wo wird auf das Waffenverbot hingewiesen? In welcher Art der Verpackung ist das Mit-sich-Führen von beispielsweise Messern oder Beilen erlaubt? Und warum verhindert diese den Einsatz von diesen Gegenständen?“, fragt Lippmann. „Dies alles macht deutlich, dass es sich bei der Einrichtung der Waffenverbotszone nur um ein Sicherheitsplacebo handelt.“

Und der Vorgang widerspricht der andernorts geübten Freizügigkeit bei wirklich gefährlichem Waffenbesitz. Die Grünen, so Lippmann, würden insgesamt weniger Waffen in unserer Gesellschaft wollen und hätten sich auch mehrfach für eine Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen.

„Wir fordern, dass die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich untersagt wird. Waffen und Munition sollen örtlich getrennt oder an einem besonders gesicherten Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden“, geht Lippmann auf eine dieser grauen Stellen im sächsischen Waffenrecht ein. Immer mehr Sachsen legen sich Schusswaffen zu – legal und auch illegal. Während die Kontrollen durch Kommunen und Landkreise oft aus personellen Gründen nur lückenhaft sind.

„Dringend notwendig ist zudem, die Aufbewahrung von Waffen regelmäßiger als bisher zu kontrollieren und alle Angehörigen der extremen Rechten, Bürgerwehren, fremdenfeindlichen Bürgerinitiativen, etc. jährlich auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen und ihnen ggf. die Waffenerlaubnisse zu entziehen“, fordert Lippmann. „Die von uns ebenfalls geforderte Waffenamnestie wurde bereits umgesetzt.“

Die Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße stigmatisiert das ganze Quartier

Die Waffenverbotszone in der Eisenbahnstraße stigmatisiert das ganze Quartier

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