Für einige Aufregung sorgte ja in der vergangenen Woche die Meldung der Stadt Markkleeberg, am Floßgraben würden 15 Erlen gefällt. Bei Floßgraben denkt fast jeder sofort an das bei Paddlern beliebte Gewässer, auf dem man von der Pleiße zum Cospudener See paddeln kann – mitten durchs Eisvogelrevier. Aber mit diesem Gewässer hatte die Meldung nichts zu tun. Die Geschichte geht ein bisschen anders.

Wer mit dem Boot zum Cospudener See paddelt, sieht kurz vor der Unterquerung des Ziegeleiweges linkerhand ein kleines Gewässer einmünden. Das ist der der eigentliche Floßgraben, der östlich des Waldsees Lauer und des Cospudener Sees noch weiterführt bis ungefähr Höhe Mendelsohnstraße auf Markkleeberger Gebiet. Bevor mit dem Tagebau Cospuden hier ein riesiges Stück Leipziger Auengebiet verschwand, führte der Floßgraben einst quer durch das heutige Seegelände nach Zwenkau.

Heute führt dieser Abschnitt des Floßgrabens nicht mehr viel Wasser. Bootsverkehr ist hier nicht möglich. Trotzdem sah sich die Stadt Markkleeberg jetzt gezwungen, 15 Bäume zum Fällen vorzusehen.

„Das Areal, in dem die Baumfällungen vorgesehen sind, befindet sich zwischen Equipagenweg und Waldsee Lauer“, erklärt Daniel Kreusch, Pressesprecher der Stadt Markkleeberg. „Das Waldstück, aus dem die Bäume genommen werden, wird östlich unmittelbar durch Wohnbebauung und westlich durch den Floßgraben begrenzt. Das Waldstück dazwischen ist fünf Meter breit. Der Floßgraben fällt hier oftmals trocken. Eigentümer der Fläche ist die Stadt Leipzig. Die Stadt Markkleeberg ist hier für das Gewässer 2. Ordnung zuständig und muss hier der Verkehrssicherungspflicht nachkommen.“

Diese Wohnbebauung (vor allem Einfamilienhäuser) am Equipagenweg ist erst in den letzten Jahren entstanden. Vorher war die Standsicherheit der Bäume an dem kleinen Flusslauf eher kein Thema. Doch jetzt ist es eins geworden.

„Die reale Gefahr besteht darin, dass Bäume auf die Grundstücke der Anwohner fallen können. Hier besteht Gefahr für Leib und Leben“, betont Kreusch. „Der Ernstfall tritt nicht heute oder morgen ein, ist aber dennoch akut. Aufgrund des nahenden Sommers, der mit Gewittern und Unwettern einhergeht, steht diese Gefahr in den nächsten Wochen ins Haus. Dies haben auch unsere ökologische Begleitung sowie das Landratsamt erkannt und für die Arbeiten eine Sondergenehmigung ausgestellt.“

Das Waldstück am Floßgraben sei dadurch gekennzeichnet, dass hier in erster Linie Erlen und Eschen stehen. Inzwischen habe die Stadt Leipzig als Eigentümer angekündigt, sich um drei Bäume selbst zu kümmern.

„Von den 15 Bäumen, von denen wir jetzt sprechen, sind 13 Roterlen und zwei Eschen. Die Gründe für das Fällen sind unterschiedlich“, betont Kreusch. „Zum Teil steht hier bereits Totholz, zum Teil sind die Stämme (auch an der Wurzel) durch Pilzbefall angegriffen. Selbstverständlich haben wir den Beschnitt schon geprüft und – wo es möglich ist – bereits in den üblichen Zeiten vorgenommen. Den letzten Schritt – die Fällung – haben wir so lange wie möglich aufgespart. Bei allen angesprochenen Bäumen ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben. Aufgrund der jeweiligen Baumhöhe und der Abstände zu den Grundstücken ist er unvermeidlich.“

Was trotzdem die Frage aufwirft, warum die Baumfällungen nun mitten in der Brutsaison passieren. Hat man die gefährdete Standsicherheit zu spät erkannt?

„Die Situation vor Ort wird regelmäßig durch Begehungen geprüft. Regelmäßig finden dort Pflegemaßnahmen statt, das heißt auch: Bäume werden hier aus dem Waldstück entnommen, um die Anwohnerinnen und Anwohner nicht zu gefährden“, sagt Daniel Kreusch. „Wir haben uns zur Info der Öffentlichkeit entschieden, da die Maßnahme über das sonstige Maß unserer Sicherungen hinausgeht. Die oben angesprochenen Arbeiten sind selbstverständlich bis zum 1. März vorgenommen worden. Die neuerlichen Schäden sind bei einer Begehung nach dem 1. März festgestellt worden.“

Aber wie geht es weiter?

„Wie Sie richtig bemerkt haben, brüten die Vögel bereits. Die Baumfällarbeiten sind jetzt erst einmal ausgesetzt“, betont Kreusch. „Danach wird ein neues fachliches Gutachten notwendig sein. Mit dem Einsetzen der Vegetation sind bestimmte Bäume bzw. Nistplätze darin nicht mehr einsehbar. Die nicht einsehbaren Bäume werden zunächst nicht gefällt, aber weiter beobachtet und kontrolliert.“

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Es gibt 2 Kommentare

Erst Grundstücke bis zum letzten Zentimeter verscherbeln am (alten) Floßgraben, also “direkt an der Natur”!!, anstatt entsprechende Abstände einzuhalten, dann, was noch von derselben übrig ist, platt machen, damit ja keinem der betuchten EigentümerInnen ein Ast auf den Zeh fällt. SEHR interessante Logik!
Und: derzeit ist Sperrfrist für Baumfällungen! !
Einfach nur zum Brechen.

Aha, und wodurch ist der Sachverhalt “entschärft”? Es werden Baugenehmigungen erteilt und danach die Bäume gefällt, die stören? (Hättenddie Baugenehmigungen unter diesen Umständen überhaupt erteilt werden dürfen?)
Werden vorsorglich an anderen Stellen im Auwald deshalb Bäume gefällt, um hinterher Baugenehmigungen erteilen zu können?

Übrigens ist dar der Teil des Floßgrabens, der (auch) als Hochwasserüberleiter des Zwenkauer Sees dient, wofür ein wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt wurde.

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