LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug Ausg. 68Als die Koalition aus CDU und SPD auf Bundesebene Mitte Juni ein ganzes Paket von acht neuen Zuwanderungsgesetzen, Integrationsmaßnahmen und Neuregelungen bei Abschiebungen binnen weniger Tage durch den Bundestag peitschte, wollte sie Handlungsfähigkeit auf einem Gebiet beweisen, auf welchem sie längst Getriebene ist. Durch die AfD, welche gern so viele Menschen wie irgend möglich wieder in ihre teils noch immer im Bürgerkrieg befindlichen Länder zurückschicken möchte. Und durch die Opposition von links-grün, die deutlich bessere Integrationsmöglichkeiten für Zuwanderer und Geflohene einfordert.

Vor allem aber steigt auch der Druck am Arbeitsmarkt. Deutschland ist innereuropäischer Wirtschaftschampion, was Produktivität und Verkauf in andere Länder betrifft. Gleichzeitig geht dem Champion die Luft aus, wie man auch am Beispiel Leipzig sehen kann.

Hier fehlten Anfang 2019 bereits 8.000 Arbeitnehmer vor allem in Dienstleistungsberufen, Alten- und Krankenpflege, auch die LVB sucht händeringend neues Fahrpersonal, so manches Bauunternehmen nimmt keine neuen Aufträge mehr an. Kurz gesagt: wo wirklich angepackt werden muss, sind die Menschen rar geworden.

In den vergangenen Tagen hat die CDU/SPD-Koalition auf Bundesebene eine Menge Gesetze in extrem kurzer Zeit durch den Bundestag gebracht, welche mit Fachkräften, Zuwanderung, Migration und Abschiebungen zu tun haben.

Sie, Frau Kolbe, haben für die SPD als Leipziger Arbeitsmarktexpertin mitverhandelt. Sie, Frau Rudolph-Kokot, das Gesetz scharf angegriffen. Wie kann man das Gesamtpaket beurteilen, was wird tatsächlich neu geregelt?

Kolbe: Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag, 7. Juni 2019, in 2./3. Lesung acht Vorhaben im Bereich Migration und Integration verabschiedet. In dem Gesetzespaket enthalten sind unter anderem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Beschäftigungsduldungsgesetz, Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz und verschiedene Maßnahmen zur Entfristung des Integrationsgesetzes, aber auch das umstrittene sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz.

Bei der Bewertung bin ich zwiegespalten. Einerseits enthält das Paket einige wirklich wegweisende Erfolge. Das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz etwa öffnet den Zugang zur Ausbildungsförderung dauerhaft und regelt ihn weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben.

Zudem gibt es große Fortschritte bei der Sprachförderung für Geflüchtete. Wir bekommen endlich ein Einwanderungsgesetz, das es gerade auch Fachkräften mit qualifizierter Berufsausbildung erheblich erleichtert, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen oder hier vor Ort einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen.

Und mit der Dritten Änderung des AsylbLG schaffen wir einen Freibetrag für ehrenamtlich tätige Flüchtlinge und schließen die Förderlücke bei der Ausbildungsförderung.

Andererseits ist das Paket an vielen Stellen nicht der große Wurf: Die neu geschaffene Beschäftigungsduldung zum Beispiel gibt es nur befristet und mit hohen Hürden. Bei der Ausbildungsduldung fallen wir aus meiner Sicht hinter den Status Quo zurück. So wird bei weitem nicht jede/r, der sich hier bei uns anstrengt, von den neuen Regeln profitieren.

Gibt es Punkte, die Sie gerechtfertigt und gut an den Neuregelungen finden?

Kolbe: Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz bin ich äußerst zufrieden. Beim AsylbLG überwiegt für mich der bereits genannte, positive Anteil, auch wenn mir die neue Regelbedarfsstufe 2 für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften nicht recht einleuchtet: Sie bekommen künftig nur noch 90 % der Leistungen, weil durch ihr Zusammenleben angeblich Einspareffekte entstehen.

Wie genau das funktioniert, wenn man nicht freiwillig zusammen wohnt, nicht dieselbe Sprache spricht und vermutlich auch nicht das Gleiche einkauft, erschließt sich mir nicht. Empirische Beweise dafür kenne ich jedenfalls nicht.

Beim Einwanderungsgesetz hätte ich mir mehr Mut gewünscht, etwa bei den recht hohen Anforderungen für die Einreise zur Arbeitsplatzsuche oder bei der Frage, wer als Fachkraft zu uns kommen kann. Es ist weiterhin eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung erforderlich. Diesen Anerkennungsprozess aus dem Ausland zu betreiben, ist äußerst schwierig. Ich finde, hier kann man kulanter sein, wenn jemand z. B. sehr gut Deutsch spricht. Ein konkretes Jobangebot ist ohnehin erforderlich.

Beim Duldungsgesetz kritisiere ich neben den bereits genannten Punkten bei der Beschäftigungsduldung die neu eingeführte Vorduldungszeit bei der Ausbildungsduldung. Das verschlechtert die bestehenden Möglichkeiten. Außerdem hat man künftig bei ungeklärter Identität keinen Anspruch mehr darauf, egal, ob man alles Menschenmögliche unternommen hat. Die Erteilung liegt dann trotzdem im Ermessen der Ausländerbehörde. Mehr Rechtssicherheit für die Beteiligten – also auch für die Unternehmen – erreichen wir so nicht.

Besonders in der Kritik ist das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, warum?

Kolbe: Es geht aus meiner Sicht in die komplett falsche Richtung. Mit seinen vielen, meist sinnlosen Restriktionen erreichen wir genau das Gegenteil: Es wird nicht zu mehr Abschiebungen führen, sondern Menschen dauerhaft von Sozialleistungen abhängig machen, von Teilhabe und Integration ausschließen und sie so schlussendlich Kriminellen in die Arme treiben.

Ich hätte mir gewünscht, dass sich der Bundestag etwas mehr Zeit genommen hätte für die einzelnen Gesetze, vor allem, wenn alles irgendwie mit allem verbunden ist. Man muss ja auch die Bevölkerung mitnehmen.

Rudolph-Kokot: Es soll eine „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt werden. Dies betrifft Menschen ohne Papiere, die diese auch nicht beschaffen können. Sie sollen Wohnsitzauflagen, Bußgelder und ein Arbeitsverbot bekommen. Für viele Betroffene geht das komplett an der Realität vorbei. Die Wiederherstellung von Geburtsurkunden etc. ist in vielen Kriegsgebieten oder ehemaligen Kampfzonen einfach nicht möglich.

Weiterhin sollen Geflüchtete, die in einem anderen EU-Staat schon Schutzstatus erlangt haben, keinen Anspruch auf Sozialleistungen in der Bundesrepublik mehr haben. In Europa ist das Sozialrecht sehr unterschiedlich. So verwirken z. B. Geflüchtete, die in Italien ihren Schutzstatus erhalten haben, nach Ausreise ihren Anspruch auf Leistungen generell. Doch viele Geflüchtete sind einfach zu ihren Familienmitgliedern gefahren. Zur Familienzusammenführung von Menschen mit Schutzstatus in unterschiedlichen europäischen Staaten haben wir aus meiner Sicht derzeit keine vernünftige Regelung.

Irena Rudolph-Kokot © Martin Neuhof2
Irena Rudolph-Kokot © Martin Neuhof

Und sogar anerkannte Asylsuchende sollen eine Auflage für einen Wohnsitz bekommen dürfen. Bisher war das entsprechende Gesetz befristet. Nun wird es entfristet. Aus meiner Sicht schränkt das die Arbeits- und Teilhabemöglichkeiten von anerkannten Geflüchteten ein. Oft sind die Möglichkeiten, in einer Großstadt Arbeit zu finden, besser und vor allem in Sachsen ist das Leben in vielen Orten für Menschen nichtdeutscher Herkunft einfach lebensgefährlich.

Zudem verlängert das Gesetz den bisher möglichen Aufenthalt für Geflüchtete in sogenannten Ankerzentren von sechs auf achtzehn Monate. Nur für Familien soll die Sechsmonatsgrenze bleiben.

Und bei den Abschieberegelungen sieht man, dass das Ziel der Gesetze ist, Abschiebungen zu erleichtern. Dafür wurde erstmals den Behörden das Recht eingeräumt, Wohnungen auf der Suche nach den abzuschiebenden Menschen zu betreten. Außerdem wurden Informationen rund um das Thema Abschiebungen als „Staatsgeheimnis“ eingestuft.

Das birgt Potential, Mitarbeiter/-innen helfender Organisationen zu kriminalisieren. Besonders fragwürdig ist aber die Einführung der Möglichkeit, abzuschiebende Menschen in regulären Haftanstalten unterzubringen. Ausreisegewahrsam darf festgelegt werden, wenn das Ausreisedatum um 30 Tage überschritten wurde.

Aber die Fachkräfteeinwanderung wurde ja offenbar verbessert?

Rudolph-Kokot: Ja, Deutschland bekommt ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Verbesserungen gibt es für junge Menschen auch nur mit Berufsabschluss. Hier wurden die Hürden deutlich gesenkt und die Vorrangprüfung (es wird nicht mehr geprüft, ob ein deutscher Staatsbürger den Arbeitsplatz besetzen könnte) abgeschafft.

Allerdings sind die Hürden für Zuwanderung von Menschen ab dem 45. Lebensjahr extrem hoch. Das betrifft meine Generation. Und wenn ich bedenke, dass ich gerade überlege etwas Neues in meinem Leben zu machen, dann kommt mir diese gesetzte Altersgrenze sehr ungerecht vor.

Was komplett fehlt ist ein Spurwechsel, der ermöglicht, dass Geflüchtete durch Ausbildung und Arbeit in eine reguläre Einwanderung wechseln. Probleme bei der Umsetzung wird es auf jeden Fall geben. Denn was bleibt, sind lange und komplizierte Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse.

Einige SPD-Bundestagsmitglieder, darunter Sie Daniela Kolbe, haben sich gegen die Koalitionsdisziplin entschieden und insbesondere das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ abgelehnt. Welche Gründe haben den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben?

Kolbe: Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages bin ich ausschließlich meinem Gewissen verpflichtet. Vor diesem Hintergrund bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass ich dem Gesetz nicht zustimmen kann. Meine Kritik am „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ kann ich an folgenden Punkten exemplarisch darstellen:

Neu geschaffen wird eine „Duldung für Menschen mit ungeklärter Identität“. Sie beinhaltet neben drastischen Leistungseinschränkungen Arbeits- und Bildungsverbote in großem Stil und schließt so alle Geflüchtete, die keinen Pass vorlegen können, langfristig von Integration und Teilhabe in unsere Gesellschaft aus.

Weil zum Beispiel die Duldungszeiten in diesem Status nicht mit angerechnet werden und so gerade jungen Geflüchteten aus komplexen Herkunftssituationen (etwa in Iran aufgewachsene Afghanen) den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Hierbleiben werden sie übrigens trotzdem (ohne Pass können sie das Land nicht verlassen), ohne Perspektive und auf Kosten des Sozialstaats.

Durch die Einschränkungen der persönlichen Aufenthalts- und Bewegungsrechte, die Arbeitsverbote und der häufig isolierten Lage der AnkER-Zentren, sind die Geflüchteten dort dann für anderthalb Jahre zur Untätigkeit verdammt. Als Sozialpolitikerin und aus meiner Beschäftigung mit dem Thema Langzeitarbeitslosigkeit weiß ich sehr gut, was das mit Menschen macht.

Wir verschenken hier unglaublich viel Potenzial und multiplizieren die vorhandenen Vermittlungshemmnisse (Sprachbarriere, Traumata etc.) um ein Vielfaches.

Kann man bereits abschätzen, wie sich dieses Gesetz auf die konkrete Praxis im Umgang mit Duldungen und Migranten allgemein niederschlagen wird?

Rudolph-Kokot: Durch die Einführung der „Duldung light“ werden viele Menschen in etlichen Punkten an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert. Sie bekommen keine Arbeitserlaubnis und werden sich so weder integrieren noch sich eine Existenz aufbauen können. Auch ihre Kinder, die mit eingereist sind, wird dieser Status treffen. Das weiterzudenken ist besonders bitter.

Aus meiner Sicht wird man durch die Perspektivlosigkeit Menschen in Parallelwelten treiben. Aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive ist besonders dieser Aspekt verheerend und setzt Jahrzehnte alte Fehler in der Migrationspolitik fort.

Kolbe: Aus meiner Sicht wird das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ nicht zu mehr Abschiebungen führen. Wenn wir reihenweise Menschen auf Dauer von Arbeit und Bildung, von menschenwürdiger Unterbringung und Versorgung, von gesellschaftlicher Teilhabe und Integration abschneiden, schaden wir nicht nur Geflüchteten, sondern auch der inneren Sicherheit. Mit solchen Maßnahmen schaffen wir Zulauf für Radikale und Islamisten und spielen Clan-Kriminellen in die Hände. Das kann nicht das Ziel sozialdemokratischer Politik sein.

Insbesondere die Inhaftierungsmöglichkeiten für Familien und Kinder, welche von Abschiebungen bedroht sind, sind uns ins Auge gestochen bei der bislang erhobenen Kritik. Sind solche Ideen mit deutschen Grundgesetzen in Übereinstimmung zu bringen?

Kolbe: Unser Grundgesetz ist nicht der einzige rechtliche Rahmen, der das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ schwierig macht. Es wurden im Gesetzgebungsprozess auch immer wieder menschen- und europarechtliche Bedenken laut. Sie erwähnen die Aufweichung des Trennungsgebots von Strafgefangenen und Geflüchteten in Abschiebehaft. Dieses Gebot ist europarechtlich verbrieft und ebenfalls einer meiner großen Kritikpunkte an dem Gesetz.

Die Bundesregierung argumentiert mit einer Notsituation, da nicht genügend Abschiebehaftplätze zur Verfügung stehen und erst neue geschaffen werden müssen. Vor dem Hintergrund, dass die Möglichkeit zur Unterbringung von inhaftierten Geflüchteten in regulären Gefängnissen nur bis 2022 gegeben ist, die Länder selbst entscheiden können, ob sie davon Gebrauch machen und sich die Frage stellt, ob die Regelung überhaupt praktisch umsetzbar ist (Geflüchtete dürfen z. B. innerhalb der Gefängnisse nicht im selben Trakt untergebracht sein wie Strafgefangene, Familien müssen separate Bereiche haben etc.), hielten Experten bei der Anhörung die Regelung gerade noch für grundgesetzkonform.

Rudolph-Kokot: Die Unterbringung in regulären Gefängnissen ist tatsächlich fragwürdig. Dafür wird mit dem Gesetz das sogenannte Trennungsgebot aufgehoben. Abschiebehaft erfolgt nicht wegen eines begangenen Verbrechens. Und Menschen, die in Haft kommen, bekommen auch Rechtshilfe. Diese sollen aber dann Abschiebe-Inhaftierte nicht bekommen. Ich bin zuversichtlich, dass nicht nur dieser Aspekt gerichtlich überprüft werden wird.

Sie, Frau Kokot, haben vom verloren gegangenen Vertrauen in der Zivilgesellschaft und den „Grausamkeiten, die anschließend die SPD aushalten“ werden muss, rings um dieses Thema gesprochen. Gibt es für diesen Vertrauensverlust bereits erste Signale in Leipzig?

22 Organisationen haben das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ kritisiert. Darunter zahlreiche NGOs mit denen die SPD sehr eng zusammenarbeitet. Auch der DGB hat das Gesetz scharf kritisiert. Das hinterlässt Spuren. Besonders schlimm sind aber die Auswirkungen in der breiten aktiven Zivilgesellschaft.

Menschen, die sich für Seenotrettung engagieren, Geflüchtete bei ihrer Integration begleiten oder ihnen Rechtshilfe geben, antirassistisch Aktive – sie haben in Größenordnungen ihre Enttäuschung auf allen Kanälen ausgedrückt und die SPD für unwählbar erklärt. Und ich kann ihnen das nicht verdenken. Die Kritik trifft uns Sozen vor allem vor Ort scharf, in den Initiativen und Vereinen, wo wir zum Teil selbst aktiv sind.

Neue Studie: Migration hat ökonomische Gründe und bleibt meist in der Großregion

Migration hat ökonomische Gründe und bleibt meist in der Großregion

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Michael Freitag über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar