Was Bürger meistens nicht haben, haben Verwaltungen und Investoren zur Genüge: eine Riesengeduld. Sie finden schon zueinander, bevor die betroffenen Bürger auch nur ahnen, was da auf sie zukommen könnte. Und so holt die Rückmarsdorfer jetzt ein Beschluss aus dem Grundstücksverkehrsausschuss vom 19. Oktober 2015 ein.

„Mit dieser Beschlussfassung wurde der Oberbürgermeister u. a. beauftragt, Verhandlungen zum Verkauf von städtischen Flächen zum Zwecke der Rohstoffgewinnung aufzunehmen“, heißt es jetzt in einer Vorlage des Dezernats Stadtentwicklung und Bau, mit der genau das forciert werden soll.

Die Ratsversammlung soll dem nun am 16. Dezember einfach nur zustimmen.

„Die Stadt Leipzig ist Eigentümerin zahlreicher Flurstücke in der Gemarkung Rückmarsdorf, welche sich innerhalb des Gebietes befinden, das für den Kiessandtagebau Rückmarsdorf (vorherige Bezeichnung Schönau III) vorgesehen ist. Die betreffenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt.

Ziel des Antrages ist es, den Verkauf derjenigen Eigentumsflächen der Stadt Leipzig auszuschließen, die sich innerhalb einer direkt an die Wohnbebauung angrenzenden 300 m breiten Zone befinden. Somit würden diese im Bestand der Stadt gehalten und könnten weiterhin landwirtschaftlich bzw. für eine Waldmehrung gemäß Regionalplan genutzt werden“, formuliert das Planungsdezernat.

„Damit soll erreicht werden, dass der infrage stehende Abstand von 300 m zwischen Rohstoffgewinnung und Siedlung eingehalten wird und nicht unterschritten werden kann.“

Und das ist – aus Sicht der Stadt – sogar schon ein Erfolg. Denn die Landesdirektion Sachsen ist dem Antrag der Stadt, hier eine 300-Meter-Schutzzone festzuschreiben, nicht gefolgt.

Offenes Raumordnungsverfahren, Angebot von Papenburg

Was das Planungsdezernat in der Vorlage auch erläutert: „Die GP Papenburg AG beabsichtigt nach den bislang bekannten Antragsunterlagen, unter dem Projektnamen ,Kiessandtagebau Rückmarsdorf‘ in einem Gebiet von ca. 46 ha in der Gemarkung Rückmarsdorf Kiese und Sande abzubauen. Da der gültige Regionalplan Westsachsen 2008 entgegenstehende Ziele enthält, erfolgte durch die GP Papenburg AG der Antrag zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) mit integriertem Zielabweichungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen.

Parallel hierzu möchte die GP Papenburg AG den Antrag auf Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beim Oberbergamt in Freiberg stellen. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens mit integriertem Zielabweichungsverfahren war die Stadt Leipzig durch die Landesdirektion Sachsen aufgefordert, eine Stellungnahme als Verfahrensbeteiligte (Träger öffentlicher Belange) abzugeben.

Unter der Nr. VI-DS-06763 erfolgte in der Ratsversammlung am 23.01.2019 die Beschlussfassung zur Stellungnahme, dass sich die Stadt Leipzig für die Einhaltung eines größeren Abstandes zwischen Rohstoffabbau und Siedlungsgebiet einsetzt, als von der GP Papenburg beantragt wurde, jedoch mindestens 300 m. Die innerhalb dieses Bereiches liegenden kommunalen Flurstücke sollen als landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten bleiben. Weiterhin wurde übermittelt, dass aus Sicht der Stadt Leipzig der Kiessandtagebau in der beantragten Form nur mit Auflagen raumverträglich ist.

Das ROV ist noch nicht abgeschlossen. Es liegt aber ein vorgezogener Bescheid zum integrierten Zielabweichungsverfahren vor, der für den Kiessandtagebau die Abweichung von den raumordnerischen Zielen zulässt. Der Forderung der Stadt zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 300 m wurde nicht entsprochen.

Vielmehr wurden für das ausstehende Planfeststellungsverfahren zwei Maßgaben zum Immissionsschutz aufgenommen: Lärmschutzwälle und -wände sind vor dem Beginn des Abbaus zu errichten und die Einhaltung der gesetzlichen Grenz- und Richtwerte ist nachzuweisen.“

So gesehen zeigte Papenburg jetzt sogar ein echtes Entgegenkommen, wie die aktuelle Vorlage erläutert.

Rettung eines landwirtschaftlich genutzten Randstreifens

„Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, dass die aufgeführten Flurstücke dauerhaft im Eigentum der Stadt Leipzig verbleiben und deren Nutzungsart als Landwirtschaftsflächen bzw. für die Waldmehrung festgelegt wird. Hierdurch soll die Inanspruchnahme erschwert, wenn nicht sogar verhindert werden“, schreibt das Planungsdezernat.

„Die GP Papenburg AG hat mittlerweile gegenüber der Stadt Leipzig erklärt, den Kaufantrag für die städtischen Flächen zu reduzieren. Der Kaufantrag bezieht sich somit nur noch auf Flurstücke, die sich außerhalb der 300 m Zone befinden.“

Im Detail klingt das so: „Vor diesem Hintergrund hat die GP Papenburg AG mit Schreiben vom 22.10.2020 ihre Kaufabsichten dahingehend präzisiert, dass nunmehr nur Flächen außerhalb der 300 m Zone erworben werden sollen. Der Abbau würde ausschließlich auf den Flächen im Anschluss an die 300 m Zone erfolgen. Ein Verkauf der entsprechenden Grundstücke mit mehr als 300 m Abstand zum Siedlungsbereich könnte also zu einem beiderseitigen Interessenausgleich führen.“

Ob das die Rückmarsdorfer selbst so sehen?

Warum verkauft die Stadt überhaupt ihre Flächen, wo sie doch mit dem Nichtverkauf das Projekt komplett verhindern könnte?

„Im Jahr 2015 gab es Gespräche zwischen der GP Papenburg AG und der Stadt Leipzig über den Verkauf von Flurstücken im Bereich des Abbaugebietes in der Gemarkung Rückmarsdorf. Grundlage für diese Gespräche bildete die Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00862 (Erstvorlage), welche am 19.10.2015 im Grundstücksverkehrsausschuss beschlossen wurde“, teilt das Planungsdezernat mit.

„Mit dieser Beschlussfassung wurde der Oberbürgermeister u. a. beauftragt, Verhandlungen zum Verkauf von städtischen Flächen zum Zwecke der Rohstoffgewinnung aufzunehmen. Dabei soll für einen möglichen Verkauf als aufschiebende Bedingung die rechtswirksame Zulassung eines Hauptbetriebsplanes durch das Oberbergamt, ein Wiederkaufsrecht der Stadt und eine Mehrerlösklausel vorgesehen werden. Bis zur Entscheidung des Raumordnungsverfahrens mit integriertem Zielabweichungsverfahren ruhen die Verhandlungen mit der GP Papenburg AG hierüber bis auf weiteres.“

Die Sache mit dem fossilen deutschen Bergrecht

Die GP Papenburg AG hat nun also als Kompromisslösung mit Schreiben vom 22. Oktober vorgeschlagen, nur noch Flurstücke, die mehr als 300 Meter von der Bahnhofsiedlung entfernt liegen anzukaufen.

„Die in einem angepassten Kaufantrag benannte Gesamtfläche würde im Gegensatz zur ursprünglichen um gut die Hälfte reduziert werden“, so das Planungsdezernat. „Einem Verkauf dieser städtischen Flächen gemäß dem Beschluss VI-DS-00862 stünde unter diesen Umständen seitens der Stadt Leipzig nichts mehr entgegen.“

Denn auch von anderer Seite sind Kommunen wie Leipzig die Hände gebunden: durch das deutsche Bergrecht, mit dem Besitzer von Grundstücken, unter denen abbauwürdige Bodenschätze liegen, vom Staat regelrecht enteignet werden können.

Diesen Passus hat das Wirtschaftsdezernat extra fett geschrieben, damit ihn die Ratsmitglieder ja nicht überlesen: „Es wird darauf hingewiesen, da es bei einem grundeigenen Bodenschatz, wie z. B. Kies, notfalls fremde Grundstücke in einem zweistufigen Verfahren zugunsten eines Antragstellers entzogen werden können. Im ersten Schritt würde in der sogenannten Zulegung (§§35 BbergG die Gewinnberechtigung für den Kies auf den Antragsteller übertragen werden. Daran anschließend können diese Grundstücke durch Grundabtretung (§ 77ff BbergG) entzogen und übertragen werden.

Beide Verfahren sind an umfangreiche Voraussetzungen gebunden, insbesondere das vorangegangene ernsthafte Bemühen um einen freihändigen Erwerb, sowie Gründe des Allgemeinwohls, die den Abbau auf den fremden Grundstücken erfordern. Daher enthält der Beschlusspunkt die Formulierung, dass innerhalb des 300 m-Abstands geeignete Vereinbarungen zu treffen sind, um jeglichen Kiesabbau zu verhindern. Dies betrifft den Verzicht auf Einbeziehung der betreffenden Flurstücke, auf Zulegung oder Grundabtretung.“

Der Ortschaftsrat Rückmarsdorf darf sich am heutigen 15. Dezember mit der Vorlage beschäftigen. Da kann man gespannt sein, wie sich die eigentlich Betroffenen dazu positionieren.

Bürgerinitiative Rückmarsdorf gehört zu den Erstunterzeichnern der „Erfurter Erklärung“ und lädt am 12. September gleich zu zwei Kundgebungen ein

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Es gibt 2 Kommentare

Können die Rückmarsdorfer nicht die Bodenschätze für ihre eigenen Bedürfnisse sichern?
Da gibt’s doch bestimmt auch was zu bauen.
Wenn man, um diesen Umwelt- und Menschenfrevel abzuwenden, dazu das Land nur von der Stadt Leipzig kaufen muss, sollte doch klar gehen.
Zumal man auch so in der aktuellen Gesamtschau der Stadt Leipzig, wohl erstmal entspannt gucken sollte, welche Beton-Unternehmen und wofür man Kies in der Stadt so braucht..
Luxus-Beton-Neubau um welchen Preis, fällt mir da so ein. Wenn ich’s richtig mitbekomme, werden gerade bei der LWB jetzt ohne Luxus-Sanierung die auch demografisch zu erwartend gewesenen, freiwerdenden Wohnungen doch kurzfristig wieder vermietet.
Andere Wohnungsgesellschaften mögen sich da schwerer tun, vielleicht haben die ja aber auch ihre Substanz so verrotten lassen, dass da nur noch Abriss und Neubau hilft.
Zumindest, meine ich, sollte man mal als Stadt Leipzig so mal grundsätzlich schauen, wieviel Kies für Neubeton man so ausgeben möchte,
und ob diese Neu-Bauten den Menschen der Stadt nützlich sind.
PS: Zumal man ja inzwischen weiß, dass nach Berggrecht, derjenige nach Abbau, das mit irgendwelchen Abbruch-Steinen bzw. Beton wieder auffüllen kann, so zur Landschafts-Sanierung.

Also, habe selbst so ingenieurtechnisch, keine fachliche Ahnung, aber ob der Kies in Leipzig wirklich für Neubau gebraucht wird..
aber ich wollte es doch mal gesagt haben.
So in der Rückschau.

Man darf also feststellen, dass die Landesdirektion vor allem im Interesse der Wirtschaft entscheidet, und dies mit Gründen des Allgemeinwohls erklärt.
Das sollte zu Denken geben.

Im Übrigen werde ich beim nächsten Einkauf nach Bekanntgabe meines Kassenzettels ein Zielabweichungsverfahren einleiten, um meine Geldbörse zu schonen.
Solch ein Verfahren ist ein Witz: Gibt es nun Grenzen durch ein ROV oder sind diese nur Diskussionsgrundlage?

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