Im September stellte die Landesdirektion die sogenannte Raumverträglichkeit für den geplanten Kiesabbau bei Rückmarsdorf fest. Der Kiesabbau ist damit zulässig. Aber bei der Festlegung von Rahmenbedingungen hielt sich die Landesdirektion auffallend zurück, obwohl gerade der Mindestabstand des Kiestagebaus von der Wohnbebauung nun seit einigen Jahren Inhalte von Diskussionen und Bürgerprotesten war. Das Liegenschaftsamt will diesen Punkt jetzt mit einem Vertrag klären.

Eine Standortvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Günter Papenburg AG soll die Rahmenbedingungen des geplanten Kiesabbaus in Rückmarsdorf jetzt festschreiben. Insbesondere soll diese dann festlegen, unter welchen Umständen städtische Flächen an das Unternehmen verkauft werden können. Die Stadt hatte schon signalisiert, dass sie städtische Flächen verkaufen würde, wenn es die offizielle Genehmigung für den Kiesabbau gibt.Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau, stellt klar, dass die Entscheidung des Rates den Maßstab für die kommende Vereinbarung liefert. Über den Kompromiss zum Kiesabbau bei Rückmarsdorf entschied der Stadtrat im März. Im Verwaltungsstandpunkt hatte diese schon betont, dass sie das Anliegen des ursprünglich von den Grünen gestellten Antrags unterstützt, dass alle städtischen Grundstücke innerhalb der 300-Meter-Zone in städtischem Besitz bleiben und nicht verkauft werden und so dort auch kein Kiesabbau stattfindet.

Das soll jetzt mit einem Vertrag mit der Papenburg AG noch einmal untermauert werden.
„Wir werden nur Flächen an das Unternehmen veräußern, die mindestens 300 Meter vom Siedlungsbereich entfernt sind“, betont Baubürgermeister Thomas Dienberg. „Ich gehe auch davon aus, dass die Günter Papenburg AG die Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner ernst nehmen und den Beschluss der Ratsversammlung respektieren wird.“

Auf Antrag der Günter Papenburg AG hatte die Landesdirektion im August festgestellt, dass der geplante Kiesabbau in Leipzig-Rückmarsdorf als „raumverträglich“ grundsätzlich zu genehmigen ist. Die nach dem gültigen Regionalplan Westsachsen 2008 eigentlich für Landwirtschaft und Waldmehrung ausgewiesenen Flächen können damit voraussichtlich für den Kiesabbau genutzt werden.

In dem Verfahren war die Stadt zu einer Stellungnahme aufgerufen gewesen, die im Januar 2019 von den Räten beschlossen wurde. Weitere Voraussetzung für den Kiesabbau ist nun ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren, das aktuell beim Oberbergamt Freiberg geführt wird. Wie schon im Verfahren zuvor kann die Stadt als Trägerin öffentlicher Belange auch vom Oberbergamt gehört werden und dabei ihren Standpunkt darlegen. Einen unmittelbaren Einfluss auf den Ausgang hat die Kommune allerdings in beiden Fällen nicht. Die endgültige Entscheidung trifft das Oberbergamt, betont die Verwaltung.

Hoffnungen der Bürgerinnen und Bürger, dass schon zuvor die Stellungnahme der Landesdirektion einen verbindlichen Abstand zur Wohnbebauung von 300 Meter festschreibt, haben sich mit dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens nicht erfüllt, bedauert auch das Liegenschaftsamt der Stadt.

Die Vertreter der Günter Papenburg AG hatten der Stadt gegenüber jedoch bereits im Oktober 2020 signalisiert, die Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner ernst zu nehmen und im Zuge der weiteren Standortentwicklung berücksichtigen zu wollen.

Noch ist das nicht festgeschrieben, betont das Liegenschaftsamt. Die Verhandlungen zwischen der Stadt und der Papenburg AG zur Standortvereinbarung sind aktuell noch nicht abgeschlossen.

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