Es war ganz bestimmt hübsch gedacht, was sich das Leipziger Architekturkollektiv Rudolf Rohrer da 1953 gedacht hatte, als es die Ringbebauung am Roßplatz entwarf und auch zwei Durchgänge ins Seeburgviertel plante, die den Zugang zur Seeburgstraße, der Sternwartenstraße und der Auguste-Schmidt-Straße ermöglichen sollten. Denn alle drei Straßen wurden durch die Ringbebauung ja vom Promenadenring abgeschnitten. Entstanden sind aber neue Problemstellen insbesondere für Radfahrer, Kinderwagen und Rollstühle, gerade bei Übergang von der Rampe auf die Straße. Ein Fall fürs Jugendparlament.

„Die Stadt Leipzig wird bis zum Ende des 3. Quartals 2022 beauftragt, eine Bordstein-absenkung, entsprechende Markierungen und ein Parkverbot an der Sternwarten-/ Seeburgstraße und der Auguste-Schmidt-Straße an den beiden Durchgängen der Ringbebauung zu prüfen“, hat das Jugendparlament deshalb beantragt.

Und wohl auch aus eigener Erfahrung dazu angemerkt: „Die Durchgänge der Ringbebauung fungieren für viele Bewohner des Seeburgviertels als wichtiger Zugang zum Innenstadtring. Oftmals stellt sich die Zugangssituation zu den Treppenanlagen und Rampen und damit zu den beiden Durchgängen der Ringbebauung als schwierig dar, da u.a. PKW-Fahrer diesen Bereich zum Abstellen nutzen können. Für den Radverkehr ist der Zugang zur Fahrbahn, und für Fußgänger zu den südlichen Bürgersteigen deswegen erschwert, zumal die Bordsteinkanten auf der Breite der Zugangsanlagen nicht durchgängig abgesenkt sind. Eine bauliche Veränderung an dieser Stelle würde Abhilfe und ein angemessenes Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer schaffen.“

Barrierefreiheit war und ist nicht selbstverständlich

Es sind solche Kleinigkeiten, die zeigen, wie wenig Leipziger Planer vor 70 Jahren Barrierefreiheit als selbstverständlich gedacht haben. In diesem Fall haben sie neben der Treppenanlage tatsächlich an Rampen gedacht, die freilich so eng gebaut sind, dass man mit seinem Rollzeug schon sehr aufpassen muss, wen man nicht anecken möchte. Aber beim Übergang aufs Straßenpflaster sorgt der hohe Bordstein für viele dann eben doch für das Ende der Fahrt.

Das sieht auch das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) so und begrüßt den Antrag aus dem Jugendparlament, der auf seine Weise natürlich auch die Fußverkehrsstrategie der Stadt ergänzt. Diese nimmt erstmals auch die Belange aller als Fußgänger und auf Fußwegen Verkehrenden in den Blick.

„Durch barrierefreie Fußverkehrsanlagen wird die Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt für alle Menschen verbessert“, stimmt das VTA dem Jugendparlaments-Antrag bei. „Damit beide Zuwegungsanlagen zu den Durchgängen künftig barrierefrei und radfahrerfreundlich zugänglich sind, prüft die Verwaltung die Herstellung von Bordabsenkungen vor allen vier Rampen der Treppenanlagen sowie in der Seeburgstraße auf dem Gehweg gegenüber den Rampen und zum sich südlichen anschließenden Weg durch die Grünanlage.“

Falschparker könnten bald ein Problem haben

Und das Jugendparlament hat so nebenbei auch deutlich gemacht, dass die hier geparkten Autos hier gar nicht stehen dürften.

Was auch das VTA so sieht: „Ebenfalls wird geprüft, ob und wie das gemäß § 12 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) generell bestehende Verbot des Parkens vor Grundstücksein- und -ausfahrten und vor Bordabsenkungen durch Beschilderungen oder eine sogenannte Grenzmarkierung verdeutlicht werden kann und sollte.“

Denn wenn kein Schild da steht, stellen sich ja manche Autobesitzer gern blind, als hätten sie die Zufahrt zur Ringbebauung nicht gesehen.

Ob das VTA die Bordsteinabsenkungen bis zum Herbst 2022 schafft, sagt es freilich noch nicht. Aber einordnen will man die Maßnahme dort: „Bei einem positiven Prüfergebnis erfolgt die Einordnung der Realisierung. Die Maßnahme wird aus Mitteln des Verkehrs- und Tiefbauamtes finanziert und personell begleitet.“

Da wäre es freilich verblüffend, wenn es zu einem negativen Prüfergebnis kommt.

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