Am Nordplatz steht ein Baum, in dessen Krone erst mal keine Blätter sprießen, dafür jede Menge Plastik flattert. Hineingeweht von einem der Stürme im November vergangenen Jahres. So richtig ist nicht zu erkennen, ob das nun lauter dünne Plastikbeutel sind, wie sie in Geschäften zum Einpacken von Obst bereitliegen. Oder zerfetzte Zellophanstreifen. Aber die Stadt will den Baum nicht davon befreien.

Jedenfalls klingen so Gespräche, die Anwohner mit der Verwaltung geführt haben. Und zwar lange vor Beginn der Vegetationsperiode. Denn es ist absehbar, dass die Plastikfetzen im Baum nicht nur Vögel am Nestbau hindern, sondern auch den Blattaustrieb beeinträchtigen.

Und eine gewisse Frustration macht sich breit, denn während im Amt für Stadtgrün und Gewässer niemand Zeit hat, mal eine Mannschaft mit Hebebühne vorbeizuschicken, um die Plastikfetzen aus der Baumkrone zu entfernen, hat man jede Menge Zeit, selbst nach dem offiziellen Ende der Fällsaison am 1. März noch Ausnahmegenehmigungen auszureichen, damit Bäume gefällt werden können. So wie zuletzt an der Astrid-Lindgren-Schule in Schönefeld.

Der Plastikbaum am Nordplatz. Foto: LZ
Der Plastikbaum am Nordplatz. Foto: LZ

Ganz so, als würden für die Leipziger Verwaltung die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht gelten. Man genehmigt sich ja die Fällungen quasi selbst.

Was die Grünen-Fraktion im Rathaus jetzt zu einer etwas deutlichen Nachfrage animiert.

„An der Astrid-Lindgren-Schule in Leipzig/Schönefeld wurden im Zuge der Vorbereitung der Modernisierung des Schulstandortes Volksgartenstraße/Löbauer Straße und der Errichtung eines verbindenden Mehrzweckgebäudes Baumfällungen außerhalb der Fällsaison vorgenommen und damit entgegen der Bestimmungen des Bundes-Naturschutzgesetzes. So unbestritten wichtig unserer Fraktion die Sanierung und Entwicklung des Schulstandortes ist: Die Fällsaison ist seit 01.03. beendet“, betonen die Grünen in ihrer Stadtrats-Anfrage.

Auch in §5 (4) der seit 01.03.2021 gültigen Leipziger Baumschutzsatzung steht geschrieben: „Vom 01.03. bis 30.09. können genehmigte Beseitigungen sowie weitere Eingriffe nur im Ausnahmefall (z. B. Verkehrssicherungspflicht) erfolgen, um die Habitatfunktion der Gehölze vor allem während der Vegetationsperiode zu garantieren.“

„Dennoch wurde seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer / SG Stadtbäume – Baumschutz eine Genehmigung mit dem Aktenzeichen: 63-2021-006099-SB-02.61-CBU sowie auch eine Befreiung vom Verbot des § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG für die Fällung/Kronenschnitt und Beseitigung von Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis 29.04.2022 mit dem Aktenzeichen: 36.11-36.45.13.06-2022/004013 des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig erteilt“, stellen die Grünen fest. Das Amt verstößt also selbst gegen die Leipziger Baumschutzsatzung.

„Erfahrungsgemäß gibt es bei städtischen Bauvorhaben regelmäßig viele Einflussfaktoren wie die Bereitstellung finanzieller Mittel, Abstimmungsverfahren bis hin zu den Beschlussfassungen und dem Vergabeprozess, die zu zeitlichen Verzögerungen im baulichen Ablauf führen. Dennoch gelten für kommunale Bauvorhaben die gleichen gesetzlichen Grundlagen des Umwelt- und Naturschutzes und Verpflichtungen wie für private Vorhabenträger“, kommentieren das die Grünen und wollen jetzt alle verfügbaren Zahlen zu diesem Thema von der Stadt. Auch zu den Sanktionen. Wobei die Frage steht: Kann ein städtisches Amt sich auch selbst sanktionieren?

Und warum passiert nichts, wenn die Bürger beim Ordnungstelefon anrufen? Eine Frage, die am Nordplatz natürlich steht. Denn es wäre kein Problem gewesen, den Baum von den Plastikfetzen zu befreien und ihm wenigstens die Chance zu geben, einigermaßen unbeschadet in die Vegetationsperiode zu starten.

Die eh schon hart ist für Leipzigs Straßenbäume, denn der März war viel zu regenarm, die Böden sind ausgetrocknet. Etliche Leipziger Straßenbäume haben jetzt schon einen Wassersack bekommen, um die Trockenheit zu überstehen.

Es ist schon längst Zeit, viel fürsorglicher mit allen Bäumen umzugehen, die in Leipzig noch Blätter treiben. So gesehen ist der Baum am Nordplatz auch ein Symbol für eine Gleichgültigkeit, die so nicht mehr zeitgemäß ist.

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