Ein Bürgerhinweis ließ den Stadtordnungsdienst aktiv werden: Geschätzte 800 bis 1.000 Kilo ausgegrabener Bärlauch wurden nach Angaben der Stadt am letzten Montagnachmittag im Leipziger Auwald sichergestellt. Die Pflanzen waren bereits zum Abtransport in Säcke verpackt worden, von den Verantwortlichen fehlt bisher jede Spur.

Insgesamt waren es 40 mit Bärlauch gefüllte Säcke, jeder von ihnen 20 bis 25 Kilogramm schwer, auf welche die Mitarbeiter der Stadt am Montagnachmittag im Forstgebiet „Wilder Mann“ stießen. Die „Beute“ der unbekannten Ausgraber war durch Laub und Astwerk verdeckt, wie die Stadt Leipzig mitteilt. Die Pflanzen selbst seien nicht mehr zu retten gewesen und mussten daher entsorgt werden. Wahrscheinlich lagerte der Bärlauch bereits zum Abtransport.

Einheimischer KĂĽchenliebling und Gesundheits-Booster

Bärlauch (lateinisch Allium ursinum) ist eine Wildpflanze, die im Volksmund auch als „wilder Knoblauch“ einen Namen hat, in jedem Frühjahr zwischen März und Mai austreibt und sich besonders in schattigen Laub- und Mischwäldern pudelwohl fühlt. Speziell feuchte Böden ermöglichen dem 20 bis 40 Zentimeter hohen Gewächs alljährlich eine großflächige Ausbreitung. Gerade entlang von Flussläufen und Auen wie in Leipzig findet der Bärlauch optimale Bedingungen vor und sein markant-scharfer Geruch im Frühling durchzieht die heimischen Wälder.

Bärlauchblüte im Auenwald. Foto: Ralf Julke
Bärlauchblüte im Auenwald. Archivfoto: Ralf Julke

Während die Pflanze zu früheren Zeiten wohl eher als Plage galt, gehört sie heute wegen ihrer nach Knoblauch schmeckenden Blätter zum Standard des Frühlings-Speiseplans in vielen Küchen. Ob als Pesto, Suppe, Brotaufstrich oder Beilage zu Hauptgerichten – wegzudenken ist das würzige Gewächs aus dem Rezept-Arsenal nicht mehr.

Die zahlreichen Vitamine, Verbindungen und Mineralien, die im Bärlauch enthalten sind, verleihen ihm außerdem den Ruf eines Gesundheits-Boosters. Ihm werden Wirkungen etwa gegen Bluthochdruck, Migräne, Gefäßverengung und Herzinfarkt nachgesagt. Dies dürfte ein weiterer Grund sein, warum die Blätter so gern von vielen Menschen in Eigenregie gepflückt werden.

Illegale Sammlerei kann teuer werden

Dies ist, so die gute Nachricht, grundsätzlich auch gestattet, allerdings mit Einschränkungen: Bärlauch darf ohne spezielle Erlaubnis nur in kleiner Menge und für den Eigenbedarf gesammelt werden. Als pragmatischer Richtwert gilt dabei nach §14 des Waldgesetzes in Sachsen ein Handstrauß. Das Ernten größerer Mengen bedarf der Genehmigung des jeweiligen Waldeigentümers und der Naturschutzbehörde. Auch für die gewerbliche Nutzung der Ausbeute ist eine Erlaubnis notwendig.

In Naturschutzgebieten (NSG) und Flächennaturdenkmälern ist die Entnahme von Bärlauch und anderen Pflanzen selbst für den Eigenbedarf übrigens komplett untersagt, betont etwa der Leipziger Ökolöwe. In Leipzig betrifft das Verbot für den Auwald die NSG Luppeaue, Burgaue, Elster- und Pleißeauwald und Lehmlache Lauer. Wer hier ertappt wird, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen, auch wenn er oder sie nur geringste Mengen pflückt.

Teuer wird es womöglich auch für mutmaßliche Bärlauch-Wilderer, die man erst Mitte Februar bei der eimerweisen Ernte erwischte. Auf sie könnten Strafen bis zu 2.500 Euro zukommen, im Extremfall sind sogar 10.000 Euro denkbar. Möglicherweise illegale Sammlerei in den Wäldern kann dem Ordnungsamt unter (0341) 123 8888 gemeldet werden.

Achtung! Verwechslungs- und Vergiftungsgefahr

Neben diesen Regeln warnen Naturschutzverbände eindringlich vor einer Verwechslungsgefahr mit Aronstab, Maiglöckchen und Herbstzeitlosen: Laut NABU ist ein Fall aus Österreich bekannt, bei dem eine Frau und ein Mann vor einigen Jahren nach Einnahme der Blätter von Herbstzeitlosen an Organversagen starben. Offenbar hatten sie die Blätter für Bärlauch gehalten.

Als wichtiges Unterscheidungsmerkmal gilt unter anderem der markante Geruch der Blätter des Bärlauchs, wenn er zwischen den Fingern zerrieben wird (während die Blätter von Herbstzeitlosen und Maiglöckchen geruchsneutral sind).

Vor Ausformung der Bärlauch-Blüten ist auch anhand äußerer Merkmale der Blätter eine Unterscheidung zu Giftpflanzen möglich. Sammlerinnen und Sammler sind daher aufgerufen, sich neben den gesetzlichen Regeln im eigenen Interesse unbedingt fachkundig zu informieren. Achtet man obendrein auf den Schutz umliegender Pflanzen beim Ernten und wahrt das Maß, dürfte einer kulinarischen Frühlingsfreude nichts mehr im Weg stehen.

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