Umweltschutzverbände stehen ziemlich ratlos da, wenn Behörden sich die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nach eigenem Gusto auslegen. Gerade, wenn es um geschützte Gebiete geht. So wie gerade wieder im FFH-Gebiet „Zschopautal“ im Landkreis Mittelsachsen, wo das Landratsamt statt einer FFH-Verträglichkeitsprüfung lieber nur eine „Begehung“ anordnete und dann Bäume fällen ließ. Das ist unangemessen, stellt der NABU Sachsen fest.

Nach wiederholten Baumfällungen im FFH-Gebiet „Zschopautal“ hat der NABU Sachsen jetzt die Staatsanwaltschaft Chemnitz eingeschaltet. Bereits im Frühjahr 2022 hatte das Landratsamt Mittelsachsen nach einer nicht dokumentierten Begehung Fällungen im FFH-Gebiet „Zschopautal“ ermöglicht.

NABU spricht von illegalem Eingriff

Mittlerweile wurde in dem Gebiet erneut gefällt. Es soll nach den Erkenntnissen des NABU Sachsen auch mindestens ein Höhlenbaum mit Quartierpotential beseitigt worden sein. Aus Sicht des NABU Sachsen stellen die Fällungen einen illegalen Eingriff in das Schutzgebiet dar.

Ein gefällter Baum im FFH-Gebiet „Zschopautal“. Foto: Lutz Röder
Gefällter Baum im FFH-Gebiet „Zschopautal“. Foto: Lutz Röder

Das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Zschopautal“ ist Teil des Europäischen Schutzgebietssystems Natura-2000. Diese Flächen liegen gleichzeitig im Naturschutzgebiet „Zschopautalhänge bei Lichtenwalde“. Dieses Gebiet ist von hervorgehobener Bedeutung als Lebensraum für eine Vielzahl von Arten, betont der NABU Sachsen. Manche Arten, wie etwa die Mopsfledermaus oder das Große Mausohr, nutzen diese höhlenreichen Bäume als Quartier. Der Landesgesetzgeber hat solche Bäume daher zu gesetzlich geschützten Biotopen erklärt.

Die Frage der Verträglichkeitsprüfung

Doch auch unabhängig von den jeweiligen Einzelbäumen ist eine Fällmaßnahme in einem FFH-Gebieten stets ein großer Eingriff in den Naturhaushalt des Gebietes selbst und muss mit dessen Erhaltungszielen vereinbar sein. Zum Schutz dieser Gebiete ist daher eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung erforderlich, welche Aufschluss darüber geben soll, ob es weiterer Prüfungen zur Verträglichkeit der Maßnahme mit dem FFH-Gebiet bedarf.

Die nicht dokumentierte Begehung, die vom Landratsamt angeführt wird, stellt nach Auffassung des NABU Sachsen in keiner Weise eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung dar. Der NABU Sachsen hat sich daher dazu entschieden, das Landratsamt Mittelsachsen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen und Strafanzeige erstattet.

Erneute Fällungen registriert

„Wir werden sehen, wie weit die Verantwortlichen bereit sind zu gehen. Dass es hier wirklich der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden bedurfte, sagt meines Erachtens schon einiges. Das lässt tief blicken“, äußert sich dazu Naturschutzreferent Tarek Neuparth.

Doch als wäre der bereits entstandene Schaden nicht genug, musste der NABU nun erneut Fällungen registrieren. Auch über diese hat der NABU Sachsen die Staatsanwaltschaft Chemnitz informiert.

„Es kann nicht sein, dass das Landratsamt es wirklich auf ein Katz-und-Maus-Spiel ankommen lässt. So etwas kann auf lange Sicht nicht gut ausgehen. Die Arten, deren Lebensraum zerstört wird, haben diese Zeit schlicht und einfach nicht“, fügt Landesvorsitzender Bernd Heinitz hinzu.

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Keine Kommentare bisher

so geht NAturschutz in Sachsen !!! Es ist zum kotzen. Wie im Holzberg, am Störmthaler See und anderswo. Zivilgesellschaft muss aufpassen, Behörden sind untätig bzw setzen sich über Gesetze hinweg.

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