Es gibt sie nach wie vor überall in Sachsen: Gemeinden, welche die Warnungen des Klimawandels und des Artensterbens einfach nicht ernst nehmen und noch immer so agieren, als wären Eingriffe in geschützte Naturbereiche kein Problem. So wie Oberwiesenthal, das eine unersetzliche Hangwiese unbedingt für eine neue Ferienhaussiedlung freigegeben hat. Der NABU Sachsen ist entsetzt.

Im Dezember 2022 hat der Stadtrat Oberwiesenthal entgegen starker artenschutzrechtlicher Bedenken die Entstehung einer Ferienhaussiedlung durch private Investoren beschlossen. Für die Anlage soll eine artenreiche Gebirgswiese weichen. Doch die Fläche gehört zu einem Artenschutzprojekt des Freistaats Sachsen und ist Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüterarten wie Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig, so der NABU.

Der Protest und die Kritik von Grüner Liga, NABU Sachsen und Naturschutzverband Sachsen verhallteb ungehört.

Der NABU klagt jetzt

Bereits in der letzten Woche hat der NABU Sachsen gegen die im Bebauungsplanverfahren ergangene Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Erzgebirgskreis Widerspruch eingelegt, um der weiteren Zerstörung des geschützten Biotops vorzubeugen. Dennoch wurde am Donnerstag, dem 25. Mai, mit den Baumaßnahmen für die Ferienhaussiedlung im Kurort Oberwiesenthal fortgesetzt. Der NABU Sachsen zieht nun im einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht, um einen sofortigen Baustopp zu erwirken. Vertreten wird er dabei durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.

„Hier wird die Natur mit allen Mitteln und gegen jeden Widerstand unmittelbar zerstört, um letztendlich Tatsachen zu schaffen. Inwiefern hier der Rechtsstaat nicht an seine Grenzen gerät, ist fraglich. Der NABU Sachsen sah sich daher zum Einschreiten gezwungen. In solchen Fällen muss dann auch die Gerichtsbarkeit involviert werden. Die Bautätigkeiten müssen sofort eingestellt werden“, äußert sich NABU-Landesvorsitzende Maria Vlaic zu dieser gezielten Zerstörung einer artenreichen Bergwiese.

Zschopautal, Fichtelberg …

Der NABU Sachsen berichtete erst vor kurzem von der Zerstörung eines prioritären Lebensraumes im Zschopautal bei Chemnitz, einem europaweit geschützten Gebiet. Auch auf dem Fichtelberg wurde mit rechtswidrig erteilter naturschutzrechtlicher Befreiung mitten im Brutgebiet der Ringdrossel eine Fly Line errichtet.

Und statt ihre Schutzfunktion wahrzunehmen und solche Zerstörungen in gefährdeten Lebensräumen zu stoppen, geben die Unteren Naturschutzbehörden oft bedenkenlos ihre Zustimmung oder schreiten nicht ein, wenn Bauherren rücksichtslos unersetzliche Naturräume zerstören.

Um sensible Lebensräume zu schützen, muss der NABU immer wieder rechtliche Schritte gehen. Das ist für den Verein zeit- und kostenintensiv. Um dennoch für die Natur und ihre Rechte zu kämpfen, benötigt der Verband Unterstützung und bittet daher einmal mehr um finanzielle Rückenstärkung. Denn mit ihrer Missachtung bestehender Naturschutzgesetze zwingen Investoren und Behörden den Naturschutzbund immer wieder zu teuren Gerichtsprozessen, um wenigstens auf juristischem Wege zu klären, wer hier welche Regeln missachtet hat.

Das Problem ist nur: Bis dahin sind die SchutzgĂĽter meist rĂĽcksichtslos vernichtet. Und die Strafen fĂĽr solche UmweltsĂĽnder sind ĂĽberwiegend viel zu gering, um ĂĽberhaupt ein Umdenken zu erzeugen.

Unter diesem Link kann man den Kampf des NABU Sachsen mit einer Spende unterstĂĽtzen.

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