Im Mai gab es schon den vom Gericht angeordneten Baustopp, den der Erzgebirgskreis sofort anweisen sollte. Jetzt hat der NABU auch die endgÞltige Entscheidung zu seinem Eilantrag zu einer wertvollen Wiese bei Oberwiesenthal, auf der eine Ferienhausiedlung aus dem Boden gestampft werden sollte. Am 12. Juli 2023 ist im Eilverfahren gegen die begonnenen Baumaßnahmen fÞr die Ferienhaussiedlung in Oberwiesenthal die Entscheidung zugunsten des NABU Sachsen gefallen.

Insbesondere im Bereich des Biotop- und Artenschutzes bestÃĪtigte das Verwaltungsgericht Chemnitz das Anliegen des NABU und sprach von „schwerwiegenden, offenkundigen Fehlern“.

Aufgrund starker artenschutzrechtlicher Bedenken hatte der NABU Sachsen Mitte Mai 2023 vorsorglich Widerspruch gegen etwaige Baugenehmigungen fÞr die Ferienhaussiedlung eingelegt. Die Siedlung soll ausgerechnet auf einer Gebirgswiese entstehen, die unter anderem Lebensraum fÞr gefÃĪhrdete WiesenbrÞterarten wie Braunkehlchen, Bekassine und WachtelkÃķnig ist. Dennoch wurde mit den Baumaßnahmen begonnen.

„Erfolg fÞr den WiesenbrÞterschutz“

Nach enger, kooperativer Vorarbeit mit Naturschutzverband Sachsen (NaSa), GRÜNE LIGA und BUND Sachsen hatte der NABU-Landesverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht, um einen Baustopp zu erreichen, und zunÃĪchst in einer Zwischenentscheidung Recht bekommen.

„Wir sehen die neue Entscheidung als deutlichen Erfolg fÞr den WiesenbrÞterschutz“, ÃĪußert sich Landesvorsitzende Maria Vlaic. „Besonders vor dem Hintergrund, dass das Bundesumweltministerium fÞr die etwa fÞnf Kilometer entfernten Gemeinden Sehmatal/Neudorf und Crottendorf gerade erst ein unter anderem auf den Erhalt von Bergwiesen ausgerichtetes Naturschutzgroßprojekt bewilligt hat, wirkt das Bauvorhaben in Oberwiesenthal absurd. Umso erfreulicher ist es, dass der Naturschutz im Landkreis nun UnterstÞtzung durch die Rechtsprechung erhÃĪlt.“

Der Antragsgegner hat nun die MÃķglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Entscheidung rechtskrÃĪftig.

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