Es hat gedauert. Eigentlich ist seit fünf Jahren klar, dass der Zweckverband „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ nicht funktioniert, dass jede Kommune auf ihrer Seite des Kulkwitzer Sees eigentlich ihr eigenes Ding macht und Leipzig auch selbst das Dilemma mitverschuldet hat, dass die gemeinsame Kommunikation nicht funktioniert. Und trotzdem hat es gedauert, die Modalitäten zu klären, wie man das Verbandskonstrukt beendet, nachdem Markranstädt schon seinen Austritt beschlossen hatte.

Und dabei war das schon seit 2021 klar. Auch wenn sich Leipzigs Verwaltung damals nicht dazu durchringen konnte, die mit der Betreuung des Leipziger Teils betraute LeipzigSeen GmbH aus der Verantwortung zu entlassen.

„In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 13.10.2021 wurde der Geschäftsbesorgungsvertrag des Zweckverbandes mit der seine Geschäfte führenden LeipzigSeen GmbH bis zum 31.12.2027 mit der Option, dass die Stadt Leipzig für die Flächen in ihrem Stadtgebiet im Falle der vorherigen Auflösung des Zweckverbandes in den Vertrag eintritt, verlängert“, heißt es nun in einer Vorlage aus dem Umweltdezernat, die endlich die Auflösung des Zweckverbands zum Juni 2026 auf die Tagesordnung setzt.

„In Folge konnte die Leipzig Seen GmbH auch die Verträge mit den bestehenden Mietern und Pächtern (div. Gewerbe und Bungalows) bis zum 31.12.2027 verlängern und fortsetzen. Auf dieser Grundlage konnten sich die beiden Mitglieder voll auf die Auflösung des Zweckverbandes konzentrieren und – durch Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer fachkundig beraten – das nun vorliegende Modell zur Verbandsauflösung erarbeiten und mit den Rechtsaufsichtsbehörden abstimmen“, so das Umweltdezernat.

Das damit auch endlich auf eine Entscheidung in Markranstädt reagiert. Denn: „Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat am 06.11.2025 mit seinen Beschlüssen 2025/BV/188 und –189 bereits der Auflösung des ZEG und dem Abschluss der Auseinandersetzungsvereinbarung zugestimmt.“

Die Gunst der Stunde

Und dann wird das Umweltdezernat geradezu poetisch, wenn es schreibt: „Nun gilt es den erreichten Kairos zu nutzen: Nur durch Beschluss der Auflösung des Zweckverbandes durch die Verbandsversammlung spätestens im März 2026 kann der bis zum 30.06.2026 angestrebte Vollzug abgesichert werden. Hierfür ist die unverzügliche Genehmigung durch die Ratsversammlung notwendig.“

Auf einmal pressiert es also. Denn eine Nichtauflösung von Leipziger Seite könnte bedeuten, dass Leipzig auf den Kosten des Zweckverbands sitzen bleibt. Oder im Wortlaut der Vorlage:

„Die Auflösung soll u. a. zur Minimierung des Risikos des Anfalls erheblicher Grunderwerbssteuerzahlungen vorzugsweise durch Austritt der Stadt Markranstädt aus dem Zweckverband erfolgen. Die verbleibende Stadt Leipzig würde dadurch Rechtsnachfolger des Zweckverbandes. Sofern ein Austritt der Stadt Markranstädt aus dem Zweckverband aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein sollte, beispielsweise weil die Landesdirektion die Genehmigung hierfür verweigert, soll die Auflösung dennoch auf einem anderen, dann neu durch die Verbandsmitglieder zu findendem Weg erfolgen.“

Am 28. Januar soll diese Vorlage nun in die Ratsversammlung kommen, damit die noch existierende Verbandsversammlung im März die Auflösung beschließen kann. Die LeipzigSeen GmbH bleibt für den Leipziger Teil bis 2027 unter Vertrag, um die bestehenden Pachtverhältnisse weiter abzusichern.

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