Unsere Demokratie funktioniert nicht (mehr) richtig. Dass viele Wähler von den bisherigen großen Parteien so enttäuscht sind, hat genau mit dieser Erfahrung zu tun. Einer Erfahrung, die auch die Leipziger aus dem Nordwesten wieder machen. Da haben sie mit einer guten und klaren Petition Erfolg gehabt – und das verantwortliche Verkehrsministerium pfeift einfach auf die zugehörige Bundestagsentscheidung.

Es ist gut möglich, dass das Verkehrsministerium, das für die Luftraumüberwachung und die Deutsche Flugsicherung zuständig ist, mit diversen Flughafenbetreibern und Frachtfluggesellschaften seine eigenen Absprachen hat, dass dort jedes Mal die Telefone heißklingeln, wenn die Bürgerinitiativen gegen Fluglärm auch nur den kleinsten politischen Erfolg verbuchen, und dass der zuständige Minister oder Staatssekretär dann einfach in eigener Machtvollkommenheit beschließt, den zugehörigen Bundestagsbeschluss einfach zu ignorieren.

Denn schleichend hat sich nicht nur in der Politik, sondern auch in vielen Ministerien die Haltung verfestigt, dass nicht Volkes Wille den Primat hat in der Politik – sondern die „Wirtschaft“. Auch wenn es nur ein paar Flughafenmanager sind, die ihr Geschäft bedroht sehen.

So zu erleben nun seit Sommer 2017, als der Bundestag einhellig seine Zustimmung zur Petition zur Kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle gab. Die Abkürzung darf nur im Ausnahmefall und mit kleinen Flugzeugen unter 30 Tonnen beflogen werden, nicht regelmäßig und schon gar nicht nachts von tausenden Frachtmaschinen.

Der Petitionsausschuss hat sich inzwischen zum zweiten Mal positiv mit der Petition beschäftigt. Eigentlich muss der Verkehrsminister handeln und umsetzen, was der Bundestag beschlossen hat. Doch er weigert sich einfach. Er erklärt es nicht einmal. Denn dann würde wohl sichtbar werden, wer alles fortwährend in seinem Ministerium vorstellig wird und politische Beschlüsse aushöhlt oder gleich ganz aushebelt.

Was die Mitglieder der Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“, die nun seit über einem Jahr hoffen, dass die Petition endlich umgesetzt wird, dazu bringt, einen Antrag an den Bundestag zu schreiben. Gleich mal als Vorlage für ein neues Petitionsgesetz, das es künftig unwilligen Ministerien unmöglich machen soll, erfolgreiche Petitionen einfach dadurch zu unterlaufen, dass man nichts tut und auch nichts erklärt.

Der Antragsvorschlag der Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“:

Antrag zur Änderung des bundesdeutschen Petitionsrechtes

Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen des Deutschen Bundestages,

aus gegebenem Anlass regen wir hiermit dringend an, das derzeitig praktizierte Petitionsverfahren in folgenden Punkten zu ändern:

1. Die vom Petitionsausschuss von den zuständigen Bundes- oder Aufsichtsbehörden eingeholten Stellungnahmen zu einer Petition, sind dem/den Petenten zur Information und Stellungnahme zu übergeben.

2. An Ausschussberatungen bzw. Berichterstattergesprächen, zu denen Bundes- oder Aufsichtsbehörde eingeladen werden, sind auch Vertreter der Petenten einzuladen.

3. Wird die Umsetzung einer mit Bundestagsbeschluss bestätigten Petition durch eine Bundes- oder Aufsichtsbehörde abgelehnt, ist die Ablehnungsbegründung den Petenten vor Abschluss des Petitionsverfahrens zur Information und Stellungnahme zu übergeben.

Begründung:

Mit dem derzeit praktizierten Petitionsverfahren werden die eine Petition einreichenden Bürger in ihrer Argumentation gegenüber von Bundes- und Aufsichtsbehörden benachteiligt. Eine Überprüfung der Stellungnahmen der Bundes- und Aufsichtsbehörden durch den Ausschussdienst bzw. die Bundestagsabgeordneten ist aufgrund der vielfach sehr speziellen fachlichen und rechtlichen Inhalte einer Petitionen nur bedingt möglich, eine fachliche Meinungsbildung also nicht immer gegeben.

Unsere obigen Vorschläge resultieren aus einem nunmehr über 10- jährigen Petitionsverfahren zu der Flugroutenplanung im Planfeststellungsverfahren/-beschluss „Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig-Halle“.

Das Anliegen der Petition war/ist eigentlich sehr einfach. Für den Ausbau des Flughafens Leipzig wurde 2003 bis 2004 ein Planfeststellungsverfahren (PFV) durchgeführt. Wichtigste öffentliche und in allen Medien publizierte Aussage war „Leipzig wird umflogen“, bzw. die sogenannte „Kurze Südabkurvung“ nur mit Kleinflugzeugen bis 30 Tonnen Startgewicht überflogen. Darauf vertrauend haben sich die Stadtverwaltung Leipzig und auch die Leipziger Bürger nicht am PFV beteiligt.

Nach Inbetriebnahme der neuen Startbahn wurde ohne vorhergehende Information der Stadt Leipzig das Stadtgebiet über die „Kurze Südabkurvung“ massiv überflogen, worauf es zu einer Petition mit 2013 Unterschriften und weiteren ähnlichen Petitionen kam.

Mit Stellungnahmen und Begründungen, die den Petenten nicht bekannt waren, hat das Bundesverkehrsministerium ein positives Votum über Jahre verhindert. Wir sind sicher, dass darunter wahrscheinlich neben „Weglassungen“, Halbwahrheiten auch falsche Behauptungen sind. Hätten wir die Möglichkeit einer Einsicht in die Petitionsakte, so könnten wir das entsprechend prüfen bzw. nachweisen.

Z. B. hat die Deutsche Flugsicherung 2007 behauptet, „Es gibt keine Vereinbarung zwischen den FLH und der DFS, dass die Kurze Südabkurvung nur mit Flugzeugen bis 30 Tonnen beflogen werden darf.“ Nach einer Akteneinsicht der Petenten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) in Langen konnten dem Petitionsausschuss Protokolle und Schriftverkehr übergeben werden, die das widerlegen.

Im Jahre 2017 beschloss dann der Petitionsausschuss, dem Verkehrsministerium zu empfehlen, die „Kurze Südabkurvung nur noch mit 30 Tonnen zu befliegen, was auch der Bundestag am 29.07.2017 einstimmig bestätigte. Die Umsetzung dieses Bundestagsbeschlusses wurde vom Bundesverkehrsministerium mit der Begründung abgelehnt „Im PFB ist die 30 Tonnen- Variante nicht enthalten“, was jedoch klar im Widerspruch zu Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes steht.

Die Petition wäre nach der Ablehnung durch das Bundesverkehrsministerium zum Nachteil der Petenten kurzerhand bzw. unterdrückt worden, hätte es dagegen nicht den Protest Leipziger Bundestagsabgeordneten gegeben, die vom Bundesverkehrsministerium erwarten, dass falls es keine rechtssicheren, nachprüfbaren Begründungen gibt, ein Bundestagsbeschluss umzusetzen ist.

Die derzeitigen Regelungen zum Umgang mit Petitionen weisen also ein eklatantes Defizit in der objektiven Wahrheitsfindung zwischen Staat und Bürger auf. Dem kann nur abgeholfen werden, wenn dem Petenten die Möglichkeit der Widerrede durch Einbindung in den Findungsprozess ermöglicht wird.

Eine erhellende Diskussion zur Kurzen Südabkurvung am 19. September im Leipziger Stadtrat

Eine erhellende Diskussion zur Kurzen Südabkurvung am 19. September im Leipziger Stadtrat

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Samstag am späten Vormittag: Mehrere DHL-Maschinen im Minutenabstand über Gohlis-Süd von West nach Ost, so tief, daß sie in Mockau hätten landen können, wenn es den Flughafen noch gäbe.
Ja, ja, ich weiß, alles nur ausnahmsweise, Einzelfälle, oder….
Und auf Petitionen muß man als Bundesministerium nicht reagieren…

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