Zehn Jahre ehrenamtliches Engagement, tausende Arbeitsstunden, wissenschaftliche Studien und kreativer Protest für die naturverträgliche Entwicklung der „Östlich Grunaer Bucht“ am Störmthaler See – all das hat der Verein UferLeben Störmthaler See e. V. jetzt in einer formellen Rechnung an die Gemeinde Großpösna zusammengefasst. Geld fordert die Initiative vom Bürgermeister Daniel Strobel und dem Gemeinderat jedoch nicht. Die geforderte Gegenleistung lautet: eine „Wirkungsquittung“.
Mit diesem Schritt des „subversiven Formalismus“ reagiert der Verein auf eine geplante Evaluation des umstrittenen Bebauungsplanverfahrens. Weil die Gemeinde die Auswertung zunächst nur auf den offiziellen Projektbeirat beschränken wollte, drohte ein Großteil der tatsächlichen Bürgerbeteiligung unter den Tisch zu fallen.
Die nun eingereichte „Beteiligungsrechnung 2016–2026“ listet insgesamt 20 konkrete Leistungspositionen auf – von der Entwicklung alternativer Erholungskonzepte über eine Citizen-Science-Initiative zur Biotop- und Artenerfassung bis hin zu pointierten Kunstaktionen wie dem „Dilämma im Rathaus“.
Bürger fordern Rechenschaft – und spiegeln das eigene Handeln
„Wir verlangen kein Geld, sondern einen ehrlichen Lernprozess für beide Seiten. Wir wollen schwarz auf weiß wissen, was mit den eingebrachten Ideen der Menschen passiert ist – aber wir wollen auch selbst in den Spiegel schauen“, erklärt Frank Beutner vom UferLeben e. V.
„Die Gemeinde muss nun offenlegen, was wie gewirkt hat. Doch die Wirkungsquittung soll kein einseitiges Zeugnis für die Verwaltung sein. Sie ist das Fundament für eine gemeinsame Abrechnung: Welche unserer Aktionsformen waren konstruktiv und zielführend? Was kam gut an – und was nicht?“
Das innovative Format der Bürger-Rechnung bricht mit der gängigen Praxis, bei der Verwaltungen die Beteiligung rein von oben herab steuern. Es dreht die Beweislast um, fordert die Rechenschaftspflicht der Politik ein, versteht sich aber gleichzeitig als Einladung zur kritischen Selbstreflexion der Zivilgesellschaft.
Erst aus dieser zweiseitigen Einzelbilanz lässt sich eine ehrliche Gesamtbilanz ziehen: Was wurde überhört? Wo hat die Initiative Fehler gemacht? Was hat die Gemeinde gelernt? Und was müssen beide Seiten bei künftigen Beteiligungsverfahren anders machen?
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