Reich ist man nicht nur in Leipzig, sondern auch in Sachsen, wenn man mindestens 53.000 Euro im Jahr verdient. Und zwar wirklich reich. Nur eine winzige Gruppe der Einwohner des Freistaats kommt tatsächlich in diese Einkommensbereiche, wie der Landtagsabgeordnete der Linken, Nico Brünler, jetzt erfuhr. Nach Einkommensmillionären hat er auch wieder gefragt.

Wie viele Gutverdiener es in Sachsen gibt, erfährt auch der sächsische Finanzminister immer erst ein Jahr später, wenn alle Sachsen ihre Steuerklärung abgegeben haben. Deswegen hat er für 2015 noch keine kompletten Zahlen.

Aber das Ergebnis ist auch so schon erstaunlich, denn es macht deutlich, wie wenige Sachsen überhaupt in den Bereich von 53.000 Euro Jahreseinkommen gelangen. Ganze 294.788 waren es im Jahr 2014. Das kann sich dann jeder selbst ausrechnen: bei 2,02 Millionen Erwerbstätigen im Jahr 2014 in Sachsen waren das knapp 14,6 Prozent. Und das in einem Bereich, der in anderen Teilen der Bundesrepublik noch als Normalverdienst gelten würde.

39.526 Personen dieser hohen Einkommensgruppen lebten 2014 in Leipzig. Bei 259.100 Erwerbstätigen macht das übrigens 15 Prozent. Wobei in der Statistik auch die im Ehegattensplitting veranlagten Personen erfasst sind. Gerade bei hohen Einkommen eines Ehegatten können durch das Splitting die Steuersätze deutlich gesenkt werden, erst recht, wenn der Ehepartner wenig verdient.

Aber Brünler hatte die Gelegenheit auch genutzt, noch einmal detaillierter zu Personen nachzufragen, die wirklich viel Geld verdienen: über 250.000, 500.000 oder auch 1 Million Euro im Jahr.

Da schnurzeln die Zahlen natürlich erst recht zusammen: 513 Personen wurden 2014 in Leipzig mit Einkommen über 250.000 Euro besteuert, 120 hatten über 500.000 Euro und die Zahl der besteuerten Einkommensmillionäre lag bei 30, wo sie – mit einigen Schwankungen – auch in den Vorjahren lag. In Dresden lag diese Zahl mit 36 ein wenig höher.

Aber Brünler ging es gar nicht so sehr darum, die paar Einkommensmillionäre zu finden, sondern herauszubekommen, wie denn die Einkommensverhältnisse in Sachsen tatsächlich sind. Denn die Meldungen des Statistischen Landesamtes sind zwar immer wieder gut gefüllt mit bewundernswerten Kurven beim Anstieg von Beschäftigung und Einkommen. Aber irgendwie scheint das mit der realen Lebenswelt der erwerbstätigen Sachsen wenig zu tun zu haben.

Beim Steuerzahlen aber wird abgerechnet. Und das beginnt schon bei der Frage: Wie viele Sachsen kommen eigentlich überhaupt über den Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer? Denn Einkommenssteuer müssen sie ja erst zahlen, wenn sie drüber sind.

2014 lag dieser Grundfreibetrag in Deutschland bei 8.354 Euro. Und da ist es schon erhellend, wenn Finanzminister Georg Unland (CDU) jetzt für das Jahr 2014 mitteilt, dass nur 1,399 Millionen Sachsen ein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag hatten: ganze 69 Prozent.

Was ja auch bedeutet, dass die anderen 31 Prozent so niedrige Einkommen hatten, dass sie auch keine Einkommenssteuer zahlen mussten. Trotz Arbeit.

Und auch hier die Zahlen für Leipzig zum Vergleich: Hier zahlten 167.501 Personen Einkommenssteuer, weil sie Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages hatten. Was bei der Erwerbstätigenzahl am Wohnort von 259.100 dann noch 64 Prozent macht. 36 Prozent der Leipziger haben also bei ihrer Erwerbstätigkeit so wenig verdient, dass keine Einkommenssteuer fällig war.

Selbst hier wird also das deutlich niedrigere Einkommensniveau der Leipziger im Landesvergleich deutlich.

35,125 Milliarden Euro an Einkommen wurden 2014 in Sachsen versteuert, davon in Leipzig 4,68 Milliarden.

Man kann also resümieren, dass Sachsen nur eine kleine, im Grunde überschaubare Gruppe von Gutverdienern hat, aber landesweit ein Drittel aller Erwerbstätigen so geringe Einkünfte hat, dass sie nicht mal das im Grundfreibetrag errechnete Existenzminimum überschritten.

Da für 2015 noch keine Gesamtzahlen vorliegen, kann man auch nicht sagen, ob die Einführung des Mindestlohnes daran etwas geändert hat.

Die Anfrage von Nico Brünler (Linke) mit den Zahlen aus dem Finanzministerium. Drs. 6428

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