Wenn man den Mindestlohn erhöht, hat das auch Auswirkungen auf die Transferleistungen, welche die Kommune an Bedürftige zahlen muss, die ein zu geringes Einkommen haben. In der zehnten Ausgabe der Reihe „Analysen zur Stadtgesellschaft“ untersucht das Amt für Statistik und Wahlen Auswirkungen der aktuellen Mindestlohnerhöhung auf Leipziger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Transferhaushalte.

Insgesamt stärkt der neue Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 (13,90 Euro/Stunde) die finanzielle Situation von Leipzigerinnen und Leipzigern mit geringem Einkommen. Aber der Mindestlohn hat völlig unterschiedliche Auswirkungen, je nach der Stundenzahl, die Betroffene wöchentlich arbeiten.

Während bei Arbeitsumfängen unter 25 Wochenstunden (wegen der Freibeträge) jedoch nur geringe Einkommenszuwächse entstehen, wird es ab dieser Stundenzahl vielen Bürgerinnen und Bürgern erstmals ermöglicht, von der Grundsicherung in den Wohngeldbezug zu wechseln. Daraus resultiert für die betroffenen Menschen mehr finanzielle Eigenständigkeit. Zudem werden staatliche Stellen entlastet, stellt die Autorin des Beitrags, Andrea Schultz, fest.

Mit 30 und 35 Wochenstunden verbessert sich das verfügbare Einkommen weiter, entsprechend sinkt auch der Bedarf an staatlichen Leistungen. Konkret bedeutet dies, dass eine Mindestlohn-Vollzeitstelle für eine alleinlebende Person in Leipzig nunmehr ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig ohne staatliche Unterstützung zu sichern.

Wenn mehr Lohn nicht mehr Geld bedeutet

Aber die Rechnung zeigt auch, dass die Veränderung der Stundenzahl für die Betroffenen ein Balanceakt ist. Denn oft arbeiten sie ja verkürzt, weil sie familiäre Umstände dazu zwingen. Und so zeigt die Beispielrechnung auch, dass sich Mehrarbeit aus finanzieller Sicht für die Betroffenen in Leipzig nicht immer automatisch lohnt.

Schon eine moderate Reduzierung der Vollerwerbstätigkeit im Mindestlohn kann wieder zu einem Wohngeldanspruch führen, was das verfügbare Nettoeinkommen faktisch erhöht. In diesem Szenario werden zusätzliche Arbeitsstunden aus rein finanzieller Sicht nicht unmittelbar „belohnt“.

Und dann weist Andrea Schultz noch auf etwas hin, was immer mehr Leipziger beschäftigt. Denn Vermieter können den Effekt des höheren Einkommens durch ihre steigenden Mietforderungen wieder aufheben. Dann fließt das mehr verdiente Geld in die Miete ab und die Betroffenen müssen doch wieder einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Und so betont Andrea Schultz: Die Wohnraumkosten spielen in allen Szenarien eine zentrale Rolle. Mietsteigerungen können den Effekt der finanziellen Eigenständigkeit wieder aufheben und zu einem Anspruch auf ergänzende Leistungen, insbesondere des Wohngelds, führen. Und Andrea Schultz betont noch etwas: Denn der Weg aus dem Wohngeldbezug funktioniert bei einer 40-Stunden-Woche nur im „preiswerten Wohnsegment“.

Ein wenig mehr Selbstbestimmung

Was nun einmal auch ein Hinweis darauf ist, dass der Mindestlohn tatsächlich das Mindeste ist, was gezahlt werden sollte. Und tatsächliche Effekte gibt es eigentlich erst bei einer Wochenarbeitszeit ab 25 Stunden. Zumindest was die Beantragung von Transferleistungen betrifft. Was Andrea Schultz durchaus auch als Entlastung interpretiert.

Denn wirklich freiwillig stehen die meisten Leipzigerinnen und Leipziger nicht im Jobcenter auf der Matte, um Zusatzleistungen zu beantragen. Das wird von den meisten durchaus als Zumutung verstanden. Wenn der Mindestlohn hilft, aus dieser unverschuldeten Bedürftigkeit herauszukommen, werden viele Betroffene genau darauf auch bei ihren Arbeitsverträgen achten.

Und trotzdem genau rechnen: Gerade die Mieten haben die Zahl der Bedürftigen in Leipzig drastisch steigen lassen – von rund 5.500 im Jahr 2019 auf rund 14.000 im Jahr 2023. Während die Zahl der Leipziger in Grundsicherung, die trotz Arbeit Unterstützung erhalten, mit der Mindestlohnerhöhung sinken dürfte. Das betrifft deutlich über 10.000 Leipzigerinnen und Leipziger.

Die komplette Analyse findet sich im Internet auf der Seite www.leipzig.de/statistik in der Rubrik Analysen zur Stadtgesellschaft.

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