Das kann man schon hartnäckig nennen, was SPD- und Linkfraktion da gemacht haben: Im Juni 2015 haben sie erstmals eine Drosselung des Leipziger Schuldenabbaus beantragt, um endlich mehr Geld für Leipziger Investitionsvorhaben zur Verfügung zu haben. Anfang März haben sie noch einmal nachgelegt mit einer noch höheren Drosselung. Und die kleine Überraschung: Der Finanzbürgermeister stimmt ihnen sogar zu. Mit ein paar Bedingungen natürlich.

Aber in einem ist Finanzbürgermeister Torsten Bonew mit den Antragstellern sofort einer Meinung: „Die geplante Nettokredittilgung in Höhe von 112,8 Mill. EUR (incl. Sondertilgung) wird im Gesamtzeitraum 2017-2020 um maximal 100 Mill. EUR abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.“

Aber er zieht eine saubere Trennlinie ein: Das Geld soll nicht für alle möglichen kommunalen Investitionsprojekte ausgegeben werden, auch wenn es an allen Ecken und Enden brennt. Es soll ausschließlich für das wichtigste Thema der nächsten vier Jahre ausgegeben werden: „Die Tilgungsreduzierung (FinHH) wird ausschließlich zur Finanzierung von Schulen eingesetzt.“

Ausschließlich für Schulen, wo es – so hat ja Sozialbürgermeister Thomas Fabian (SPD) am Mittwoch, 9. März, erst erläutert – mindestens den Bedarf an 14 zusätzlichen Schulen gibt – zusätzlich zu den sowieso 2012 schon beschlossenen Schulbauten. Nicht alles sind Neubauten, vieles sind auch Instandsetzungen leerstehender alter Schulgebäude. Aber selbst bei einem durchschnittlichen Mitteleinsatz von 10 Millionen Euro pro Projekt kommt man hier auf 140 Millionen Euro zusätzlichen Bedarf.

Logisch, dass Fabian betont, dass Leipzig damit an die Grenze seiner finanziellen Leistungsfähigkeit geht.

Logisch auch, dass Bonew den ersten Antragspunkt von Linksfraktion und SPD-Fraktion unterstützt: „Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.“

Denn noch immer schwebt ja zum Beispiel das Damokles-Schwert des Londoner KWL-Prozesses über der Stadt, bei dem es im Maximalfall um 300 Millionen Euro gehen kann. Eine Eventualität, die eigentlich 2015 hätte erledigt sein können. Aber der Prozessgegner, die Schweizer Großbank UBS, ist in Berufung gegangen. Und die wurde im Oktober vom Court of Appeal zugelassen. Bis hier ein abschließendes Urteil feststeht, kann noch Zeit ins Land gehen.

Und so lange ist das Ding auch für Leipzigs Finanzbürgermeister nicht abgeschlossen. Also formuliert er einen deutlichen Alternativvorschlag für Punkt 3 des Antrags: „Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass das bisherige Urteil im KWL Prozess auch im Zuge der Zulassung des Berufungsverfahrens Bestand hat. Sollte sich wider erwarten ein für die Stadt Leipzig negatives Urteil ergeben, gilt der Beschlusspunkt 2 als aufgehoben. Er ist dann der aktuellen Situation anzupassen und erneut ins Verfahren zu geben.“

Beschlusspunkt 2 – das war ja der eigentliche Kernpunkt des Antrags, ist die Absenkung der Schuldentilgung um bis zu 100 Millionen Euro. Denn wenn das Londoner Verfahren doch noch gegen Leipzig ausgeht, gibt es noch viel mehr Schulden zu tilgen. Dann schrumpfen die Spielräume der Stadt wieder auf ein Maß, das man eigentlich nur noch „Klemme“ nennen kann.

Antrag von Linksfraktion und SPD-Fraktion zur Drosselung des Schuldenabbaus.

Der Verwaltungsstandpunkt aus dem Finanzdezernat.

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