Da kennt die Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten) nichts: Wenn sie Unrecht sieht, versucht sie es abzustellen. Und wenn sie merkt, dass die wuchernde deutsche Bürokratie gerade jene Menschen im Ungewissen lässt, die von dieser drangsaliert werden, dann beantragt sie, dass sich das ändert. So wie bei den „Hartz-IV-Bescheiden“ in Leipzig: Wer diese amtlichen Monster verstehen will, braucht schon ein abgeschlossenes Jura-Studium.

Was zwangsläufig dazu führt, dass gerade jene Menschen, die dringend auf die paar Kröten aus der SGB-II-Sicherung angewiesen sind, meist nicht einmal ahnen, zu was sie dieser Vertrag mit dem Jobcenter (denn eigentlich ist es ja nichts anderes) alles verpflichtet – von den An- und Abmeldepflichten bis hin zu den Auskünften übers Ersparte (wenn es so etwas überhaupt noch gibt). Viele Betroffene geraten in Schleifen von Sanktionen, Kürzungen und Nicht-Bewilligungen, weil sie das Kleingedruckte entweder nicht lesen können oder schlicht nicht verstehen.

Eigentlich müssten die meisten erst einmal eine Rechtsberatung aufsuchen, um sich von einem ausgebildeten Juristen erklären zu lassen, was die ganzen Paragraphen und Erläuterungen in den Bescheiden bedeuten. Denn die deutschen Amtswalter haben sich mit „Hartz IV“ zwar alle Mühe gegeben, ein watteweiches Formelwerk zu entwickeln, mit denen die Rechte von Bedürftigen drastisch eingeschränkt, die Pflichten aber gerichtsnotorisch festgetackert sind.

Dass die vor Gericht meist nicht standhalten, weil das ganze Formelwerk gegen die simpelsten Grundregeln der deutschen Rechtsprechung verstößt, erfahren viele Antragsteller nicht – oder erst, wenn sie, nachdem sie sanktioniert wurden, erstmals mit einem Rechtsanwalt gesprochen haben.

Aber auch diese Menschen, die kein Vermögen, kein Einkommen und in der Regel auch keine Hochschulbildung haben, sollten zumindest verstehen können, was ihnen da untergejubelt wird, findet Ute Elisabeth Gabelmann.

„Rechtsverbindliche Bescheide sind oftmals in komplizierter Sprache verfasst und für viele Menschen nur schwer verständlich. Gerade jedoch Informationen, die das eigene Leben betreffen, sollten klar und verständlich formuliert werden – niemand darf ausgeschlossen werden. Deshalb ist leichte Sprache eine wichtige Inklusionsmaßnahme“, stellt sie deshalb in ihrem Antrag fest, der jetzt erst einmal in den Fachausschüssen Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie Allgemeine Verwaltung behandelt werden soll. Denn um diese Dienstleistung erst einmal zu schaffen, braucht es natürlich auch ein paar materielle Voraussetzungen.

„Ziel dieses Antrages ist es daher, allen Menschen, die einen Grundsicherungsbescheid erhalten, das Verständnis desselben unkompliziert und diskriminierungsfrei zu ermöglichen. Dies kommt nicht nur den Empfängern des Bescheids entgegen, sondern entlastet auch die Sachbearbeiter, die oft viel Zeit mit Erklärungen bzw. Widersprüchen verbringen müssen“, erläutert die Stadträtin. „Die Stadt Leipzig und das Jobcenter Leipzig kämen damit der von der Bundesregierung geplanten Verankerung des Rechtsanspruches auf Behördentexte in spezieller leichter Sprache (Behindertengleichstellungsrecht) zuvor. Auch wenn dieser Rechtsanspruch bis dato nur für Menschen mit geistiger Behinderung gelten soll, betrifft es auch Menschen, die aus anderen Gründen Schwierigkeiten haben, sich mit derartigen Verwaltungsvorgängen im Detail auseinander zu setzen. So machen etwa geringe Deutschkenntnisse das Verstehen der derzeitigen Bescheide praktisch unmöglich.“

Und wahrscheinlich reicht das Problem noch viel weiter, denn um Behördendeutsch zu verstehen, braucht es in der Regel auch einen Entschlüsselungsapparat, den oft genug nicht einmal die Behörden selbst besitzen. Was dann weitere Missverständnisse und oft genug auch Gerichtsprozesse nach sich zieht. Und das hat weniger mit den Denkfähigkeiten der Beteiligten zu tun als mit dem politischen Spagat, die behördliche Kontrolle über die bedürftige Gruppe von Menschen möglichst kleinteilig durchzudeklinieren.

Es ist nicht die Freiheit, sich beim Jobcenter Unterstützung und Hilfe bei der Jobsuche zu holen, die alles so komplizieret macht, sondern die behördliche Angst, zwischen Kontrolle und Sanktion auch nur die geringste Definitionslücke zu lassen.

Und so lauten die beantragten Punkte:

„Die Stadt Leipzig bzw. das Jobcenter Leipzig erlässt alle Bescheide für Grundsicherung nach SGB II bzw. SGB XII stets in zwei Ausführungen: Der rechtsverbindlichen Fassung sowie einer Version in leichter Sprache, inklusive übersichtlicher Textgestaltung und gut lesbarer Schriftgröße. – Diese Ausführungen sind unabhängig davon, ob der Stadt bzw. dem Jobcenter Leipzig eine Behinderung oder Sprach- bzw. Lernschwierigkeiten der Antragssteller bekannt sind.“

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Keine Kommentare bisher

Na da bin ich ja mal gespannt, welche tollen Wortkonstrukte dann in den Bescheiden stehen.
Viel eher wird man sich jedoch herausreden auf die von der BA vorgebenen Texte, die nicht geändert werden könnten.

Auf jeden Fall wäre manch Bürger nicht mehr so verunsichert und hilflos wenn er die Bescheide denn verstehen könnte. Wir haben oft Menschen in der Beratung, denen die Bescheide erklärt und vorgerechnet werden müssen, und das sind oft sogar studierte Leute. Also am Intellekt liegt es wahrlich nicht, wenn die Bescheide nicht verstanden werden.

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