Die Diskussion am 18. Oktober im Leipziger Stadtrat wird garantiert spannend, wenn der Grünen-Antrag „Transparentes Verwaltungshandeln“ behandelt wird, so wie es jetzt das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden hat. Dort hatten die Grünen ja bekanntlich geklagt, weil OBM Burkhard Jung ihren Antrag einfach aus dem Verfahren genommen hat, weil er ihn als Eingriff in seine Rechte als OBM auffasste.

Das erzählt eine Menge darüber, wie sich im obrigkeitsstaatlichen Sachsen in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Gewichte verschoben haben – nicht zuletzt bestärkt durch eine Staatsregierung, die selbst immer mehr Rechte an sich gezogen hat und gegenüber Landtag und Kommunen zunehmend als gnädiger Landesherr agiert. Das färbt irgendwie ab.

Denn natürlich möchten auch Bürgermeister und Oberbürgermeister gern gestalten und regieren, ohne dass ihnen jemand Fesseln anlegt. Was in Leipzig jahrelang ganz gut funktionierte. Stichwort: Leipziger Modell.

Aber das bestand halt nicht darin, dass Fraktionen immer brav beschlossen, was der OBM ihnen vorlegte. Burkhard Jungs Amtsvorgänger loteten vor jeder wichtigen Entscheidung aus, wie die Fraktionsvorstände zu ihren Vorlagen Position bezogen. Dazu gab und gibt es extra das Gremium des Ältestenrates, wo auch gemeinsam nach Korrekturen und Kompromissen gesucht werden kann. Wenn man einander vertraut.

Mit dem Vertrauen aber ist es seit einiger Zeit allerseits nicht allzu weit her.

Da hat sich spätestens mit der letzten Stadtratswahl einiges geändert. Und nicht nur die Grünen protestierten immer häufiger, weil ihnen Abstimmungsvorlagen des OBM viel zu spät vorgelegt wurden – nicht nur um Monate oder Jahre verspätet, sondern immer öfter auch noch als dünne Eilvorlage kurz vor der Stadtratssitzung. Immer öfter fehlten die abwägenden Stellungnahmen der Dezernate. Und immer mehr notwendige Dokumente wurden gar nicht erst beigelegt, mussten erst mühsam abgefragt werden.

Der Ärger war greifbar. Und berechtigt, denn der OBM hat zwar in der sächsischen Gemeindeordnung eine eigene und starke Stellung – deswegen wird er ja von den Bürgern auch direkt gewählt. Aber Demokratie besteht darin, dass er immer ein starkes Gegenüber mit genauso starken Rechten hat. Er ist verdonnert dazu, sich mit dem ebenso von den Leipzigern gewählten Stadtrat ins Einvernehmen zu setzen, wenn er wichtige Vorhaben beschlossen haben will.

Und genau das wurde mit der zunehmenden Intransparenz der Vorlagen unterlaufen.

Deswegen kann sich Leipzigs Verwaltung auch nicht darauf berufen, das Verwaltungsgericht habe ja vor allem den Appell-Charakter des Grünen-Antrages bestätigt. Hat es auch. Aber tatsächlich geht der Richterspruch viel weiter.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich mit der Rechtsanwaltskanzlei Pohle & Klatt aus Leipzig extra eine versierte Begleitung geholt, denn das Feld, auf dem entschieden werden musste, ist höchst sensibel.

Der Antrag der Fraktion, mit dem der OBM aufgefordert wird, alle Informations- und Beschlussvorlagen inklusive aller relevanter Anlagen, die für den Stadtrat zur seiner Meinungsbildung, auch zur Abwägung aller Chancen, Risiken und Varianten erforderlich sind, vollständig offenzulegen, war bereits Gegenstand einer 1. Lesung in der Stadtratsversammlung und von dort an den Ausschuss „Allgemeine Verwaltung“ verwiesen worden. Dieser sprach sich mehrheitlich für seine Annnahme in der 2. Lesung aus. Doch genau an dieser Stelle mischte sich der OBM ein und nahm den Antrag aus dem Verfahren, weil er der Meinung war, die Grünen bzw. der Stadtrat würden sich damit in seinen Kompetenzbereich einmischen.

Das Urteil sollte auch in gewisser Weise richtungsweisend dafür sein, welche Kompetenzen die Ratsfraktionen besitzen, ob sie dem OBM Empfehlungen, Aufforderungen oder Vorschläge mittels Antrag unterbreiten dürfen.

Und noch ein bisschen mehr.

Das sah auch das Gericht.

Das Verwaltungsgericht hat angeordnet, dass der OBM verpflichtet wird, den Antrag auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 18. Oktober 2017 zu setzen. Der Oberbürgermeister muss somit eine Nachtrags-Tagesordnung veranlassen und den Antrag zur Behandlung aufnehmen.

Das Verwaltungsgericht Leipzig hat sich sehr umfassend und tiefgehend mit der Rechtsmaterie beschäftigt. Beeindruckend fanden das die Grünen.

Im Ergebnis gab es der Klage der Grünen-Fraktion vollumfänglich Recht – nicht in einem einzigen Argumentationspunkt folgte es den ablehnenden Argumenten des OBM, sondern wies diese sogar mehrfach zurück.

Neben der Bestätigung der Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit der Verfahrensfragen durch die Fraktion (formelle Rechtmäßigkeit) hat es sich sehr umfassend mit den aufgeworfenen inhaltlichen Fakten befasst.

Festgestellt wurde eingangs, dass es sich um eine „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft“ – und dies ist erfahrungsgemäß wohl die ganze Palette der Lebenswirklichkeiten der Menschen – handeln muss. Eine weitere Einschränkung (z. B. örtlich oder sachlich) hat das Gericht nicht nur nicht vorgenommen, sondern ausdrücklich die uneingeschränkte Befassungskompetenz des Stadtrates in der gesamten Breite der Themen hervorgehoben. Allerdings dürfe es sich nicht um eine bloße „politische Stellungnahme“ handeln.

Was eben auch heißt, dass der Stadtrat ein Recht auf transparente Vorlagen hat. Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, ihm wichtige Entscheidungsgrundlagen vorzuenthalten.

Der Kernsatz der Urteilsbegründung ist aber wohl der, „… dass eine inhaltliche Prüfungskompetenz des Bürgermeisters für die Verhandlungsgegenstände der Tagesordnung nicht anzunehmen ist“.

Damit wird ihm sehr deutlich das Recht abgesprochen, darüber zu befinden, womit sich der Stadtrat beschäftigt bzw. gegebenenfalls auch beschließt, wenn die obigen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind.

„Das bedeutet faktisch eine große Stärkung der Selbstbefassungsrechte des Stadtrates und dürfte wegweisenden Charakter für die Ratsarbeit in ganz Deutschland haben“, geht die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Krefft auf die möglichen Auswirkungen der Gerichtsentscheidung ein. „Noch nie hat ein Gericht unserer Kenntnis nach eine solch klarstellende Ausweitung der Rechte eines demokratisch gewählten (Gemeinde-) Rates vorgenommen. Es ist ein richtungsweisender Schritt zu mehr Mitwirkungsmöglichkeiten aller demokratisch gewählten Stadtratsfraktionen in der Zukunft.“

Wie weit das gehen kann, wird man ganz sicher am 18. Oktober in der Sitzung des Stadtrates hören.

„Es ist eine klare Eindämmung der Selbstverstetigungstendenzen der Verwaltungen“, geht Stadtrat Tim Elschner, verwaltungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, auf die bislang zu beobachtenden Tendenzen in sächsischen Kommunen ein. „Eine klare Grundhaltung wurde erkennbar: Souverän in unserem Land sind und bleiben die Volksvertretungen – nicht die ausführenden Organe. Zugleich ist es ein klarer Hinweis darauf, dass die zunehmend wahrnehmbaren Abschottungstendenzen der Verwaltungen keine rechtliche Grundlage haben.“

Seine Botschaft: „Oberbürgermeister Jung sollte das Urteil zum Anlass nehmen, seine Grundeinstellung zum ‚Souverän‘ Stadtrat neu und sehr selbstkritisch zu überdenken. Unsere Fraktion erwartet vom Oberbürgermeister unserer Stadt, dass er sich gegenüber seinen Bürger*innen zu Offenheit und Transparenz verpflichtet sieht und die Kommunalpolitik in die Entscheidungsprozesse bestmöglich einbezieht. Dies ist gegenwärtig beides nicht der Fall.“

Und nicht ohne Grund hat Elschner auch schon bei der Klageeinreichung auf Burkhard Jungs Arbeitsprogramm „Leipzig 2020“ verwiesen, in dem Jung sich ganz deutlich für mehr Transparenz ausspricht. Dass er dann das Gegenteil versucht durchzusetzen und damit die „Hoheit“ einer intransparenten Verwaltung zu stärken, fand Tim Elschner dann gar nicht mehr lustig. „Er ist nunmehr endlich gefordert, seine zahlreichen Ankündigungen zu mehr Transparenz in die Tat umzusetzen.“

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