Seit einiger Zeit machen ja Medienberichte zu Tiny Houses in Leipzig Schlagzeilen. Und die Reporter werden nicht müde zu erklären, wie toll die Idee ist, um auch Obdachlosen ein billiges Heim anbieten zu können. Wäre da nicht die grundlegende Frage: Wo stellt man diese Mini-Häuser eigentlich hin? Und wer bezahlt die ganzen Anschlusskosten? Das Leipziger Sozialdezernat hat noch ganz andere Probleme mit diesem Versuch, das Wohnungsproblem ausgerechnet mit Tiny Houses lösen zu wollen.

Auch wenn die Petition, mit der sich das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule jetzt beschäftigt hat, erst einmal flapsig und frisch klingt. Ganz so, wie man das aus der Welt der spritzigen Geschäftsideen kennt.

In der Petition liest man zum Beispiel: „In dem Bemühen, Obdachlosigkeit dauerhaft zu bekämpfen, schlage ich vor, die Tiny House Bewegung zu nutzen und dauerhaft Standorte auch für Obdachlose einzurichten für mindestens 2 Jahre, für Leute die eine Wohnung nicht halten können. Solche Tiny House Standorte werden neuerdings auch in der Region Leipzig angeboten und sollten genutzt werden von der Stadt Leipzig, um Wohnungslose dauerhaft unterzubringen für mindestens 2 Jahre bis sich eine Lösung findet.“

Solche Standorte sind freilich in der Regel keine offiziellen Wohnbaustandorte, auch wenn die Berichte auch in den sozialen Netzwerken dann oft so klingen, als sei das alles kein Problem. Findet sich irgendwo eine Parkfläche oder ein Stück Rasen am Baumarkt, stellt man halt so ein Tiny House hin, kostet ja nicht so viel wie ein richtiges Haus. Und ruckzuck hat man für Obdachlose ein kleines Zuhause geschaffen.

Doch Obdachlose sind nicht unbedingt auch Menschen, die gern ein winziges Haus besitzen möchten. Gar wirklich als Eigentümer haftbar gemacht werden wollen, ohne auch noch eine feste Arbeitsstelle zu haben, mit der sie die anfallenden Kosten bestreiten könnten.

Denn auch wenn es so klingt: Obdachlosigkeit ist für diese Menschen oft nicht das einzige Problem.

Und die Frage nach der städtischen Fürsorge endet damit überhaupt nicht.

Das Sozialdezernat reagiert in seiner Stellungnahme zur Petition dementsprechend zurückhaltend und verweist auf die begründete Position der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. zu diesen behelfsmäßigen Unterkünften.

Das zentrale Problem dabei ist: „Da Wohnungslose in der Regel nicht über ein eigenes Baugrundstück verfügen, kann davon ausgegangen werden, dass Betroffene hauptsächlich in trailer-park-ähnlichen Strukturen unterkämen. Dies würde die vielfach beschriebenen und aus anderen Ländern bekannten Problemlagen mit sich bringen. Viele arme Haushalte in Tiny House-Siedlungen unterzubringen, sorgt zudem für Segregation und soziale Isolation. Aufgrund der besonderen Bauform wären Armensiedlungen von außen als solche leicht identifizierbar. Stigmatisierungen und Diskriminierungen wären negative Konsequenzen.“

Der Versuch, Tiny Houses nun als Unterkunft für Obdachlose zu propagieren, wäre also der direkte Weg zur Etablierung von Armensiedlungen.

Den Weg will auch Leipzig nicht gehen, wohl wissend, dass die von Wohnungslosigkeit Betroffenen die unterschiedlichsten Problemlagen mitbringen und die meisten dankbar sind für jede Unterstützung der Stadt, wieder eine reguläre Wohnung beziehen zu können. Denn das bedeutet nicht nur Unterkunft, sondern auch einen wichtigen Teil von gesellschaftlicher Integration.

Was übrigens schon mehrfach Thema im Stadtrat war, wo man sich in den letzten Jahren vermehrt mit dem Thema Obdachlosigkeit beschäftigt hat, nachdem viele Betroffene im alten Zollschuppengelände des Hauptbahnhofs ihr notdürftiges Quartier verloren haben und deshalb auch vermehrt vor den Eingängen des Hauptbahnhofs anzutreffen sind.

Andere Obdachlose kampieren mittlerweile selbst im Winter in Leipziger Parkanlagen oder in leidlich regengeschützten Gebäudenischen. Logisch, dass sich immer mehr Leipziger Gedanken darüber machen, wie das passieren konnte und wie eine Abhilfe aussehen könnte.

Die Linksfraktion im Stadtrat brachte deshalb im Oktober einen Antrag ein, dass die Verwaltung baldmöglichst ein Housing-first-Konzept erarbeiten möge.

Dabei geht es darum, wohnungslosen Menschen schnellstmöglich den Weg zu einer eigenen Wohnung zu ermöglichen.

Und das Sozialdezernat arbeite auch daran, dieses geforderte Konzept noch in diesem Jahr vorzulegen, teilt es in seiner Stellungnahme mit: „Das Leipziger Housing First-Konzept wird bis Ende 2020 erarbeitet.“

Und es erläutert auch recht ausführlich, warum man Wohnungslose nicht in Tiny Houses abschieben möchte und wie schon jetzt das Hilfesystem aussieht, mit dem wohnungslos Gewordene Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Wohnung finden.

„Alle Personen und Haushalte, die unfreiwillig von Wohnungslosigkeit betroffen sind, d. h. ohne eigene mietrechtlich abgesicherte Wohnung leben und sich nicht selbst helfen können, haben einen Anspruch auf Notunterbringung. Sie erfolgt in Gewährleistungswohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften, wie Übernachtungshäusern und Notschlafstellen.

Alleinstehende Personen werden in der Regel in einem Übernachtungshaus für Männer bzw. Frauen notuntergebracht. Für drogenabhängige Personen und Personen mit psychischer Erkrankung steht jeweils eine spezialisierte Notunterbringung zur Verfügung. Darüber hinaus werden in Leipzig Haushalte mit Kindern, Paare, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, und im Einzelfall auch Einzelpersonen sofort nach einer Zwangsräumung in einer vom Sozialamt angemieteten Wohnung (Gewährleistungswohnung) notuntergebracht“, kann man da lesen.

„Jede Notunterbringung soll so kurz wie möglich erfolgen. Ziel ist immer, dass wohnungslose Personen baldmöglichst wieder eine eigene vertraglich abgesicherte Mietwohnung beziehen. Um Personen bei der Wohnraumsuche unterstützen zu können, unterhält die Stadt Leipzig einen Kooperationsvertrag mit der LWB.“

Auch sei in der Ratsversammlung vom 12. Dezember 2018 der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2018 bis 2022 (VI-DS-06434-NF-02) beschlossen worden. Übrigens auch eines der heiß diskutierten Projekte im Stadtrat, zu dem es 17 Änderungsanträge aus den Fraktionen gab.

Er enthält unter anderem 32 Maßnahmen, „die zur nachhaltigen Verbesserung der Situation von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen, beitragen sollen. Eine der bereits umgesetzten Maßnahmen, ist die Maßnahme 18: die LWB stellt dem Sozialamt monatlich ca. 10 kostenangemessene Wohnungen zur Neuanmietung mit Benennungsrecht für Personen mit Marktzugangsschwierigkeiten zur Verfügung. Darüber ist es gelungen, vielen Haushalten, die aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten keine Chance auf dem Wohnungsmarkt hatten, wieder mit eigenem Wohnraum zu versorgen“, so das Sozialdezernat.

Darüber hinaus sieht der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe als Maßnahme 16 auch die Erstellung eines Housing First Konzepts vor. „Das Sozialamt wird in enger Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe und der sozialen Arbeit in Leipzig, ein Leipziger Housing First-Konzept erarbeiten. Dabei wird geprüft, wie obdachlose Personen, die die vorhandenen Notschlafstellen nicht in Anspruch nehmen, nachhaltig in eigenem Wohnraum untergebracht werden können.“

Tiny Houses werden es ganz bestimmt nicht werden. Die bleiben ein Modetrend für Leute, die das Wohnen in einem winzigen Haus wirklich als Lebensziel sehen und dann trotzdem vollverantwortliche Haus- und Grundstückseigentümer werden. Womit die Grundstücksfrage natürlich im Raum steht.

Von der Straße aus Hilfe zur Selbsthilfe leisten: Ein Gespräch mit Luigi

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