Es wird wohl noch ewig dauern, bis die Wahlplakateflut im öffentlichen Raum in Leipzig einmal eingedämmt wird. Die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat hatte im November einen Vorstoß gestartet, die Leipziger Wahlwerbesatzung so zu ändern, dass das Anbringen von Wahlplakaten an Lichtmasten untersagt werden sollte. Dort hängen die Plakate ja oft zu fünft übereinander, oft noch allerlei andere dubiose Plakate für „Events“ und Messen dazwischen.

Aber das Dezernat Stadtentwicklung und Bau lehnt das Ansinnen jetzt rundweg ab.

„Die Anbringung von Wahlplakaten an Masten der Stadtbeleuchtung ist neben nur einzelnen Standorten für Großwerbeplakate die wesentliche Form der Sichtwerbung von Parteien und Wählervereinigungen zu Wahlen im öffentlichen Raum. Eine gänzliche Untersagung der Anbringung von Wahlplakaten an Stadtbeleuchtungsmasten wäre daher rechtswidrig“, meint das Dezernat.

Auch wenn das Behängen von Lichtmasten nicht ausdrücklich ein verbürgtes Recht ist. Das leitet das Leipziger Straßendezernat eher so her: „Dies ergibt sich daraus, dass nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Diese auch in § 1 PartG zum Ausdruck kommende Stellung und Funktion der Parteien im Staatsgefüge garantiert, dass ihnen, soweit sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an den Wahlen erfüllen, in ausreichendem Maße die Möglichkeit eingeräumt wird, im Wahlkampf für ihre Kandidaten/-innen, Ziele und Programme zu werben.

Dies umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich auch die Sichtwerbung im öffentlichen Raum. Die Wahlwerbung als Mittel des Wahlkampfes darf deshalb weder gänzlich noch durch weitgehende Verweigerung von Erlaubnissen beschnitten werden. Ein fast vollständiges Verbot von Wahlplakaten wäre daher rechtswidrig. Somit müssen während des Wahlkampfzeitraumes (jeweils 6 Wochen vor einer Wahl) die visuellen Einschränkungen des Stadtbildes hingenommen werden.“

In Frankreich wurde das Problem schon vor Jahren so gelöst, dass für diese Wahlplakatierung extra Plakatwände aufgestellt werden, auf denen allen Parteien der gleiche Raum zur Wahlwerbung zur Verfügung gestellt wird. Das opulente Plakataufhängen entfällt. Und es entfällt auch die schiere Übermacht der Plakatfluten, die sich einige Parteien leisten, deren Wahlkampfkasse besser gefüllt ist als die der anderen.

Es würde den Parteien auch all den Ärger ersparen, der dadurch entsteht, dass Wahlplakate oft serienweise heruntergerissen werden – und das nicht nur von irgendwelchen Trunkenbolden in der Nacht. Oft verschwinden sie sogar systematisch, wenn eine andere Partei den Straßenzug mit ihren Plakaten behängt. Die letzten Wahlen in Leipzig waren auch jedes Mal veritable Plakatkriege. Die Plakate verschwanden zumeist, ohne dass ihr Verbleib herauszufinden war. Eher seltener waren die heruntergefetzten Reste am nächsten Tag noch zu sehen.

Die Linksfraktion hatte freilich auch noch den optischen Eindruck ins Spiel gebracht: „Die Anzahl der Wahlplakate hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Insbesondere Straßenlaternen werden teilweise mit acht Plakaten behangen, was zu einer Unübersichtlichkeit des Verkehrsraumes und Verschandelung der Stadt führt. Gleichzeitig führen steigende Zahlen von Wahlplakaten aus Plastik zu einer massiv steigenden Verschmutzung der Umwelt. Zur Wahrung des Stadtbildes und dem Schutz der Umwelt ist daher das Verbot von Wahlplakaten an Straßenlaternen geboten.“

Doch gerade beim Plakatmaterial hat in den letzten Jahren ein deutliches Umdenken stattgefunden. Kaum eine Partei verwendet tatsächlich noch wetterfestes Plastik für die Plakate. Mittlerweile dominieren reine Papp-Plakate.

Aber das, so meint das Straßendezernat, sei sowieso kein Grund zum Einschreiten: „Die Materialität der Wahlplakate (hier: Plastik) hat zudem keinen straßenrechtlichen Bezug, sodass Regelungen zum verwendeten Material nicht über die Wahlwerbesatzung erfolgen können, bzw. das Material ebenfalls keine zulässige Begründung für die Einschränkung der Wahlwerbung bietet.“

Wahrscheinlich liegt ein anderer Weg auf der Hand: Die Fraktionen im Stadtrat sollten sich selbst zusammensetzen und die Grundzüge einer moderneren Wahlwerbesatzung für Leipzig vereinbaren. Denn wirklich belastbare Forschungsergebnisse zur Wirkung der Straßenplakate gibt es bis heute nicht. Schon gar nicht zur ausgehängten Menge. Eine Vereinbarung zu neuen, für alle geltenden Standards wäre zumindest ein Weg, die Plakatierung in Wahlkampfzeiten zu vereinheitlichen.

Boxen mit Samthandschuhen: Eine Auswertung der Wahlplakate im „neuen Berlin“.

Boxen mit Samthandschuhen: Eine Auswertung der Wahlplakate im „neuen Berlin“.

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Die französische Idee gefällt mir! Klingt fair und hält auch die Flut in Grenzen.

Meines Wissens kassiert die Kommune an Werbeplakaten im öffentlichen Raum mit, oder?

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