Vor wenigen Tagen war die Welt in Leipzig scheinbar noch in Ordnung. Bekanntlich entschied sich ja die Leipziger Messe erst auf den allerletzten Drücker, die Buchmesse abzusagen. Dass in den nächsten Tagen noch ganz andere Dinge abgesagt und geschlossen werden würden, war noch nicht in diesem Ausmaß abzusehen, als sich die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat mit einen Fragenpaket an die Rathausspitze wandte. Die Antworten wollte man gern am 25. März hören zur Ratsversammlung. Aber auch die wurde abgesagt.

Sodass die Fragen jetzt vom Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule in einem Block beantwortet wurden und ein wenig durchscheinen lassen, wie die Leipziger Stadtverwaltung seit dem 3. März, dem Tag, als die Buchmesse abgesagt wurde, zunehmend auf den Krisenmodus umschaltete, der sich mit den Allgemeinverfügungen des Freistaats ab dem 16. März zunehmend verschärfte.

Die Qualität der Antworten ist zuweilen geradezu unterirdisch. Aber vielleicht war ja das verantwortliche Gesundheitsamt sowieso schon im Stress oder die auskunftsfreudigeren Mitarbeiter/-innen waren in Quarantäne. Die meisten Fragen sind jedenfalls deutlich länger als die zum Teil sehr flüchtigen Antworten.

Welche ganz konkreten Maßnahmen plant die Stadt Leipzig über die Absage der Leipziger Buchmesse hinaus, um das Coronavirus und seine vielfältigen Folgen einzudämmen?

Die Stadt Leipzig setzt die Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom vom 16.03.2020 (aktualisiert am 23.03.2020), Az.: 15-5422/4, vom 18.03.2020, Az.:15-5422/5 und vom 22.03.2020, Az. 15-5422/10, sowie den Erlass der Staatsministerin zum Umgang mit Großveranstaltungen vom 10. März 2020 um. Außerdem hat die Stadt Leipzig am 20. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die Veranstaltungen und Versammlungen sowie den Geschäftsbetrieb im Stadtgebiet Leipzig über die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18.03.2020, Az. 15-5422/5 weiter einschränkte.

Wie ist das Gesundheitssystem, sind die Krankenhäuser der Stadt, insbesondere das Städtische Klinikum „St. Georg“ auf diese Situation vorbereitet?

Die Stadt Leipzig und die Kliniken stehen in ständigen Informationsaustausch- und Abstimmungsprozessen. Mit der deutschlandweiten Ausbreitung des Coronavirus wurden die bestehenden Krisenpläne des Eigenbetriebes und des Klinikums St. Georg gGmbH aktualisiert. Seit dem 16.03.2020 wurde zum Schutz der Patienten und des Personals auf den meisten Stationen ein Besucherstopp verhängt. Mit dieser Maßnahme werden Patienten und Klinikpersonal geschützt sowie der Klinikbetrieb gesichert. Aufgrund der wachsenden Anzahl von Laboruntersuchungen bei Personen mit Verdacht auf den Coronavirus wurden die Kapazitäten für Laboruntersuchungen erhöht.

Nach dem erstmaligen Nachweis des Coronavirus auf dem Gebiet der EU (Ende Februar 2020) wurden Notfallpläne auf unterschiedlichen Ebenen aktiviert. Welche Pläne haben sich bewährt und wo besteht aus Sicht der Stadt Leipzig Optimierungsbedarf?

Der Pandemieplan wird derzeit fortgeschrieben und aktualisiert.

Wie hinderlich sind die regionalen Strukturen hinsichtlich der Entscheidungen in Zuständigkeit der Gesundheitsämter der Kreise und Kreisfreien Städte in der Bundesrepublik Deutschland angesichts einer Notfallsituation wie Corona vor dem Hintergrund von teilweise parallelem, unabgestimmtem Agieren verschiedener Entscheidungsträger und nicht immer nachvollziehbarer Vorschriften, Anordnungen, Empfehlungen etc.?

Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland hat sich seit Jahrzehnten bewährt.

Plant die Stadt Leipzig, ihr Gewicht und ihren Einfluss in den kommunalen deutschen Spitzengremien einzubringen, um zu abgestimmten, übergreifenden Handlungsmustern (Untersagung von Veranstaltungen ab einer bestimmten Größenordnung, verbindlichen Regelungen für den Sport- und Kulturbereich etc.) zu gelangen, um besser gegen künftige Epidemien und ihre Eindämmung gewappnet zu sein?

Die Stadt Leipzig ist in Gremien der kommunalen Spitzenverbände aktiv und bringt ihre Sichtweise dort ein. Verbindliche Regelungen zu Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich wurden von der Landesregierung in Absprache mit der Bundesregierung und den Landesregierungen getroffen.

Kamen im bisherigen Verlauf der Coronaepidemie Erkenntnisse aus vorangegangenen umfangreichen Katastrophenschutzübungen (auf der Ebene der Landesdirektion) zur praktischen Anwendung? Wenn ja, worauf bezogen sich diese Erkenntnisse bzw. Handlungsvorschriften? Wo besteht aus Sicht der Stadtverwaltung Verbesserungsbedarf?

Die Stadt Leipzig stützt sich auf zugrunde liegende Erkenntnisse aus dem Katastrophenschutzplan und dem Pandemieplan, der im Hinblick auf den Coronavirus jetzt fortgeschrieben wird.

Wie lässt sich in einem akuten Krisenfall wie Corona das Verhältnis zwischen Stabsstruktur und Amtsstruktur verbessern? Ab welcher Stufe ist das Einsetzen eines Krisenstabs ratsam? Welche Befugnisse sollte solch ein Stab besitzen, um einerseits handlungsfähig im Interesse der gesamten Stadtgesellschaft zu sein, andererseits aber nicht mit dem Verwaltungsrecht zu kollidieren? Sind die Rechtsvorschriften flexibel genug, um angemessen auf einen akuten Notfall wie Corona reagieren zu können? Welche Erkenntnisse ergeben sich bereits jetzt für Verbesserungen bzw. Optimierung der Verwaltungsabläufe bzw. Handlungswege und Verantwortlichkeiten?

Auf Grundlage des § 36 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 setzt die Verwaltung zur Vorbereitung auf den Eintritt von Katastrophen den Verwaltungsstab ein. Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter der beteiligten Ämter sind Mitglieder des Verwaltungsstabes. Die Abläufe der Stabsarbeit regelt eine entsprechende Dienstordnung der Stadt Leipzig.

Wie kam es überhaupt zu den verschärften Ausgangsbeschränkungen in Sachsen?

Wie kam es überhaupt zu den verschärften Ausgangsbeschränkungen in Sachsen?

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