Eigentlich hatten es CDU, SPD und Grüne 2019 in ihren Koalitionsvertrag geschrieben: Die sächsischen Großstädte Leipzig und Dresden sollten eine Mietpreisbremse bekommen können. Denn in Leipzig war längst offensichtlich, dass einige Neuvermieter sich überhaupt nicht um den örtlichen Mietspiegel und das Mietniveau im Ortsteil kümmern. Entsprechend teuer sind inzwischen die Mietangebote in vielen Stadtvierteln. Jetzt beantragt die Linke im Leipziger Stadtrat, dass der OBM in Dresden Druck macht.

„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich schriftlich bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass Leipzig ab 01.01.2021 die im Koalitionsvertrag Sachsen für 2019 bis 2024 vereinbarte Mietpreisbremse einführen kann“, heißt es im Antrag, mit dem sich am 20. Oktober erstmals der zeitweilig beratende Ausschuss Wohnen beschäftigen soll.

Den hat der Stadtrat ja eingerichtet, weil es auf dem Leipziger Wohnungsmarkt seit drei Jahren an allen Ecken Probleme gibt. Geplante neue Wohngebiete entstehen einfach nicht, bezahlbare Wohnungen gerade für junge Familien fehlen überall und das Neuvermietungsniveau selbst im Altbau zieht immer mehr an, sodass sich Normalverdiener/-innen in vielen Stadtvierteln die Anmietung einer Wohnung nicht mehr leisten können.

„Der marktaktive Leerstand ist in Leipzig abgeschmolzen. Selbst die notwendige Umzugsreserve vor allem für große Wohnungen ist nicht mehr vorhanden“, stellt die Linksfraktion in ihrem Antrag fest.

„Dieser Umstand hat sich natürlich bei vielen Eigentümern herumgesprochen, sodass man aktuell auch bei weniger attraktiven Lagen deutliche Aufschläge bei der Kaltmiete in der Wiedervermietung beobachten kann. Vor allem Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen wie Familien, alleinstehende Seniorinnen und Senioren und Transferleistungsbezieher/-innen leiden unter der Entwicklung des Leipziger Wohnungsmarktes.“

Die Staatsregierung müsste also eigentlich nur eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Aber irgendwie sieht der zuständige Minister (noch) nicht den nötigen Bedarf.

„Helfen kann in angespannten Wohnungsmärkten die Mietpreisbremse nach § 556 d BGB. Eine entsprechende Rechtsverordnung unterstützt die Kommunen, die Kaltmieten bei der Wiedervermietung auf maximal 10 % über die ortsübliche Vergleichsmiete, also unter Bezugnahme des Mietspiegels, zu begrenzen“, betont die Linksfraktion in ihrem Antrag.

Und der Antrag zitiert die entsprechende Passage, wie sie im Koalitionsvertrag steht: „Für Dresden und Leipzig werden wir die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung einer Mietpreisbremse noch im Jahr 2020 schaffen.“

Vorher steht dort auch noch: „Wir wollen es den Kommunen ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen Möglichkeiten regionaler und temporärer Instrumente wie die Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen sowie Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote.“ Es ist schon erstaunlich, dass solchen Feststellungen über ein Jahr lang keine Taten folgen.

Und so betont die Leipziger Linksfraktion: „Mit diesem Antrag verfolgt die Fraktion Die Linke zum einen, dass die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Koalitionsvertrag einhält und dass der Oberbürgermeister die Voraussetzungen in der Stadtverwaltung schafft, die Mietpreisbremse zum Jahreswechsel in Leipzig einzuführen.“

„Vergessene“ Häuser in Leipzig: Impressionen des Verfalls + Leser/-innen-Aufruf & Bildergalerie

https://www.l-iz.de/politik/leipzig/2020/10/Vergessene-Haeuser-in-Leipzig-Impressionen-des-Verfalls-347491

Doppelantrag der Grünen: Wie kann die LWB preiswert sanieren und wie werden leerstehende Läden wieder mit Leben erfüllt?

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