“Querdenker”-Demo am 7. November: Hätte Leipzig die Beschallung der halben Innenstadt zulassen sollen?

Am 10. November hat das Oberverwaltungsgericht nun endlich seine Begründung dafür veröffentlicht, warum es mit seinem Tenorbeschluss vom 7. November 2020 die „Querdenken“-Demonstration am 7. November auf dem Leipziger Augustusplatz für rechtmäßig hielt und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig aufhob. Tenorbeschluss heißt übrigens: Die drei beteiligten Richter waren sich nicht einig. Es wurde ein Mehrheitsvotum gefällt. Aber die Begründung erklärt so manches. Und wirft einige Fragen auf.