Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und Mitglied der Freibeuter-Fraktion, bleibt hartnäckig. Immerhin sollte am Mittwoch, 8. Dezember, endlich der neue Antrag der Freibeuter zur Informationsfreiheitssatzung im Stadtrat zur Abstimmung kommen. Seit dem veritablen Streit um die Weisungen des Ordnungsamtes zum Abschleppen widerrechtlich geparkter Fahrzeuge geht es ja um die Urfrage in der Stadt: Darf oder muss gar eine Verwaltung auch Weisungen öffentlich machen, wenn Bürger per Informationsfreiheitssatzung anfragen?

Bisher lautete die Antwort konsequent: Nein. Denn natürlich sind Kommunen im Fall von Weisungsaufgaben auch nur nachgeordnete Behörde des Staates, müssen als Kommunalbeamte umsetzen, was Landes- und Bundesgesetze vorschreiben – wie eben im ruhenden Verkehr.Aber der Streit entzündete sich ja bekanntlich um die Frage, welche Ermessensspielräume das Leipziger Ordnungsamt hat und ob diese Spielräume durch interne Weisungen abgedeckt sind. Ein Thema, das ja auch zu dem Gerücht führte, das Ordnungsamt würde prinzipiell nicht abschleppen lassen, wenn Autobesitzer ihr Fahrzeug falsch abstellen.

Thomas Köhler, der den Antrag für die Freibeuter-Fraktion erläuterte, erwähnte nicht zu Unrecht, dass eine transparente Informationspolitik an so einer Stelle auch den Gerüchten einen Riegel vorschieben würde.

Die Verwaltung müsste also nur – wie sie es bei Anträgen im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung ja sowieso schon tut – prüfen, ob die abgefragten Inhalte herausgegeben werden dürften oder nicht. Einfach nur eine Verweisung darauf, dass man zu Weisungsaufgaben keine Auskünfte geben dürfe, sei zu wenig.

Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning (SPD). Foto: LZ
Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning (SPD). Foto: LZ

Aber die Lage ist juristisch wohl doch etwas komplizierter. Was dann Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning in seiner Stellungnahme noch einmal versuchte deutlich zu machen. Denn noch immer hat Sachsen kein Informationsfreiheitsgesetz. Der Spielraum der Kommunen, die eigene Informationsfreiheitssatzung auszuweiten, ist also denkbar beschränkt und eine Annahme des Antrags, so OBM Burkhard Jung, könnte die Stadt dazu zwingen, in Widerspruch gehen zu müssen.

Wobei Hörning auch andeutete, dass die Neufassung des Freibeuter-Antrags auch aus Sicht der Verwaltung begrüßenswert wäre. Überhaupt sah er im Vorstoß der Freibeuter einen „wichtigen Impuls“. Denn natürlich schafft mehr Transparenz auch in der Informationspolitik der Stadt mehr Verständnis und Akzeptanz bei den Bürgern.

Sein Vorschlag zur Güte war dann, dass die Verwaltung selbst bis Ende 2022 einen Vorschlag zur Informationsfreiheitssatzung vorlege, der dann auch juristisch geprüft wäre und womöglich mit dem dann vielleicht endlich vorliegenden Informationsgesetz des Freistaats Sachsen kompatibel wäre.

Wobei FDP-Stadtrat Sven Morlok seinen Fraktionskollegen Köhler darin unterstützte, den Antrag jetzt zur Abstimmung zu stellen. Denn Hörnings Stellungnahme habe ja gezeigt, dass er eigentlich umsetzbar wäre.

Völlig daneben war dann die Wortmeldung des AfD-Stadtrats Roland Ulbrich, der gleich mal ein Konstrukt von „Kompetenzordnung“ aufbaute und meinte, Bürgeranfragen zu Weisungsaufgaben hätten auf kommunaler Ebene gar nichts zu suchen, die sollten an die staatliche Ebene allein gerichtet werden. Was schon ein erstaunliches Verständnis von kommunaler Selbstbestimmung und Bürgernähe an den Tag legte.

Andrea Niermann (CDU). Foto: LZ

Aber diese Wortmeldung spielte in der Diskussion überhaupt keine Rolle, denn selbst SPD und CDU-Fraktion signalisierten, dass ihnen das Anliegen des Freibeuter-Antrags durchaus wichtig ist. CDU-Stadträtin Andrea Niermann war es dann, die den Wunsch von OBM Burkhard Jung aufnahm, eine Vertagung des Antrags zu beschließen und ihn lieber in die Januar-Ratsversammlung zu schieben. Auch weil Jung versprach, zur Neufassung des Antrags einen kompetenten Verwaltungsstandpunkt erarbeiten zu lassen.

Entsprechend gemischt waren dann logischerweise auch die Gefühle im Saal der Kongresshalle und man merkte in der Abstimmung schon, dass so manche Fraktion am liebsten gleich den Antrag abgestimmt hätte, aber doch lieber die juristischen Bedenken ernst nahm. Und so gab es ein durchaus buntes Abstimmungsergebnis mit 27 Stimmen für die Vertagung des Antrags, 18 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen.

Womit die Verwaltung jetzt noch einmal vier Wochen Zeit hat, den von Jung versprochenen „konstruktiven Vorschlag“ vorzulegen.

Die Debatte vom 8. Dezember 2021 im Stadtrat

Video: Livestream der Stadt Leipzig

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