Seit dem 1. Januar 2023 hat der Freistaat Sachsen ein Transparenzgesetz. Das regelt auch die Mรถglichkeiten, sich zur transparenzpflichtigen Kommune zu erklรคren und in einer Satzung zu klรคren, wie die Bรผrger ohne Barrieren an die von ihnen gewรผnschten Auskรผnfte kommen. Ob Leipzig da alsbald mitmachen wรผrde, war im Mรคrz noch nicht so klar, weshalb FDP-Stadtrat Sven Morlok am 14. Juni so etwas wie eine kleine Sternstunde hatte.

Denn seine Fraktion hatte โ€“ nachdem Oberbรผrgermeister Burkhard Jung im Mรคrz noch nicht gewusst hatte, ob Leipzig alsbald eine Transparenzsatzung bekรคme โ€“ einfach einen Antrag geschrieben, worin steht: โ€žDie Stadt Leipzig ist transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sรคchsischen Transparenzgesetzes. Die entsprechende Satzung wird dem Stadtrat bis zum 30.09.2023 vom Oberbรผrgermeister zur Beschlussfassung vorgelegt.โ€œ

Die Ausarbeitung der Satzung braucht noch Zeit

Der September wird es freilich nun noch nicht. Aber die vom Rechtsamt ausgearbeitete Stellungnahme der Stadt machte klar, dass Leipzig jetzt tatsรคchlich an der Erarbeitung einer Transparenzsatzung sitzt.
โ€žDer Oberbรผrgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Transparenzsatzung gemรครŸ ยง 4 Abs. 2 Sรคchsisches Transparenzgesetz zu erarbeiten und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenโ€œ, schlug die Stadt als Beschlussformulierung vor.

Stellungnahme der Stadt zum Freibeuter-Antrag โ€žTransparenzsatzung fรผr Leipzigโ€œ.

Das fand Sven Molock sogar gut, weil es endlich eine klare Ansage ist. Nur eins fehlte ihm: der konkrete Termin. Da er weiรŸ, dass Leipzigs ร„mter auch fรผr die Ausarbeitung so einer Satzung Zeit brauchen, schlug er das Ende des ersten Quartals 2024 vor. Ein Termin, bei dem Verwaltungsbรผrgermeister Ulrich Hรถrning so auch mitgehen konnte.

Martin Biederstedt aus der Grรผnen-Fraktion hรคtte sich auch bereits den kommenden Januar als Zielmarke vorstellen kรถnnen. Immerhin hatte die Stadt schon Zeit zu reagieren, da das Sรคchsische Transparenzgesetz ja schon im Juli 2022 beschlossen wurde und im Januar 2023 in Kraft trat. Da erstaunte es ihn dann durchaus, dass die Ausarbeitung der nรถtigen Satzung so lange brauche. Aber viel wichtiger sei ihm, so betonte er, dass der โ€žTransparenzanspruch den Charakter eines Jedermannsrechtsโ€œ haben muss, dass also niemand bei seinem Wunsch aus Auskunft benachteiligt oder gar ausgeschlossen wird.

Verwaltungsstandpunkt soll im Frรผhjahr 2024 kommen

Dass es doch etwas dauert, bis der Stadtrat eine ausgearbeitete Satzung vorliegen hat, begrรผndete seinerseits Ulrich Hรถrning damit, dass man eine Transparenzsatzung haben wolle, โ€ždie auch nach innen funktioniertโ€œ. Womit er zumindest andeutete, dass ja auch die Ablรคufe in der Verwaltung stimmen mรผssen, wenn Bรผrger wichtige Anfragen zu stรคdtischem Handeln haben.

Wobei Leipzig eigentlich schon Erfahrungen habe, so Hรถrning. Denn Leipzig war eine der ersten Stรคdte in Sachsen, die eine Informationsfreiheitssatzung eingefรผhrt haben. Die zwar nicht im รœbermaรŸ in Anspruch genommen wird, die aber schon zeigte, dass eine Stadt durchaus Transparenz zeigen kann, wenn sie nur will.

Da wird nicht nur Sven Morlok gespannt sein, was dann irgendwann Anfang 2024 auf den Tisch der Ratsfraktionen kommt. Der Verwaltungsstandpunkt mit dem ergรคnzten Abgabetermin bis 31. Mรคrz 2024 fand zumindest einhellige Zustimmung. Die Transparenzsatzung kann in Arbeit gehen.

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