In einer idealen Welt arbeiten alle Behörden so transparent, dass alle ihre Entscheidungen nachvollziehbar sind. Von dieser idealen Welt sind wir weit entfernt. Also braucht es Gesetze, die dem Bürger wenigstens eine kleine Hilfe sind, um für ihn wichtige Informationen aus der Black Box der staatlichen Instanzen zu bekommen. So wie das sächsische Transparenzgesetz, das im Juli 2022 vom Landtag beschlossen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft trat.

100 Tage nach Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes machen Bürgerinnen und Bürger vielerorts von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch, resümiert jetzt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert.

Die „Antragsflut“ blieb aus

„Viele Behörden im Freistaat Sachsen haben bereits Anträge auf Zugang zu Informationen erhalten. Ich freue mich, dass die Bürgerinnen und Bürger ihrem Interesse an amtlichen Informationen nachgehen und damit ihr Recht auf Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft wahrnehmen“, sagt Juliane Hundert.

„Ich stelle aber auch fest, dass die Antragsflut, die von einigen Kritikerinnen und Kritikern im Vorfeld befürchtet wurde, ausgeblieben ist. Meine Behörde war seit Anfang des Jahres in elf Anfragen selbst Adressatin eines Antrags auf Informationen. Auch die Zahl der Beschwerden, die mich als Transparenzbeauftragte erreichten, blieb bislang hinter den Erwartungen zurück. Im ersten Quartal dieses Jahres gingen lediglich zwölf Beschwerden in meiner Behörde ein.

Offenbar werden die Anträge von den transparenzpflichtigen Stellen pünktlich und gründlich bearbeitet. Positiv überrascht bin ich von der Landesdirektion Sachsen, die auf ihrer Internetseite in einem ‚Transparenzportal‘ bereits solche Informationen veröffentlicht, zu denen sie Auskunft erteilt hat.“

Derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger noch einen Antrag stellen, wenn sie von einer transparenzpflichtigen Behörde Informationen begehren. Bis Ende 2026 soll eine Transparenzplattform online zur Verfügung stehen, auf der öffentliche Stellen bestimmte amtliche Informationen proaktiv einstellen müssen.

„Damit die Verwaltung das Transparenzversprechen des Gesetzgebers umsetzen kann, benötigt sie geeignete Organisationsstrukturen, personelle Ressourcen und geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wo diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, besteht Handlungsbedarf“, betont die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte.

Bürgerinnen und Bürger schilderten in ihren wenigen Beschwerden vor allem, dass sie die angeforderten Informationen nicht erhielten. Weiterhin kritisierten sie, dass sie keine Informationen der kommunalen Behörden bekämen.

Ein Thema, das ja auch in Leipzig schon emsig diskutiert wird.

„Die sächsischen Gemeinden und Landkreise sind nicht vom Transparenzgesetz umfasst. Die Kommunen haben aber die Möglichkeit, das Transparenzgesetz freiwillig anzuwenden“, so Dr. Juliane Hundert. „Dazu müssen sie eine Satzung erlassen. Soweit mir bekannt, wurden solche Satzungen noch nicht verabschiedet.

Die kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig verfügen über Informationsfreiheitssatzungen, die schon vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetz galten. Ich bin davon überzeugt, dass sich auch andernorts die Einwohnerinnen und Einwohner eine transparentere Verwaltung wünschen.“

Kontrolle des Transparenzhinweises

Unterliegt eine Behörde in Sachsen der Transparenzpflicht, hat sie auf ihrer Homepage darauf hinzuweisen. Eine stichprobenartige Kontrolle bei transparenzpflichtigen Stellen ergab, dass der Großteil der Stellen dieser Pflicht nachkommt.

Dr. Juliane Hundert: „Allerdings fehlt der Hinweis noch bei einigen (Fach-)Hochschulen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder nachgeordneten Behörden mit eigener Homepage. Hier wird in den nächsten Wochen hoffentlich noch nachgebessert.“

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist für Sachsen die unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ergibt sich im Hinblick auf nicht-öffentliche Stellen (z. B. Unternehmen und Vereine) aus § 14 Absatz 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes; im Hinblick auf öffentliche Stellen (z. B. Behörden) aus § 14 Absatz 1 desselben Gesetzes.

Seit 2022 hat Dr. Juliane Hundert das Amt inne und wird in ihrer Dienststelle in Dresden von etwa 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Beratung sächsischer Verantwortlicher bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Seit Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes zum 1. Januar 2023 übernimmt Dr. Juliane Hundert auch die Funktion der Transparenzbeauftragten.

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