Am 1. Januar trat das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Auf Landesebene blieb die befürchtete Überforderung der Ämter durch Anfragen der Bürger aus. Aber wie ist das in den Kommunen? Leipzig hat das neue Recht noch nicht in eine eigene Satzung überführt. Darüber wunderte sich die Fraktion Freibeuter und beantragte im März, Leipzig solle baldigst eine Transparenzsatzung einführen. Die soll auch kommen.

Leipzig hat zwar schon eine Informationsfreiheitssatzung. Aber das sächsische Gesetz geht weiter. Und die Bürger, die Auskunft wollen, müssen nicht mehr die bislang von der Stadt veranschlagten Bearbeitungsgebührenzahlen, die ganz gewiss für so Manchen eine hohe Hürde waren.

„Die Mindereinnahmen aufgrund der Kostenfreiheit für Anträge bis 600,00 Euro sind sehr gering“, stellten die Freibeuter in ihrem Antrag fest. „Im Jahr 2021 wurden 23 Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung gestellt. Die Gebührentabelle sah für die Beantwortung von Anfragen Gebühren von 5 € bis 100 € vor.“

Mit der aktuellen Bearbeitungszeit von durchschnittlich 25,5 Tagen für Anfragen nach Informationsfreiheitssatzung liegt Leipzig sogar jetzt schon innerhalb des zeitlichen Rahmens des Sächsischen Transparenzgesetzes.

„Demnach sollen die begehrten Informationen unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Sollte dies bei eingereichten Anträgen nicht möglich sein, kann diese Frist angemessen verlängert werden. Dies entspricht grundsätzlich der Regelung der Informationsfreiheitssatzung“, liest man im Freibeuter-Antrag.

Aber auch: „Die Antragsberechtigung soll sich auf natürliche und juristische Personen Leipzigs beschränken, um die Verpflichtung zur Beantwortung automatisierter an alle Kommunen versendete Sammelanfragen auszuschließen.“

Gültigkeit des Gesetzes

Und im Wesentlichen begrüßt die Stadtverwaltung den Antrag der Freibeuter und schlägt jetzt der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vor: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Transparenzsatzung gemäß § 4 Abs. 2 Sächsisches Transparenzgesetz zu erarbeiten und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Dass Leipzig eine Satzung beschließen muss, ist dabei unstrittig: „Mit der Informationsvorlage – VII-A-06205-NF-03-Ifo-01 – wurde die Ratsversammlung über das Inkrafttreten des Sächsischen Transparenzgesetzes, die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten eines weiterreichenden städtischen Informationszugangs und die hierzu erforderlichen Umsetzungsschritte informiert.

Danach gilt das Sächsische Transparenzgesetz für die Stadt Leipzig nur dann, wenn die Ratsversammlung aufgrund der Ermächtigung in § 4 Abs. 2 SächsTranspG im Wege einer Transparenzsatzung beschließt, transparenzpflichtige Stelle im Sinne des Sächsischen Transparenzgesetzes zu sein.“

Dann gelten aber die Regelungen des Transparenzgesetzes. Die können durch eine eigene Satzung nicht verändert werden, was freilich in zwei Antragspunkten der Freibeuter anklingt – einmal in der Definition, welche Informationen die Stadt dann ganz automatisch freigeben muss, und zum anderen beim Ausschluss möglicher Sammelanfragen.

Freibeuter hoffen auf Vorlage bis Ende September

Darauf weist die Stellungnahme aus dem Rechtsamt explizit hin. Aber insgesamt stößt der Antrag der Freibeuter auf Wohlwollen: „Die Stadtverwaltung stimmt dem mit dem Antrag verfolgten Anliegen zu und unterbreitet mit dem Alternativvorschlag einen sachdienlich gefassten Beschlussantrag.

Die Verwaltung wird den Stadtrat nach dem Satzungsbeschluss im weiteren Vorbereitungsprozess über die zu veröffentlichen Dokumente informieren.“

Ob dabei der von den Freibeutern gewünschte Termin für die Vorlage einer Transparenzsatzung bis zum 30. September 2023 gehalten werden kann, verrät die Vorlage freilich noch nicht.

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