Eine der großen Befürchtungen bei Einführung der neuen Grundsteuerbemessung war ja, dass die Grundstückseigentümer am Ende draufzahlen würden. So argumentierten auch viele Grundstücksbesitzer, die sich teilweise gerichtlich gegen die neue Grundsteuer wehrten. Denn natürlich erhöhte sich für einige, die bislang von der alten Grundsteuer profitierten, der Grundsteuersatz deutlich. Aber wie hat sich die Einnahme der Stadt dadurch verändert, wollte Daniel Göttsching in einer Einwohneranfrage wissen.

Die hat das Dezernat Finanzen denn auch zur Ratsversammlung am 25. Februar beantwortet. Man merkt der Antwort regelrecht an, wie die zuständigen Sachbearbeiter/-innen rotieren mussten, um nicht nur die neue Berechnungsgrundlage umzusetzen, sondern auch das Ziel einzuhalten, das auch der Freistaat Sachsen ausgegeben hatte: dass die Grundsteuer möglichst aufkommensneutral erhoben werden sollte.

Man wollte also nicht mehr Geld aus den Grundstückseigentümern herausholen. Auch wenn klar war, dass einige, die bislang von den veralteten Bemessungsgrundlagen profitierten, künftig deutlich mehr Grundsteuer B zahlen müssten, während andere entlastet wurden. Und im ersten Jahr der Erhebung hat man auch genau so operiert, wie das Finanzdezernat feststellt, auch wenn eine Menge Grundstücksbesitzer bis heute Sturm laufen gegen die neuen Bemessungsgrundlagen.

„Die Grundsteuerreform und die damit verbundene Neubewertung der Grundstücke haben die Länder und Kommunen vor große Herausforderungen gestellt“, heißt es in der Antwort des Finanzdezernats.

„Insbesondere aufgrund technischer und bewertungsrechtlicher Umsetzungsprobleme beim Finanzamt, das die Berechnungsgrundlagen festlegt, sowie der sehr hohen Zahl an Einsprüchen unterliegt das Messbetragsvolumen der Stadt Leipzig weiterhin laufenden Korrekturen und Veränderungen.
Auch die Verarbeitung der neuen Messbetragsdatensätze zu Grundsteuerbescheiden ist in Leipzig noch nicht vollständig abgeschlossen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist ein belastbarer Vergleich des Gesamtgrundsteueraufkommens der Jahre 2024 und 2025 gegenwärtig noch nicht möglich.“

Aber zumindest zum Soll kann das Finmanzdezernat schon etwas sagen. „Der derzeitige Sachstand zum 31.12.2025 stellt sich wie folgt dar:
Anordnungssoll (gerundet):

Altes Recht 2024: Grundsteuer A 240.000 € // Grundsteuer B 102.000.000 €

Neues Recht 2025: Grundsteuer A 180.000 € // Grundsteuer B 103.000.000 €

Eine abschließende und fundierte Beurteilung der Auswirkungen der neuen Bewertung des Finanzamtes und der festgelegten Hebesätze der Stadt Leipzig kann frühestens nach der Jahresveranlagung 2027 im II. Quartal 2027 erfolgen.

Bis dahin bleibt es bei einer vorläufigen Einschätzung unter Vorbehalt weiterer Entwicklungen.“

Mit 103 Millionen Euro bleibt also die Summe, die die Grundsteuer B erbringen soll, in etwa auf dem Stand des Vorjahres. Was dann tatsächlich in die Kassen der Stadt geflossen sein wird, wird man frühestens Mitte 2027 erfahren.

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