Eigentlich war zur Ratsversammlung am 29. April auch ein Beschluss zur neu gefassten Schülerbeförderungssatzung der Stadt geplant. Die Zeit war ohnehin schon knapp, denn am 1. August sollte sie in Kraft treten. Was für die Eltern der Kinder nun einmal bedeutet, dass sie ab dem 1. Mai einen Antrag stellen können. Doch das löste sich dann gleich zu Beginn der Ratsversammlung in Luft auf, denn die Linksfraktion hatte eine Vertagung des Beschlusspunktes beantragt. Durchaus gut begründet. Aber eben auch mit Folgen.

Denn wieder einmal gab es den im Leipziger Stadtrat inzwischen vertrauten In-letzter-Minute-Effekt – obwohl, wie FDP-Stadtrat Sven Morlok betätigte, im Ausschuss schon eine intensive Befassung mit der Vorlage gegeben hatte, also eigentlich alles besprochen war.

Doch es gäbe trotzdem noch einen großen Diskussionsbedarf, erklärte Linke-Stadträtin Cornelia Falken, als sie im Namen der Linksfraktion eine Vertagung des Beschlusses beantragte. Auch mit Hinweis auf die Zahl von Änderungsanträgen – vier Stück an der Zahl, die ja auch noch besprochen werden müssten.

Sven Morlok (Freie Fraktion/FDP) im Leipziger Stadtrat am 29.04.2026. Foto: Jan Kaefer

Und dazu kam, dass das Amt für Schule erst am Tag vor der Ratsversammlung eine weitere – die dritte – Neufassung der Vorlage „Neufassung Schülerbeförderungssatzung der Stadt Leipzig“ ins System gestellt hatte. Darin waren dann wohl alle wesentlichen Änderungen aus den Ausschusssitzungen eingearbeitet. Aber aus der Sicht von Cornelia Falken kam die Neufassung zu kurz vor der Ratssitzung. Also doch noch einmal vertagen.

Was aber – so sah es FDP-Stadtrat Sven Morlok – eben nicht bedeutet, dass dann vielleicht noch im Mai ein Beschluss kommen könnte, denn natürlich haben die Eltern ein Recht auf eine angemessene Antragsfrist. Die neugefasste Schülerbeförderungssatzung würde also 2026 nicht mehr in Kraft treten können, sondern erst 2026.

Sparen, wo es nur geht?

Wobei völlig offen ist, ob die Ratsversammlung der Vorlage überhaupt zustimmt. Das deutete Cornelia Falke zumindest an, die auf die Kritik durch die Eltern an der Vorlage verwies. Denn natürlich sollen Leistungen konzentriert werden. Die Stadt muss sparen. Und es gehe – so Morlok – um einen Millionenbetrag.

In der Vorlage ist das etwas vorsichtiger formuliert: „Konkrete finanzielle Auswirkungen können aktuell nur prognostiziert werden. Durch die Einschränkung der Anspruchsvoraussetzungen im Schülerspezialverkehr wird der Schülerindividualverkehr gestärkt und voraussichtliche Fallzahlen im Schülerspezialverkehr reduziert. Die zielgenaue Ausrichtung der Leistungen kann perspektivisch eine finanzielle Entlastung mit sich bringen. Diese ist jedoch nicht zwingend gegeben, da wie dargestellt, die Beförderungsbedingungen zunehmend anspruchsvoller und somit auch kostenintensiver werden.“

Als es dann zur Abstimmung zum Absetzungsantrag der Linken kam, wurde deutlich, dass tatsächlich eine große Mehrheit im Stadtrat noch Beratungsbedarf sieht. Mit 40:10 Stimmen bei 12 Enthaltungen stimmte sie dem Absetzungsantrag zu.

Auswirkungen völlig unterschätzt

Auch zum Entsetzen der SPD-Fraktion. SPD-Stadträtin Ute Köhler-Siegel fand dazu nach der Sitzung deutliche Worte: „Die SPD-Fraktion war gegen die Vertagung, denn jetzt geht die Verunsicherung der Betroffenen unnötig weiter. Bürgermeisterin Felthaus hat die Auswirkungen dieser Vorlage vollkommen verkannt. Statt eines Dialogs auf Augenhöhe wurden die Belastungsgrenzen der Familien massiv unterschätzt und ignoriert. Eine Verwaltung darf ihre Haushaltsnot aber nicht durch die bürokratische Überforderung der Schwächsten lösen.“

Dass zu der Vorlage aus dem Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie fünf Änderungsanträge und zwei Neufassungen vorlagen, war aus Ute Köhler-Siegels Sicht auch Ausdruck einer mangelhaften Absprache und Kommunikation im Vorfeld. Oder – was wohl wahrscheinlicher ist – Ergebnis des verwaltungsinternen Drucks, innerhalb aller Dezernate noch Sparpotenziale zu ermitteln. Und zwar überall in Millionenhöhe. Da werden dann nicht nur betroffenen Ämter mit Einspar-Erwartungen unter Druck gesetzt, die dann in Vorlagen münden, die letztlich im Stadtrat scheitern.

„Der Schülerspezialverkehr ist eine kostspielige Leistung, doch hinter den nackten Zahlen stehen Schicksale. Wir sprechen hier über die Schwächsten unserer Stadtgesellschaft. Mit der Verschiebung in den Mai müssen wir die komplette Reform auf das Schuljahr 2027/28 verschieben. So kurzfristig vor dem Schuljahreswechsel ist eine Änderung den Betroffenen nicht mehr zuzumuten“, stellt die SPD-Stadträtin fest.

Und Ute Köhler-Siergel betont noch einen weiteren Aspekt, der bei diesem Vorgang droht, unter die Räder zu geraten: „Die Schülerbeförderung ist weit mehr als eine bloße Logistik- oder Budgetfrage. Barrierefreiheit beginnt bereits auf dem Weg zur Schule. Jedes Kind hat das unveräußerliche Recht, sicher, stressfrei und unversehrt an seinem Lernort anzukommen – völlig ungeachtet seiner individuellen Einschränkungen oder des Wohnorts seiner Eltern.“

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Ich hatte meine Schule im Dorf und bin hingelaufen. Jetzt sind Schulen geschlossen worden und die Kinder werden stundenlang vom Dorf bis in die Kreisstadt gekarrt und dafür sollen die Eltern auch noch bezahlen. Für Schulpflicht und Lernmittelfreiheit gehört für mich auch die kostenlose Erreichbarkeit der Schule dazu, und zwar für alle Schüler (nicht nur welche mit Förderbedarf) oder es gibt wieder dezentrale Schulen am Wohnort / im Stadtteil. Hier ging/geht Politik in die völlig falsche Richtung.

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