Seit Februar 2025 war eigentlich durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig klar, dass die Stellplatzgebühren für das Carsharing in Leipzig zu hoch sind. Die SPD-Fraktion beantragte deshalb postwendend, dass die Verwaltung die Sondernutzungssatzung, auf der die Gebühren fußen, schnellstens überarbeiten sollte, möglichst noch im Jahr 2025.

Die Verwaltung folgte dem Anliegen auch, und so wurde es in der Ratsversammlung im Oktober auch beschlossen. Aber so schnell sind Verwaltungen dann doch nicht. Bis Jahresende lag die neue Sondernutzungssatzung doch noch nicht vor.

Und so fragte die SPD-Fraktion im Januar berechtigterweise nach, wo die versprochene neue Satzung nun bleibe. Und das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA) antwortete in der Januar-Ratsversammlung beruhigend: „Die für den Ratsbeschluss notwendige Vorlage wurde erarbeitet und unter den Dezernaten abgestimmt. Sie wird voraussichtlich bis spätestens Mitte Februar in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters behandelt. Nach der Bestätigung durch die Dienstberatung wird sie für die Ratsgremien zur Befassung und Entscheidung freigeschaltet.“

Mit dem Februar wurde es dann doch nichts. Die Vorlage kam erst in diesem April tatsächlich zur Abstimmung in die Dienstberatung des OBM.

Gebühr für Carsharing-Stellplätze sinkt

Und so meldete die Stadt in der vergangenen Woche: „Um Carsharing-Angebote in der Stadt Leipzig zu fördern, soll die Gebühr für die entsprechenden Stellplätze deutlich reduziert werden. Dazu muss die Sondernutzungssatzung, die die Gebühren festlegt, geändert werden. Die Stadtspitze hat dafür einen Vorschlag erarbeitet, der Stadtrat entscheidet abschließend über die Satzungsänderung und die neuen Gebühren. Die angepasste Satzung tritt in Kraft, wenn sie im Amtsblatt veröffentlicht wurde.“

Bisher wurde unabhängig vom Fahrzeug pro Carsharing-Stellplatz eine Gebühr zwischen 315 und 405 Euro pro Monat fällig. Dax waren die Summen, die das Verwaltungsgericht für völlig überhöht angesehen hatte. Und sie sind auch kontraproduktiv, wenn Leipzig wirklich die Zahl der im Straßenraum abgestellten Privat-Pkw minimieren möchte und allen Autonutzern im Stadtgebiet laufnah Carsharing-Stellplätze anbieten will.

Künftig wären es zwischen 35 und 60 Euro – je nach Tarifzone und Fahrzeugantrieb, so die Stadt.

Es geht nicht nur um Carsharing

Und dabei soll es mit der neuen Sondernutzungssatzung auch nicht bleiben. Weitere Satzungsänderungen betreffen unter anderem konkrete Regelungen dazu, welche Restbreite von Gehwegen einzuhalten ist, wenn diese beispielsweise von Gastronomen oder Unternehmerinnen genutzt wird. Dies dient insbesondere der Sicherheit mobilitätseingeschränkter Menschen.

„Um Störungen durch Straßenkunst und -musik zu vermeiden, soll hierzu ebenfalls nachgeschärft werden“, betonte die Stadt in ihrer Mitteilung. „Unter anderem wurden in die Satzung Tatbestände eingeführt, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen können. Straßenkunst und -musik, die eine hohe Lärmbelastung erzeugt, muss zwar weiterhin genehmigt werden, ist jedoch künftig von den Sondernutzungsgebühren befreit.“

Sondernutzungsgebühren fallen in der Regel dann an, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen möchten – etwa bei Straßenfesten und Großveranstaltungen, zu Werbezwecken, für ihre Auslagen vor Geschäften oder für Verkaufsstände. Auch Gastronomen, die Freisitze anbieten möchten oder Imbisswägen aufstellen, müssen hierfür eine Genehmigung beantragen. Je nach Anlass müssen die Anträge beim Marktamt, beim Ordnungsamt oder beim Mobilitäts- und Tiefbauamt gestellt werden.

Erstaunlich ist: Seit über 20 Jahren hat es in dem Bereich keine Gebührenerhöhung gegeben und damit auch keinen Grund, die Satzung grundlegend zu überarbeiten. Was wohl auch erklärt, warum die Überarbeitung der Sondernutzungssatzung so lange gedauert hat. Einen Testfall gab es ja schon in der Corona-Zeit, als die Stadt Gewerbetreibenden in bestimmten Fällen die Sondernutzungsgebühren erlassen hat, um sie zu unterstützen, weil zeitweise Gaststättenbetrieb nur noch im Freien möglich war.

„Nun werden die Gebühren in allen Bereichen pauschal um zehn Prozent erhöht“, betont die Stadt. „Damit wird der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Haushaltssituation der Stadt Rechnung getragen.“

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