Das Landesgericht Bozen bestätigte in seiner Entscheidung vom heutigen 28. Oktober den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen oekom-Verleger Jacob Radloff und die Mitglieder des Umweltinstituts aus Mangel an Beweisen einzustellen. Die Betroffenen begrüßen die Entscheidung als einen bedeutenden Teilsieg für das Recht auf freie Meinungsäußerung.
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