Die Wogen im "Rathauskrieg" von Markranstädt schienen sich in den letzten Tagen geglättet zu haben, es war eine verdächtige Ruhe eingekehrt. Damit ist jetzt erstmal wieder Schluss. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat sich gegen die Vorwürfe von Jense Spiske, dem Vorsitzenden der Freien Wähler Markranstädt, verwahrt.

Ricardo Schulz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, bezieht sich in seiner Stellungnahme auf einen am 13. Februar in der L-IZ erschienenen Artikel. Dort war unter anderem der Fall des Hackerangriffs durch den Beschuldigten Matthias V. auf das E-Mail-Konto von Bürgermeisterin Carina Radon ein Thema. Besonders pikant wurde die Angelegenheit durch den Umstand, dass Matthias V. bis vor Kurzem ein Mitglied der Freien Wähler Markranstädt gewesen war. Diesbezüglich fuhr der Vorsitzende der Freien Wähler Markranstädt, Jens Spiske, schweres Geschütz in Richtung Justiz auf.

Jens Spiske: “Der Beschuldigte Matthias V. erhielt einen Strafbefehl nach nur fünf Wochen und ohne eigene Anhörung! Aus unserer Sicht ein Skandal. Das Ermittlungsverfahren gegen Radon wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Art. 5 GG zieht sich aber schon Monate ohne Ergebnis. Ist die Justiz tatsächlich unabhängig? Oder wird hier bewusst gewichtet? Gibt es den berühmten Sachsenfilz auch schon in der Justiz?”Äußerungen, die die Leipziger Staatsanwaltschaft auf den Plan riefen und die man so nicht auf sich sitzen lassen wollte. Ricardo Schulz, Pressesprecher der Leipziger Strafverfolgungsbehörde, gegenüber der L-IZ: “Ich möchte zu dem von Ihnen zitierten Schreiben des Herrn Spiske gerne kurz ergänzend in meiner Funktion als Pressesprecher Stellung nehmen. Leider wird mit der auszugsweisen Wiedergabe des Schreibens der Eindruck erweckt, als würde die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen Recht und Gesetz verstoßen. Das Gegenteil ist der Fall.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat im Zusammenhang mit dem Vorwurf des unberechtigten Zugriffs auf das E-Mail-Konto der Bürgermeisterin Radon gegen Matthias V. bei dem Amtsgericht Borna den Erlass eines Strafbefehls wegen des Tatvorwurfs des Ausspähens von Daten beantragt. Dieser Strafbefehl wurde antragsgemäß erlassen. Der Angeklagte hat gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt, so dass nunmehr das Amtsgericht in mündlicher Hauptverhandlung über den Anklagevorwurf verhandeln muss.”

Und dann widerspricht Ricardo Schulz den Aussagen des Vorsitzenden der Freien Wähler: “Entgegen den Ausführungen des Herrn Spiske erfolgte vor Beantragung des Strafbefehls eine Anhörung des Herrn Matthias V. als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren. Vor der Polizei hat der Beschuldigte Ende Dezember 2011 zu dem erhobenen Tatvorwurf Angaben gemacht, die letztlich durch die Staatsanwaltschaft als Geständnis gewertet wurden und mit Grundlage des beantragten Strafbefehls sind. In den Beweismitteln ist diese Einlassung des Angeklagten mit aufgeführt. Die Ausführungen des Herrn Spiske, dass der Beschuldigte Matthias V. einen Strafbefehl ‘ohne eigene Anhörung!’ erhielt, sind daher objektiv falsch und irreführend.” Jens Spiske war bislang weder telefonisch noch per E-Mail für die Redaktion der L-IZ zu erreichen.

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