Wie berechnet man eigentlich, wie viele Boote auf die Seen im Leipziger Süden passen? Was ist verträglich für die Seen? 2017 und 2018 will ja die Landesdirektion irgendwie die Schiffbarkeit für die Seen erklären. Um das möglich zu machen, hat sie extra noch naturschutzfachliche und Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. So ermittelt man aber keine Bootskapazitäten für Seen, kritisiert Prof. Dr. Heiner Haass.

Das hat er schon vor zwei Jahren getan, damals via LVZ, was schon überraschte, da die Zeitung ja seit Jahren für den Wassertourismus und die Motorisierung des Neuseenlandes trompetet. Aber geändert hat sich ja nichts. Das von CDU und FDP beschlossene Wassergesetz ist nach wie vor in Kraft, in dem ein Sonderpassus extra erklärt, dass die Seen im Leipziger Südraum für schiffbar erklärt werden sollen.

Rechtlich werden sie dann irgendwie zu Wasserstraßen, was einfach keinen Sinn macht, was aber davon erzählt, wie introvertiert die sächsischen Motorbootenthusiasten agieren. Die erfinden sich lauter neue Regeln im Umgang mit wassersportlich genutzten Seen, vermeiden aber jeden Austausch mit anderen Bundesländern und Seengemeinschaften. Man könnte ja was lernen dabei. Seen sind keine Wasserstraßen. Hier wird es keine Güterschifffahrt geben.

Die Schiffbarkeitserklärung ist eine Art Mäntelchen für den Wunsch, auf den künstlichen Seen im Süden von Leipzig möglichst viel Motorbootstourismus zu ermöglichen. In welcher Dimension die Akteure denken, machte die sogenannte Mastergenehmigung der Stadt Zwenkau für den Zwenkauer See deutlich.

„Ab sofort ist unter den Bedingungen und Auflagen der ‚Mastergenehmigung‘ die Benutzung des Zwenkauer Sees mit maximal 320 motorisierten Sportbooten (100 reine Motorboote/220 Hilfsmotoren) für private Erholungszwecke wieder möglich“, meldete die Sächsisches Seebad Zwenkau GmbH & Co. KG 2015.

Eine Zahl, rein aus der Luft gegriffen, wie der Professor von der Hochschule Sachsen-Anhalt erklärt, der sich schon seit Jahren mit nautischen Kapazitätsberechnungen an Stand- und Fließgewässern beschäftigt. Lärmgutachten seien eh überflüssig, merkt er an: Wenn man nicht gleich Schnellboote mit starken Motoren zulässt, spiele die Geräuschentwicklung von Bootsmotoren auf Seen keine Rolle. Schon 60 Meter Entfernung zum Strand genügen – und man nimmt die Motorgeräusche kaum noch wahr.

Rausgeschmissenes Geld also, wenn jetzt Lärmgutachten beauftragt wurden.

Und naturschutzfachliche Gutachten?

Ebenso überflüssig. Aus mehreren Gründen. Der erste ist eigentlich auch allen Bootsführern bewusst: An jedem See gibt es großflächig abgesperrte Bereiche, die als Rückzugsräume für Zier- und Pflanzenwelt gedacht sind. Teilweise sind sie mit Bojen abgesperrt. Sie dürfen mit Booten überhaupt nicht befahren werden.

Segler und Surfer auf dem Cospudener See. Foto: Ralf Julke
Segler und Surfer auf dem Cospudener See. Foto: Ralf Julke

Ihre Existenz sorgt freilich dafür, dass die für Bootsverkehr verfügbare Fläche sinkt.

Dazu kommen die ganzen flachen Uferbereiche an den Seen. Wasserbereiche mit weniger als 2 Meter Wassertiefe sollten von Motorbooten gemieden werden. Was in der Regel schon um die 100 Meter Uferabstand voraussetzt. Bei vorhandenen Schilfgürteln, die es vor allem in den geschützten Seebereichen gibt, sollte der Abstand für Boote überhaupt mindestens 200 Meter betragen, so Haass. Für Motorboote eher 300 bis 400 Meter.

Was zwangsläufig die für Motorboote verfügbare Fläche schon deutlich verringert. Zahlen dazu gibt es öffentlich nicht. Vielleicht tauchen sie ja in den von der Landesdirektion beauftragten naturschutzfachlichen Gutachten auf.

Aber am deutlichsten kritisierte Haass schon 2015 die ziemlich irrwitzige Zahl in der Zwenkauer Mastergenehmigung. Denn wenn es der Zwenkauer Bürgermeister mit dieser Zahl ernst meint, dann hat er den Zwenkauer See quasi komplett für Motorboote reserviert – und alle anderen Boote ausgeschlossen.

Womit Zwenkau deutlich gemacht hat, wie die gesamte Steuerungsgesellschaft im Neuseenland tickt.

Wie aber geht ein Forscher vor, wenn er wirklich die Kapazität eines Sees berechnet?

Er beschäftigt sich mit dem realen Platzbedarf der Boote, also der technischen Kapazitätsgrenze: Länge des Bootes, Bootsbreite, Geschwindigkeit, Wendekreisdurchmesser, Sicherheitsabstände usw. Dieser rein technische Platzbedarf ist für alle Boote unterschiedlich. Noch etwas komplexer wird es, wenn man bedenkt, dass nicht alle Bootsführer Profis sind. Profis beherrschen ihr Boot besser und kommen mit geringerem Platz aus – aber die Seen dienen auch Amateuren zur Erholung. Die haben – auch wenn sie mit Ruder- oder Paddelboot unterwegs sind – einen deutlich größeren psychologischen Platzbedarf, wie es Haass nennt.

Was da in Zwenkau gemacht wurde, ist die Verfügbarmachung des Sees ausschließlich für motorisierte Profis. Zumindest, wenn man die völlig aus der Luft gegriffene Mastergenehmigung bis zum Anschlag ausreizen würde. Was Quatsch ist. Im Normalfall werden immer Boote verschiedenster Art auf den Seen unterwegs sein – an Wochenenden deutlich mehr als unter der Woche.

Eigentlich müssten die Seenbetreiber erst einmal die normale Bootsmischung auf ihren Seen ermitteln, bevor sie die Zahlen auf eine Maximal-Belastung hochrechnen.

Auch dazu fehlen jegliche Zahlen.

Wer an einem Sommertag am Cospudener See spaziert, der sieht in der Regel keine Dutzende Motorboote fahren. Schon 2015 wies Haass darauf hin, dass die Erwartung, es würden nun hunderte Motorbootsbesitzer ins Neuseenland kommen und dort für einen Aufschwung im „Wassertourismus“ sorgen, völlig an der Realität vorbeigeht. Das normale Bild sind eher ein Dutzend Segler, ein Dutzend Surfer, das langsam über den See fahrende Fahrgastboot, etliche Tretboote, ein paar Ruderer, ein paar Dutzend Paddler.

Bis jetzt vertragen sich die verschiedenen Nutzungen auf dem Cospudener See. Foto: Ralf Julke
Fahrgastschiff auf dem Cospudener See. Foto: Ralf Julke

Die Mischung macht es.

Wenn man beim Zwenkauer See ein Drittel der Seefläche von 970 Hektar abzieht, das einfach durch geschützte Bereiche und Uferabstand abgezogen werden muss, kommt man auf rund 625 Hektar Wasserfläche. Die durch die „Mastergenehmigung“ eigentlich schon völlig verplant ist: Motorboote (Verdränger) haben nach Haass’ Berechnungen einen psychologischen Raumbedarf von 2,3 Hektar. Bei 320 genehmigten Motorbooten ist die verfügbare Seenfläche quasi komplett verplant.

Wobei die Mastergenehmigung ja zwischen 100 richtigen Motorbooten und 220 mit Hilfsmotoren unterscheidet – das sind in der Regel Segelboote, die mit Motorkraft aus dem Hafen fahren. Dazu kommt natürlich: Es sind nie alle Boote gleichzeitig auf dem Wasser, sollten es zumindest nicht sein. Vom Gleichzeitigkeitsfaktor spricht Haass. Merkt aber auch an, dass es belastbare Zählungen zu Bootszahlen, Typen und Nutzungshäufigkeit nicht gibt. Es gibt einfach niemanden, der das systematisch gezählt hat. Aber genau das sollten die Verantwortlichen tun, wenn die wassersportlichen Aktivitäten zunehmen, betont Haass.

Denn allein die Kapazitätsberechnung für einzelne Bootstypen reicht nicht – die Bootsnutzungen geraten auch aufgrund unterschiedlicher Geschwindigkeiten in Konflikte. Deswegen sei eine gewisse Zonierung der Gewässer sinnvoll, damit die unterschiedlich starken Bootsnutzer sich nicht ins Gehege kommen.

Das heißt: Die reine Kapazitätsberechnung bringt nur bedingt Erkenntnisse, wie viele Boote im Maximalfall gleichzeitig auf dem See sein können.

Den psychologischen Raumbedarf von Segeljollen berechnet Haass zum Beispiel mit 1,02 Hektar. Surfer brauchen 0,43 Hektar, Paddler 0,36 Hektar. Fahrgastschiffe brauchen hingegen rein technisch schon über 8 Hektar (psychologisch dafür wenige, weil sie die am wenigsten gefährdeten Verkehrsteilnehmer sind).

Man merkt bei all seinen Berechnungen, dass es die ganze Zeit tatsächlich um Wassersport geht und nicht – wie die Akteure im Neuseenland behaupten – um Wassertourismus. Schon gar nicht um den extravagant zunehmenden Wassertourismus, den sie zuletzt dem „Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum“ zugrunde gelegt haben. Es wird diese tausenden Motorbootsausflügler nicht geben. Aber es wird die vielen tausend Freizeitkapitäne aus Leipzig und Umgebung geben, die vor allem mit Paddel- und Ruderbooten unterwegs sind, die aber schon in der ganzen Schiffbarkeits-Betrachtung der Seen einfach negiert werden. So, wie auch die mit Pomp gefeierte Umfrage zur „Charta Leipziger Neuseenland“ mit allen dort deutlich geäußerten Wünschen der Bewohner der Region negiert wird.

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Keine Kommentare bisher

Jede noch so tolle Berechnung ändert nichts an der unzulässigen Nutzung. Die schon mit einer Gesetzesnovelle ihren Ausgangspunkt nahm, die ihrerseits hinsichtlich der Schiffbarkeitsregelungen vermutlich rechtswidrig war.
Und selbst dieses Gesetz keine “Mastergenehmigung” kennt. Wen interessiert´s?

Die Überprüfung wird den Umweltverbänden überlassen. Die dafür keine “Kohle” haben. Währenddessen beispielsweise das Biedenkopftagebuch einige Juristen beschäftigt.
Und weshalb soll eine Charta berücksichtigt werden, zu der eine Meinung zu Vorhaben eingeholt wurde, zu denen Beteiligungsrechte gar nicht bestanden (Bergrecht) und die von einem “Verein” initiiert wurde (Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland), die es gar nicht gibt?
Doch was soll´s, ist eh nur Wasser, Natur, Umwelt, Lärm….

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