Jüngst wurde Sachsens Integrationsministerin Petra Köpping (SPD) mit einem ganzen Berg von Fragen konfrontiert. Sowohl Juliane Nagel aus der Landtagsfraktion der Linken als auch Petra Zais von den Grünen wollten wissen, was denn nun eigentlich drin ist in dem angekündigten 34-Millionen-Euro-Paket, auch „Sieben-Punkte-Plan“ genannt, weil sieben Einzelmaßnahmen drin stecken. Jetzt haben sie Auskunft bekommen.

Das hier steckt nach Auskunft der Ministerin in den sieben Einzelmaßnahmen:

1. Ein großer Teil der 34,4 Millionen Euro fließt logischerweise in den wichtigsten Baustein: Grundlegende Kenntnisse und Spracherwerb. Dabei fließen noch dieses Jahr 3 Millionen Euro in „Wegweiserkurse“, 6 Millionen Euro in den Kurs „DEUTSCH SOFORT“, 3 Millionen Euro in das mit 400 Stunden bemessene „DEUTSCH QUALIFIZIERT“ und 1 Million Euro in die Förderung von „Sprach- und Integrationsmittlern“. Macht allein 13 Millionen Euro, um den schnellen Spracherwerb der Asylsuchenden zu befördern.

2. Mit weiteren Geldern werden Maßnahmen nach den Richtlinien „Soziale Betreuung Flüchtlinge“ vom 8. Juli 2015 und „Integrative Maßnahmen“ vom 13. August 2015 unterfüttert.

Über die Richtlinie Soziale Betreuung Flüchtlinge erhalten die Kommunen mehr Mittel. Die bisher veranschlagten 4,6 Millionen Euro werden um 5 Millionen Euro aufgestockt.

Ziel der Richtlinie „Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ ist die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Koordination der Integrationsarbeit in den Landkreisen. Die bisherigen Mittel von 2 Millionen für Teil 1 I Verbände und Vereine 2,5 Millionen für Teil 2 I Kreisfreie Städte und Landkreise werden zusammen um 8 Millionen Euro aufgestockt.

Macht im Bereich Integration also ein zusätzliches Finanzpolster von 13 Millionen Euro.

3. Zur Unterstützung der Amts- und Verantwortungsträger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (Kommunale Integrationskoordinatoren/-innen) sollen den Kommunen bei den Landkreisen kommunale Integrationskoordinatoren an die Seite gestellt werden. Dafür sind 4,5 Millionen Euro in 2016 vorgesehen.

4. Für das Vorhaben „Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund“ sind 400.000 Euro im Jahr 2016 vorgesehen.

5. Gewaltschutz: Unter den Flüchtlingen befinden sich viele Frauen und Mädchen mit traumatischer Gewalterfahrung, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Hierfür stehen 2,9 Millionen Euro zu Verfügung.

6. Zur Stärkung des Ehrenamtes sind Fortbildungskurse vorgesehen. Hierfür stehen wiederum 500.000 Euro im Jahre 2016 zur Verfügung.

7. Und zur Orientierung der Asylsuchenden soll die Broschüre „Orientierungshilfe für Asylsuchende” für 100.000 Euro neu aufgelegt werden.

Da das alles Maßnahmen für 2016 sind, hat Petra Zais natürlich auch gefragt, wie es dann 2017 weitergehen soll. Die Antwort von Petra Köpping: „Der Themenkomplex Integration spielt auch bei den Verhandlungen zum Staatshaushalt der Jahre 2017/2018 eine gewichtige Rolle. Ein Beschluss zum Doppelhaushalt 2017/2018 durch den Sächsischen Landtag steht noch aus.“

Und Juliane Nagel hatte noch gefragt, wie viele Integrationskoordinatoren/-innen denn aus den unter Punkt 3 erwähnten Geldern bezahlt werden sollen. Petra Köpping geht davon aus, dass jeder Landkreis und jede Kreisfreie Kommune je zehn Integrationskoordinatoren/-innen in der Verwaltung haben wird, die aus dem 4,5 Millionen-Euro-Topf bezahlt werden können. Das sind dann immerhin 130 Verwaltungsleute sachsenweit, die sich um die Integration der Neuankömmlinge kümmern sollen.

Die Antwort an Petra Zais. Drs. 5089

Die Antwort an Juliane Nagel. Drs. 5069

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