Wir sind jetzt seit 16 Jahren in der Schleife. Das vergisst man zuweilen, wenn in Deutschland wieder heftig über Terrorismus und Sicherheitslage diskutiert wird. Was im September 2001 abzusehen war – dass die konservativen Hardliner den Anschlag auf das World Trade Center nutzen werden, um die Polizeirechte gegen die Bürger zu verschärfen – ist genau so gekommen. Und jetzt ist die nächste Stufe zur Verschärfung des sächsischen Polizeigesetzes dran.

CDU und SPD hätten sich auf die Ausweitung der Befugnisse der Polizei geeinigt, meldete die „Sächsische Zeitung“ am Montag, 12. Februar. Dass das Gesetz lauter neue Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger enthalten würde, war zu erwarten. Es stammt noch aus der Ära von Innenminister Markus Ulbig, der ein regelrechtes Feuerwerk solcher Pläne auflegte, die Sicherheit der Bürger mit lauter Placebo-Maßnahmen „verbessern“ zu wollen.

Von Millionen, die er in „Terrorismusabwehr“ investierte, bis hin zum massiven Ausbau der Überwachung auch und gerade der Kommunikation der Bürger. Damit war Ulbig ja nicht allein: Diese Maßnahmen waren seit Jahren Inhalt all der speziellen Konferenzen von Innenministern der Union, die mit ihren drakonischen Forderungen die ganze Republik vor sich hertrieben.

„Mit diesen Vorschlägen wird der umfassenden Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen Tür und Tor geöffnet. CDU und SPD opfern die Grundrechte für vermeintlich mehr Sicherheit. Die bisherige Anknüpfung von polizeilichen Befugnissen an konkrete Anhaltspunkte für Straftaten soll offenbar der Vergangenheit angehören. Nach den Vorstellungen der Koalition ist damit wohl jeder verdächtig“, kommentiert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, die Inhalte dieses Gesetzes.

„Insbesondere die geplante Ausweitung der Videoüberwachung auf Wege, die zu Kriminalitätsschwerpunkten hin- und von ihnen wegführen, wäre ein Freifahrtschein, um künftig ganze Innenstädte und jeden beliebigen Ort zu überwachen. Das ist nichts weiter als eine verfassungswidrige Totalüberwachung. Dazu kommt: Selbst Polizeibedienstete lehnen eine Ausweitung der Videoüberwachung ab, weil damit zu viel Personal zur Auswertung gebunden wird, was dann auf der Straße fehlt.“

Dass in vielen Teilen Sachsens ein Gefühl der Verunsicherung einzog, hat vor allem mit dem rigiden Personalabbau bei der Polizei zu tun, für dessen letzte Phase Markus Ulbig federführend war. Dem waren all die windigen Ideen zu einer umfassenden Überwachung lieber als eine belastbare Personalplanung für die Polizei.

Und irgendwie macht sein Nachfolger im Amt da weiter, wo man sich bis zum Dezember 2017 hingeschunkelt hatte.

Denn eine ernsthafte Beschäftigung mit den Vorgängen in Polizei und Justiz zeigt immer wieder, dass die Defizite in Ermittlungen und Strafprozessen nichts mit fehlenden polizeilichen Kompetenzen zu tun haben, aber jede Menge mit einem systematisch organisierten Personalmangel. Ein Staat, der permanent unter Personalmangel und Überlastung leidet, ist kein starker Staat. Und das können all die Big-Brother-Träume von Überwachung nicht ersetzen.

„Auch die Erweiterung der Befugnisse zur Überwachung von Kommunikationsinhalten im Polizeigesetz lehnen wir ab. Die Strafprozessordnung bietet hier bereits ausreichende Möglichkeiten. Mit der Ausweitung der Befugnisse im Polizeigesetz könnten dann verdachtsunabhängig schwerste Grundrechtseingriffe vorgenommen werden. Da nützt auch kein Richtervorbehalt − was der in Sachsen wert ist, wissen wir seit den Funkzellenabfragen um den 19. Februar 2011“, geht Lippmann auf ein Thema ein, das uns just heute am 13. Februar wieder beschäftigt.

Denn entschuldigt für das, was die Strafbehörden da 2011 in Dresden in Form einer Überwachungsorgie angestellt haben, haben sie sich bis heute nicht. Im Gegenteil: Die Vermutung liegt nahe, dass man die Demonstrationsausforschung in Dresden dazu benutzt hat, schon mal auszuprobieren, was alles möglich ist in einem Land wie Sachsen, wenn man ungeliebte Proteste kriminalisieren und letztlich verunmöglichen will.

„Die Einschätzung des SPD-Innenexperten Albrecht Pallas, dass es wichtigste Aufgabe des Staates sei, für die größtmögliche Sicherheit seiner Bürger zu sorgen, lässt nichts Gutes ahnen. Eine Koalition, die den Frontalangriff auf die Bürgerrechte als guten Kompromiss preist und sich gleichzeitig nicht einmal auf die Einführung der Polizeikennzeichnung einigen kann, ist endgültig von allen guten Geistern verlassen“, meint Lippmann.

„Wir Grünen haben bereits im vergangen Jahr konkrete Vorschläge für die Gewährleistung eines sicheren Lebens in Sachsen unterbreitet – ohne weitere Aushöhlung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehört in erster Linie eine personell gut ausgestattete Polizei, die im öffentlichen Leben wahrnehmbar ist.“

1.000 zusätzliche Polizisten werden nicht reichen, wenn Sachsens Polizei wieder zuverlässig arbeiten soll

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