Wenn eine Staatsregierung keinen Plan hat, keine klaren Linien, an denen sie arbeitet, dann verzettelt sie sich auf lauter Nebenschauplätzen und verstärkt Probleme zu Staatsakten, die mit einer klugen Sacharbeit ruhig abgearbeitet werden könnten. Aber auf dem Tisch von Agrarminister Thomas Schmidt (CDU) stapeln sich die unerledigten Aufgaben. Seine ganze Kraft hat der Minister im Herbst augenscheinlich auf die völlig überflüssige Wolfsverordnung konzentriert.

Am 18. Dezember hat Agrarminister Thomas Schmidt seinen Entwurf einer Verordnung über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen vorgestellt, den das Sächsische Kabinett zur Anhörung freigegeben hat.

„Der heute von Umweltminister Thomas Schmidt vorgestellte Entwurf der Wolfsverordnung atmet den Geist der Wolfsabschusskampagne der CDU“, kommentierte Wolfram Günther, Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, das völlig überflüssige Papier. „Diese Wolfsverordnung ist Mumpitz. Etliche Passagen des Entwurfs sind völlig unbestimmt und schießen weit über das Ziel hinaus.“

So sollen Wölfe (Mehrzahl) abgeschossen werden können, wenn ein Wolf (Einzahl) in einem Gebiet mit landwirtschaftlicher Schaf- und Ziegenhaltung von erheblichem Umfang zweimal verbindlich festgelegte Schutzmaßnahmen überwinden und Schafe oder Ziegen tötet. Diese Regelung sei nicht mehr einzeltierbezogen und ermögliche den Abschuss in Rudel hinein, so Günther. „Umweltminister Schmidt hat sich von der naturschutzfachlichen Arbeit verabschiedet. Ministerpräsident Kretschmer und seinem Minister geht es um eine unverantwortliche, populistische Kampagne!“

Ob Ministerpräsident Michael Kretschmer an dem Papier eine Aktie hat, ist offen. Aber es ist typisch für die Arbeit von Thomas Schmidt, der den eigentlichen Herausforderungen seines Amtes mit sturer Verbissenheit ausgewichen ist, egal, ob es die längst beschlossene Ausweitung der Naturschutzreviere ist, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie oder die fehlende Nachhaltigkeitsstrategie für Sachsens Wälder.

Stattdessen erzählte sein Ministerium am 18. Dezember noch einmal die ganze Wolfsgeschichte in Sachsen:

„Der Freistaat Sachsen war das erste Bundesland, in dem sich Wölfe vor mehr als 20 Jahren selbständig wieder angesiedelt haben. Seitdem gibt es wiederkehrend erhebliche Schäden durch Wolfsrisse in Nutztierherden. Selbst in Ortslagen wurden wiederholt einzelne Wölfe gesichtet. Um die Anwesenheit des Wolfes im Freistaat Sachsen so konfliktarm wie möglich zu gestalten, sollen die Unterstützungsleistungen für Tierhalter verbessert werden und der Umgang mit dem Wolf durch eine neue Wolfsmanagementverordnung rechtssicherer und effizienter gestaltet werden.“

Zentrale Regelungen seiner Wolfsverordnung sind denn auch:

1. Zulassung der Vergrämung und Entnahme von Wölfen

In definierten Fällen sind in Zukunft die Vergrämung und die Entnahme von Wölfen rechtssicher geregelt. Die Vergrämung ist zum Beispiel zugelassen, wenn sich ein erwachsener Wolf in Siedlungsbereichen aufhält oder sich einem Menschen auf unter 100 Meter nähert, er sich nicht verscheuchen lässt und dadurch das öffentliche Leben gestört wird.

Der beste Schutz vor landwirtschaftlichen Schäden durch den Wolf ist ein flächendeckender, präventiver Herdenschutz. Für die Entnahme wird zum Beispiel gelten: Sollte ein Wolf in einem Gebiet mit landwirtschaftlicher Schaf- und Ziegenhaltung von erheblichem Umfang zweimal verbindlich festgelegte Schutzmaßnahmen überwinden und Schafe oder Ziegen töten, können Wölfe entnommen werden.

2. Fortentwicklung des Managementplans für den Wolf

Im Managementplan werden die Ziele des Wolfsmanagements inhaltlich und zeitlich definiert sowie Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schutzmaßnahmen für Nutztiere benannt.

3. Programm zur Besenderung von Wölfen

Um möglichst genaue Erkenntnisse über den Aufenthaltsort und die Bewegungsmuster der Wolfsrudel im Freistaat Sachsen zu erhalten, sollen Wölfe mit einem Senderhalsband ausgestattet werden.

4. Konzentration der Zuständigkeiten

Die Rissbegutachtung, die Tierhalterberatung, die Förderung präventiver Maßnahmen sowie die Öffentlichkeitsarbeit werden beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie gebündelt und können so sachsenweit aus einer Hand umgesetzt werden. Für die Entnahme und Vergrämung von Wölfen bleiben die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig. Nur diese Ebene besitzt die Ortskenntnis und kann die wirtschaftlichen oder sozialen Folgen von Konfliktsituationen mit Wölfen am besten einschätzen.

***

Angehört werden sollen neben den kommunalen Spitzenverbänden und den anerkannten Naturschutzvereinigungen in Sachsen die Mitglieder des Wolfsplenums. Im Wolfsplenum arbeiten für den Themenkomplex Wolfsmanagement wichtige Verbände, Vereine und Interessengruppen sowie Vertreter der Wissenschaft und der zuständigen Behörden (Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft; Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie; Landesdirektion Sachsen sowie die sächsischen Landratsämter) zusammen. Ziel sei es, so das Ministerium, dass die Verordnung im März 2019 in Kraft tritt.

„Wir Grüne wollen eine Wolfsverordnung, die sich fachlich korrekt am Verhalten der Einzeltiere orientiert und keinen Abschuss in die Rudel hinein“, hatte Günther kritisiert. „CDU und SPD sollten Lösungen für die Probleme der Weidetierhalter finden anstatt Märchen über den bösen Wolf zu erzählen. Es gibt bei uns keine vom Wolf ausgehende Gefahr für den Menschen. Leider haben die Fraktionen von CDU und SPD die von der Grünen-Fraktion vorgeschlagene Weidetierprämie bei den Haushaltsberatungen im Dezember abgelehnt.“

Die Lösung für die Weidetierhalter kam jetzt eher von europäischer Ebene, mit der der Freistaat Sachsen wohl mächtig zusammenrasseln wird, wenn diese Wolfsverordnung tatsächlich beschlossen werden sollte. Denn der Wolf genießt höchsten Schutzstatus auf europäischer Ebene. Danach müssen sich auch die Mitgliedsstaaten und ihre Provinzen richten.

Der Freistaat Sachsen werde zukünftig für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen eine Förderung zu 100 Prozent der Kosten gewähren, hatte das Umweltministerium am 18. Dezember vermeldet. Das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft gehe davon aus, dass die Europäische Kommission im Laufe des ersten Quartals 2019 die Genehmigung erteilen wird.

Ab sofort könnten die Tierhalter wählen, ob sie den erhöhten Fördersatz beantragen und auf die Bewilligung warten wollen, bis die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt, oder ob sie den aktuell gültigen Fördersatz von 80 Prozent der Nettokosten beantragen und die Bewilligung umgehend nach erfolgter Prüfung des Antrages erhalten. Seit dem Jahr 2015 hat der Freistaat Sachsen bereits 1.472 Wolfspräventionsmaßnahmen mit einem Gesamtmittelvolumen von rund 1,1 Millionen Euro gefördert.

Dazu gehören unter anderem die Anschaffung sicherer Zäune für die Schafherden, aber auch ausgebildete Wolfshunde, die in der Lage sind, die Herden zu schützen.

Und wie sieht es mit den „wiederkehrend erheblichen Schäden durch Wolfsrisse in Nutztierherden“ aus, mit denen das Ministerium Stimmung macht?

Nach denen hatte sich gerade erst Dr. Jana Pinka erkundigt, die in der Linksfraktion im Landtag auch für die tierrechtlichen Fragen zuständig ist. Sie hat auch mit einigem Grund nach der Art des Schutzes der betroffenen Herden gefragt. Und sie hat sich die Zahlen der getöteten Tiere geben lassen, die für sich jeweils sehr groß aussehen.

Aber sie hat sich auch die Herdengröße der im Wolfsgebiet heimischen Herden insgesamt geben lassen. Da relativieren sich die Zahlen deutlich.

In Ralbitz-Rosenthal, wo das Rosenthaler Wolfsrudel manchmal auftaucht, gab es in den letzten Jahren immer um die 11 bis 13 Halter von Schafen und Ziegen mit insgesamt rund 280 Tieren. Geschädigt wurden pro Jahr nur zwei bis drei Halter. In den letzten Jahren gab es bei im Schnitt vier bis fünf Wolfsübergriffen zwischen 19 und 52 getötete Tiere. Das heißt: Eine kleine Zahl von Haltern ist immer wieder betroffen. In anderen Orten wie Königswartha gingen die Übergriffe nach 2016 deutlich zurück.

Warum das so ist, warum einige Herden trotz Mindestschutz immer wieder angegriffen werden und andere überhaupt nicht, weiß zumindest das Ministerium nicht: „Zu dieser Frage liegen der Staatsregierung keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor.“

Aber genau der Tatbestand deutet darauf hin, dass Wolfram Günther recht hat und der Minister völlig überzieht, wenn er den Abschuss gleich mehrerer Wölfe vorsieht.

Wieder 58 getötete Wölfe und nach wie vor Nachholbedarf bei Herdenschutz

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