Immer größer werden die Proteste gegen das geplante neue Polizeigesetz in Sachsen, das wahrscheinlich in Teilen schlicht verfassungswidrig ist. Das bestätigte am Dienstag, 5. Februar, das Bundesverfassungsgericht, auch wenn es erst einmal nur die Verfassungswidrigkeit des automatischen Kennzeichenabgleichs im bayerischen Polizeigesetz feststellte. Aber Sachsen schreibt ja seine Gesetzesverschärfungen regelmäßig bei den Bayern ab.

Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, wonach automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Teilen verfassungswidrig sind, fordert Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünenfraktion im Sächsischen Landtag, dass Sachsens Regierung den Entwurf zum neuen Polizeigesetz kassiert.

„Die Koalition muss den Gesetzentwurf zum neuen Polizeigesetz von der Tagesordnung des Innenausschusses nächste Woche nehmen und die Staatsregierung den Entwurf des neuen Polizeigesetzes sofort zurückziehen“, sagte Lippmann am Dienstag.

„Nun muss dringend geklärt werden, ob die bisher in Sachsen geltenden Regelungen und auch die geplante Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung verfassungswidrig sind. Dafür spricht nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vieles. Auch in Sachsen werden jährlich rund zwei bis drei Millionen Personen durch diese KfZ-Scanner erfasst. Dieser massenhafte Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist unverhältnismäßig und muss schleunigst beendet werden. Jetzt ist Innehalten angesagt, statt schwere Eingriffe in die Bürgerrechte durchs Parlament zu peitschen.“

Schon jetzt arbeitet Sachsens Polizei eifrig mit der automatischen Kennzeichenerfassung und überschreitet damit nach Lippmanns Ansicht schon längst ihre Kompetenzen.

„Die bislang in Sachsen eingesetzten mobilen Kfz-Scanner sind unverhältnismäßige, teure polizeiliche Überwachungsmethoden. Das haben die Statistiken über die festgestellten gestohlenen Kfz in den vergangenen Jahren deutlich offengelegt. Der Erfassung von 2 bis 3 Millionen Personen durch diese Scanner standen im Jahr 2018 gerade einmal 29 festgestellte Autodiebstähle oder -unterschlagungen gegenüber. Damit stehen die mit der Erfassung einhergehenden Grundrechtseingriffe vollkommen außer Verhältnis zum Ermittlungserfolg. Anstatt das einzusehen, will der Innenminister nun ein untaugliches System noch weiter ausbauen“, hatte der Landtagsabgeordnete schon am 15. Januar erklärt.

Aber genau in dieser Generalbeobachtung wird deutlich, wie sehr die sächsische Regierung versucht, quasi alle Bürger möglichst umfassend zu kontrollieren und die Möglichkeiten der digitalen Automatisierung zu nutzen, um quasi mit dem großen Schleppnetz auf die Suche nach mutmaßlichen Gesetzesverstößen zu gehen.

Ein völlig untaugliches System, hatte Lippmann erklärt: „Daran ändert auch die Errichtung von stationären Scannern nichts − im Gegenteil: Damit geht eine weitaus größere Erfassung von Autos und personenbezogenen Daten einher. Wo sich die Polizei bislang auf den Weg machen und die Geräte aufbauen musste, soll dieser Aufwand künftig wegfallen. Damit fällt aber auch die Kontrollfunktion und die mit jedem Einsatz zu beantwortende Frage weg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dazu vorliegen. Das wird dazu führen, dass die Kontrollen nicht mehr stichprobenartig auf einzelnen Straßen durchgeführt werden, sondern durchgängig und flächendeckend. In der Folge werden tausende Kennzeichen in Sachsen pro Stunde gescannt, ohne dass dieser Grundrechtseingriff einen Mehrwert für unsere Sicherheit bringt.“

Widerstand gegen sächsisches Polizeigesetz wächst

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