Eigentlich hätte Deutschland im Rahmen der EU-Gesetzgebung bis 2013, eigentlich sogar schon bis 2009 die 4.605 Naturschutzgebiete nach europäischem Recht unter Schutz stellen müssen. Aber Deutschland benimmt sich innerhalb der EU immer wieder wie das fläzige Kind eines reichen Mannes, das die Umsetzung der Vorgaben lieber den anderen überlässt, selbst aber keine Lust hat, die Termine und Vorgaben einzuhalten. Das ist bei der Schadstoffbelastung der Luft genauso wie bei der Wasserrahmenrichtlinie oder den Naturschutzgebieten.

Selbst sechs Jahre nach Verstreichen der Frist hat Deutschland die Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nicht umgesetzt, obwohl die Bundesregierung 2015 schon dringlichst zur Umsetzung und Meldung aufgefordert worden war. Also hat der zuständige EU-Kommissar die Umsetzung der Richtlinie stichpropenartig prüfen lasen und kommt zu einem fatalen Ergebnis.

Noch im März 2018 setzte sich die Bundesregierung breitbeinig hin und legte die Sache nach eigenem Gusto aus: „Am 3. August 2018 übermittelte Deutschland eine Mitteilung zu den erzielten Fortschritten bei der Ausweisung von BSG und bei der Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen. Da es in einem bestimmten Bundesland zu Verzögerungen gekommen war, werde die Ausweisung aller BSG erst 2020 abgeschlossen, und die Erhaltungsmaßnahmen erst bis 2023 festgelegt sein. Dies gelte für 787 der 4.606 Gebiete, die als BSG ausgewiesen, sowie für 1.320 der insgesamt 4.606 Gebiete, für die Erhaltungsmaßnahmen festgelegt werden müssen.“

Aber auch das war nur ein Viertel der Wahrheit. Denn auch für die – nach Meinung Deutschlands – gemeldeten Gebiete fehlen klare Zielvorgaben.

Oder im sachlichen Ton des Schreibens der EU-Kommission heißt es:

„Für eine sehr große Zahl von Gebieten, d. h. 1320 von 4606 Gebieten, ergibt sich diese systematische Nichteinhaltung von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie bereits aus der Anerkennung Deutschlands in seinem Schreiben vom 3.8.2018, wonach für diese Gebiete bisher keine Erhaltungsmaßnahmen festgelegt wurden.“

„Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass Deutschlands Versäumnis, Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie ordnungsgemäß anzuwenden, nicht auf diese 1320 Gebiete beschränkt ist. Die systemische Natur des Versäumnisses Deutschlands, gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie keine Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, ergibt sich aus dem allgemeinen und strukturellen Verstoß der deutschen Behörden, ausreichend detaillierte gebietsspezifische Erhaltungsziele gemäß den Artikeln 4(4) und 6(1) festzulegen. Da keine hinreichend detaillierten gebietsspezifischen Erhaltungsziele vorliegen, können die für die betreffenden Gebiete festgelegten Erhaltungsmaßnahmen nicht als den ökologischen Erfordernissen der Gebiete entsprechend angesehen werden und damit auch nicht die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen, welche im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 gefordert sind, darstellen.“

Deutschland hat es also wieder genauso gemacht wie bei den Schadstoffgrenzwerten für Dieselmotoren und sich seine eigene Interpretation zurechtgelegt.

Man bekommt zunehmend ein flaues Gefühl, was das Agieren der Bundesregierung gegenüber der EU betrifft – einerseits redet man ständig von der Gemeinschaft, die es zu bewahren gilt, und den Fehlern der anderen, aber fortwährend nutzt die Bundesrepublik ihre finanzielle Macht, um sich die Regeln zurechtzubiegen, wie es ihr passt – und damit das gemeinschaftliche Agieren der EU zu unterlaufen. Was ja eben auch heißt: Der ganze Europa-Frust in Deutschland hat hier seinen Humus, wird von der Regierungspolitik befeuert, die immer dann, wenn es um deutsche Eigeninteressen oder – was wohl eher der Grund ist – wirtschaftliche Privatinteressen geht, auf die gemeinsamen Regeln pfeift.

Trocken gelegter Altarm in der Burgaue. Foto: Ralf Julke
Trockengelegter Altarm in der Burgaue. Foto: Ralf Julke

Auch zum Schaden der Bundesbürger, die ja nicht nur den Abgasmief einatmen, mit dreckigen Flüssen und dreckigem Grundwasser leben müssen, sondern deren nur äußerlich nach EU-Recht geschützte Naturschutzgebiete tatsächlich systematisch geplündert werden, bestenfalls in ihrem kaputten Zustand liegengelassen werden, ohne dass sich die verantwortlichen Umweltminister und Umweltbürgermeister bemüßigt fühlen, den Sinn von Natura 2000 umzusetzen: nämlich die Bedingungen für die bedrohten Tier- und Pflanzengemeinschaften zu verbessern.

Daran ist auch in Leipzig nicht zu denken. Es interessiert die phlegmatischen Verantwortlichen nicht. Natürlich mit Rückendeckung eines völlig desinteressierten Umweltministers, auch wenn der nur die phlegmatische Politik seines Vorgängers fortsetzt.

Profitinteressen haben – gegen jeden Sachverstand – die Priorität. Auch in den Schutzgebieten.

Das wird am Beispiel Sachsens sehr schön deutlich, wo die EU-Kommission drei FFH-Gebiete mit bedrohtem Bestand untersucht hat.

Das beginnt schon mit der Einsicht in die Bewirtschaftungspläne:

„Die sächsischen Behörden verbreiten die Bewirtschaftungspläne nicht in vollem Umfang über das Internet. Auf den offiziellen Websites werden nur jeweils ein Kurzbericht für die Gebiete sowie die Standard-Datenbogen veröffentlicht. Den in der Fachbesprechung mit den Kommissionsdienststellen am 10. September 2018 von den sächsischen Behörden erteilten Auskünften zufolge können die detaillierten Bewirtschaftungspläne in den Räumlichkeiten der zuständigen Behörden eingesehen oder auf individuelle Anfrage übermittelt werden.“

„Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Bewirtschaftungspläne in den Räumlichkeiten der zuständigen Behörde ist jedoch nicht hinreichend, um die Verpflichtung nach Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2003/4/EG zu erfüllen. Außerdem ist die Verbreitung nur einer Zusammenfassung nicht hinreichend zur Erfüllung der Verpflichtung nach Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2003/4/EG, da dadurch eine wirksame Verbreitung von Informationen über die Erhaltungsmaßnahmen und ihre Umsetzung nicht gewährleistet ist.“

Was übrigens auch auf Leipzig zutrifft. Wo das Ding eben Forstwirtschaftsplan heißt. Der Stadtförster bestimmt, was im Auenwald gemacht wird, erarbeitet dicke Berge an Forstwirtschaftsplänen – nur die wenigsten Daten daraus hat der Stadtrat überhaupt zur Abstimmung bekommen. Der ganze Rest lag zur Einsichtnahme aus. Für die, die Zeit und Weg gefunden haben.

Man sieht noch die Flussbetten der vom Wasser abgeschnittenen Flüsse in der Burgaue. Foto: Ralf Julke
Man sieht noch die Flussbetten der vom Wasser abgeschnittenen Flüsse in der Burgaue. Foto: Ralf Julke

In Sachsen hat die EU-Kommission drei Natura-2000-Gebiete untersucht: die „Scheibenberger Heide“, das „Tal der Großen Bockau“ und das „Schwarzwassertal und Burkhardtswald“. Und in allen dreien sind die Erhaltungsziele fast gleichlautend und gleichermaßen schwammig formuliert. Für die „Scheibenberger Heide“ zum Beispiel:

„Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-RL, einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Lebensräume des Anhanges I der FFH-RL von Bedeutung sind.“

Das ist so schwammig, dass sich niemand, keine Kommune, keine Umweltbehörde, kein Förster zu irgendetwas verpflichtet fühlen muss. Kein konkreter Erhaltungszustand ist definiert, keine Zieldefinition, nichts.

„Bei den Erhaltungszielen für diese Lebensraumtypen wird nicht klar zwischen den Zielen der ‚Wiederherstellung‘ und der ‚Erhaltung‘ des günstigen Erhaltungszustands unterschieden. Die Ziele wurden nicht quantifiziert und sind nicht messbar. Erhaltungsziele müssen für jeden Lebensraumtyp und für jede Art einzeln festgelegt werden. Auch dies ist in diesen Verordnungen nicht der Fall“, stellt das Schreiben des EU-Kommission fest.

„Die Kommission ist aufgrund ihrer Analyse der Erhaltungsziele in Sachsen der Auffassung, dass die bei den drei oben untersuchten Erhaltungszielen festgestellten Mängel repräsentativ sind für ein allgemeines Muster der Nichteinhaltung der oben in Abschnitt 4.2.1 genannten Anforderungen.“

Sachsen hat übrigens 268 FFH-Gebiete angemeldet, darunter auch als Nr. 48 das „Leipziger Auensystem“.

Und was findet man dort zu den Erhaltungszielen?

„1. Erhaltung der mitteleuropäisch bedeutsamen, naturnahen Flussauenlandschaft von Elster, Pleiße und Luppe mit großflächigen Altbeständen der Hartholzaue, grundwassernahen Stieleichen-Hainbuchenwäldern, Resten von Weichholzauen, wertvollen Stromtal-Auenwiesen, Frisch-, Feucht- und Nasswiesen, ephemeren Stillgewässern sowie Restgewässern in ehemaligen Lehmstichen.

2. Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-RL, einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Lebensräume des Anhanges I der FFH-RL von Bedeutung sind.“

Da haben wir wieder die Leerformel von „Bewahrung oder Wiederherstellung“.

Und unter 4.: „Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung beziehungsweise der Förderung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit der Lebensraumtyp- und Habitatflächen des Gebietes, der Vermeidung von inneren und äußeren Störeinflüssen auf das Gebiet sowie der Gewährleistung funktionaler Kohärenz innerhalb des Gebietssystems NATURA 2000 zu, womit entscheidenden Aspekten der Kohärenzforderung der FFH-RL entsprochen wird.“

Das ist jede Menge Gerede. „Die Ziele wurden nicht quantifiziert und sind nicht messbar“, wie die EU-Kommission schreibt.

Unter Punkt 3 heißt es übrigens: „Im FFH-Gebiet kommen die mit Abstand größten zusammenhängenden Hartholzauenwälder (LRT 91F0) Sachsens vor. Da größere oder ähnlich komplexe Bestände im Wesentlichen nur im Mittelelbe- und im Rhein-Main-Gebiet vorhanden sind, besitzen sie nicht nur landesweit eine herausragende Bedeutung, sondern haben auch bundesweit einen hohen Stellenwert.“

Aber das ganze Papier führt nicht einen einzigen Punkt auf, der bewirken könnte, dass auch nur eins der aufgeführten Biotope erhalten oder gar gestärkt werden könnte.

Das Schreiben stammt vom 24. Januar. Deutschland hat jetzt zwei Monate Zeit zu antworten.

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Leipziger Auenwald“.

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Es ist an der Zeit, dass wir, die wir eigentlich in der Verantwortung sind, es nicht den Kindern überlassen, statt in die Schule für eine lebenswerte Umwelt auf die Straße zu gehen! Vielleicht fangen die Parteien an, das endlich auch als wahlergebnisrelevante Themen zu erkennen. Die Zeiten ändern sich gerade ein bisschen, und: wer zu spät kommt…
Danke, dass die LIZ hier so beherzt zugreift, während andere noch versuchen, die Lobbyisten zu schützen, indem sie die für Recht und Gesetz eintretenden (und notfalls auch vor Gericht gehenden) Vereine beschimpfen und die berechtigte Wut der betroffenen Menschen geschickt von den wirklichen (mit kriminellen Energien agierenden) Tätern weglenken.

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