Wenn etwas die Szene der sogenannten Reichsbürger auszeichnet, dann ist es ihre Verachtung für Regeln und Gesetze. Dass sie sich dabei auf irgendeine Variante früherer deutscher Reiche beziehen, ist nichts als Camouflage, eine gewollte Missachtung der Demokratie und der Regeln, ohne die ein zivilisiertes Zusammenleben nicht möglich ist. Ergebnis für Sachsen: auch 2020 wieder eine Latte von Straftaten.

Die sächsische Justiz muss sich nach wie vor in zahlreichen Fällen mit Personen aus der „Reichsbürger“-Szene auseinandersetzen. So bearbeiteten die Staatsanwaltschaften von März 2018 bis Ende 2020 insgesamt 1.269 Ermittlungsverfahren, bei denen 415 teils mehrfach Beschuldigte „einen Bezug zu sogenannten Reichsbürgerinnen oder Reichsbürgern bzw. sogenannten Selbstverwalterinnen oder Selbstverwaltern aufwiesen“. Das teilte das Justizministerium der Sprecherin der Linksfraktion für Antifaschistische Politik, Kerstin Köditz, auf deren neueste Kleine Anfrage (Drucksache 7/4993) zu diesem Thema mit.„Auch im Corona-Jahr 2020 gab es keine Entspannung, 413 einschlägige Fälle wurden verzeichnet. 2019 waren es 422 gewesen“, stellt Kerstin Köditz fest. „Hintergrund: Seit rund vier Jahren markieren hiesige Staatsanwaltschaften entsprechende Verfahren und Personen in einer Spezialdatenbank mit dem Attribut ,Reichsbürger‘ (Drucksache 6/12607). Anfangs gab es gut 30 Verfahren pro Monat, in denen diese Kennzeichnung vergeben wurde (Drucksache 6/12948). Die jetzt vorgelegten Daten zeigen, dass dieser Wert seither angestiegen ist. Inzwischen sind es im Schnitt mehr als 37 Fälle pro Monat.“

Die Verfahren aus dem abgefragten Zeitraum verteilen sich auf 108 Straftatbestände, vielfach aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, oft ohne erkennbaren politischen Bezug. Am häufigsten verzeichnet sind Nötigungen (232), Beleidigungen (111) und Betrug (81). Hinzu kommen aber unter anderem etliche teils gefährliche Körperverletzungen, Verstöße gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz sowie schwere Sexualstraftaten.

„Zur Szene zählten im Berichtsjahr rund 1.000 Personen (2018: 1.400)“, konnte man im Bericht des Sächsischen Verfassungsschutzes für 2019 lesen. Aber der hat irgendwie nicht so richtig mitgeschnitten, wie oft die „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ tatsächlich kriminell wurden. Denn da liest man nur: „Mit 145 verzeichneten Straftaten – darunter 14 Gewalttaten – wurden 58 Straftaten weniger registriert als im Vorjahr (2108: 203 Straftaten, darunter 18 Gewalttaten). Die im Jahr 2019 begangenen Straftaten von Reichsbürgern und Selbstverwaltern wurden durch insgesamt 97 Beschuldigte begangen.“

Augenscheinlich hat das Landesamt für Verfassungsschutz auch hier einen eigenen Filter, der die Szene verharmlost. Denn wenig später liest man sogar: „Künftig ist mit einer etwa gleichbleibenden –möglicherweise sogar weiter sinkenden – Anzahl der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu rechnen. In ,qualitativer‘ Hinsicht ist innerhalb der Szene aufgrund behördlicher Maßnahmen jedoch eine deutliche Ausdifferenzierung zwischen Mitläufern und ideologisch überzeugten Szeneangehörigen festzustellen. Diese Entwicklung dürfte sich fortsetzen. Das Straftatenniveau wird weiterhin niedrig bleiben. Gleichwohl können die Szene aufbringende Einzelfallkonstellationen das Risiko schwerer Gewalttaten mit sich bringen. Insbesondere die bundesweit festzustellende Waffenaffinität dieses Milieus spielt für die Bewertung von Gefährdungslagen eine zentrale Rolle. Behördenmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte könnten hier in besonderem Maße betroffen sein.“

Von einem niedrigen Straftatenniveau kann aber nach Auskunft der Justizministerin nicht wirklich die Rede sein.

„Am stärksten belastet ist die Staatsanwaltschaft Dresden, die statistisch gesehen mehr als ein Viertel aller Reichsbürger-Fälle bearbeitet“, kann Köditz feststellen.

„Auch für sächsische Gerichte sind die Reichsbürger ein anhaltendes Sicherheitsproblem. So mussten 2020 bei mindestens 76 Verhandlungsterminen – zumeist in Strafsachen – besondere Vorkehrungen getroffen werden, etwa verschärfte Einlasskontrollen und der Einsatz zusätzlicher Sicherheitskräfte. Dennoch wurden mindestens drei Verhandlungen teils massiv gestört, bei einem weiteren Termin wurde ein Justizwachtmeister beleidigt. 2019 waren bei zumindest 67 Verhandlungsterminen mit Reichsbürger-Beteiligung spezielle Vorkehrungen erforderlich gewesen, weil Sicherheitsbedenken bestanden. Offenbar ist das nur die Spitze des Eisbergs, denn die Daten sind laut Justizministerin ,nicht notwendigerweise vollständig‘, eine gesonderte Statistik gibt es nicht.“

Dresden sticht mit 127 „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“, die straffällig wurden, zwar heraus. Aber auch in Leipzig waren 78 Personen aus diesem Milieu aktiv und verursachten immerhin 278 Verfahren (Dresden: 321). Es ist also nicht nur ein Dresdner Problem, sondern ein gesamtsächsisches, das auch die Staatsanwaltschaften in Chemnitz, Görlitz und Zwickau beschäftigt.

Das Innenministerium, das sich auf Schätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz stützt, zählte zuletzt sachsenweit 1.050 Personen zu den Reichsbürgern (Drucksache 7/4961). Zuvor hatte die amtliche Schätzung weit höher gelegen und sich auf bis zu 1.600 belaufen. Wobei der Bericht des Verfassungsschutzes betont: „Da allerdings viele Personen bisher nur einmal als „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Erscheinung getreten sind, dürfen sie der Szene nach Ablauf einer bestimmten Frist aus rechtlichen Gründen nicht mehr zugerechnet werden.“

Die Szene schmilzt also nicht. Etliche „Reichsbürger“ fallen nur einfach aus der Statistik, wenn sie sich nicht wieder strafbar machen.

„Doch so oder so: Es handelt sich unverändert um eine gefährliche und teils kriminelle Minderheit“, sagt Kerstin Köditz.

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