Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist schon lange völlig aus dem Lot geraten. Die Mieten gerade in den Großstädten sind massiv gestiegen, die Zahl der „Sozialwohnungen“ ist verdampft wie Wasser an der Sonne., Wobei man nicht wirklich von „Sozialwohnungen“ reden kann, wenn in Sachsen auch Normalverdiener dringend auf eine mietpreisgebundene Wohnung angewiesen sind. Das sächsische Regierungskabinett hat am Dienstag, 27. April, die Richtlinien für den geförderten Wohnungsbau wieder ein Stück weit verbessert.

Der Freistaat Sachsen erhält für die Programmjahre 2021 und 2022 rund 50 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau vom Bund, die durch Landesmittel ergänzt werden. Insgesamt stehen im Doppelhaushalt 2021/2022 jährlich 74,3 Millionen Euro für Bau und Sanierung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in ganz Sachsen zur Verfügung.Jahrelang hatte Sachsen überhaupt kein Förderprogramm für sozialen Wohnungsbau. Das gab es erst wieder mit der CDU/SPD-Regierung ab 2017. „Mithilfe der bisherigen ,Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum‘ konnten seit dem Jahr 2017 in den Städten Dresden und Leipzig bereits 2.475 neue Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gefördert werden, die nach und nach bezugsfertig werden“, meldete das Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung am Dienstag, 27. April.

An diesem Dienstag hat das Regierungskabinett neue Richtlinien zur Förderung von mietpreisegebundenem sowie von preisgünstigem Mietwohnraum verabschiedet.

„Das ist ein wichtiger Schritt, damit sowohl in unseren Großstädten als auch im ländlichen Raum mehr Menschen bezahlbare Wohnungen finden können. Die Koalition tut damit etwas für gleichwertige und soziale Lebensverhältnisse in allen sächsischen Regionen. Und ich bin zuversichtlich, dass die Koalition in Kürze auch eine Lösung für die von uns geforderte Mietpreisbremse in den Großstädten finden wird“, erklärt dazu Albrecht Pallas, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

„Mit der novellierten Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau erhalten Dresden und Leipzig nun erstmals die Möglichkeit einer Belegungsbindung für 20 Jahre. Dazu kommt eine neue Experimentierklausel für gemeinschaftliche Bauvorhaben, und auch die Förderhöhe wurde an die aktuellen Angebotsmieten in den Großstädten angepasst. Gerade die Verlängerung der Bindungsdauer ermöglicht es den Städten und Bauträgern, langfristig stabile Mieten anzubieten. Das ist ein erster wichtiger Schritt, auch wenn uns hier langfristig eine Dauer von mindestens 25 als noch geeigneter erscheint.“

Aber es ist nach wie vor schwer, dem Koalitionspartner CDU wirklich wirksame Schritte zur Auflage eines wirklich wirksamen Wohnungsbauprogramms abzuringen. Denn die rund 400 Wohnungen im mietpreisgebundenen Segment, die so in Leipzig jährlich auf den Markt kamen, genügen hinten und vorne nicht, um die Nachfrage gerade bei Gering- und Normalverdienern zu decken. Auch mit einem Quadratmetermietpreis von 6,50 Euro kommen Normalverdienerhaushalte schnell an die Grenze des Leistbaren.

Und es sind Normalverdienerhaushalte, für die diese Wohnungen auch infrage kommen. Das Ministerium definiert die möglichen Bewerber für diese Wohnungen selbst so: „Die Einkommensgrenzen wurden im März 2021 durch die Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung angehoben. Danach kann künftig eine geförderte Mietwohnung beziehen, wer als alleinstehende Person über ein Gesamteinkommen unter 16.800 Euro verfügt; dies entspricht im Normalfall überschlägig einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro. Für eine Alleinstehende mit drei Kindern belaufen sich die Werte beispielsweise auf 38.780 Euro bzw. etwa 56.400 Euro, für ein Ehepaar mit einem Kind auf 31.640 Euro bzw. etwa 47.200 Euro.“

Was eben auch bedeutet, dass ein anteilig geförderter Wohnungsbau von 30 Prozent, wie er in Leipzig praktiziert wird, der Lebenswirklichkeit der Leipziger nicht entspricht. Freilich setzt hier vor allem die zur Verfügung gestellte Summe von anfangs 20 Millionen Euro die Grenze. Wenn der Fördertopf ausgeschöpft ist – und die Stadt Leipzig meldet jedes Jahr hohes Interesse an dem Förderbudget – können weitere Nachfragen nicht mehr bedient werden.

„Mit der Richtlinie für preisgünstigen Mietwohnraum können gerade kommunale und genossenschaftliche Vermieter in den Klein- und Mittelstädten ihre Wohnungen attraktiver machen und modernisieren, ohne dass die Mieten danach stark steigen. Das ist ein zusätzliches Angebot vor allem an jungen Menschen, im ländlichen Raum wohnen zu bleiben. Das sorgt auch für einen Ausgleich zwischen den Ballungs- und ländlichen Räumen und damit für besseren gesellschaftlichen Zusammenhalt“, betont Pallas.

Und Regional-Staatsminister Thomas Schmidt ist sich sicher: „Die Schaffung von Wohnraum ist ein zentrales Instrument gegen steigende Mieten, besser als jeder staatliche Eingriff in Mietverträge. Mit den beiden Förderrichtlinien wird der Freistaat Sachsen diesem Anspruch gerecht.“

Womit er wieder die eher ablehnende Haltung der Union zum Ausdruck bringt. Denn der viel zu geringe Bau von mietpreisgebundenem Wohnraum kann den Mietpreisanstieg nicht stoppen und auch die Wohnungsknappheit für Normalverdiener nicht lindern. Die wandern aus Leipzig inzwischen schon gezwungenermaßen ab ins Umland, wo der Wohnungsmarkt noch nicht ganz so eng ist.

„Im Zusammenspiel mit der vorangegangenen Anhebung der Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsscheine kommen nun auch deutlich mehr Haushalte bei der Vergabe von Wohnraum mit Sozialbindung zum Zuge“, sagt Pallas noch. „Denn auch Haushalte, die nur etwas mehr Geld als Grundsicherung zur Verfügung haben, sollen von der sozialen Wohnraumförderung profitieren. Damit weiten wir den Anspruch auf bezahlbares Wohnen im Mieterland Sachsen deutlich aus und bringen neuen Schwung in das Thema.“

Oder es bringt neue Verärgerung nun auch bei neuen Anspruchsgruppen. Denn dass 400 neue mietpreisgebundene Wohnungen im Jahr für Leipzig zu wenig sind, zeigen die immer mal wieder schwankenden Prognosen der Leipziger Verwaltung. Aber am belastbarsten sind wohl die Aussagen, dass bis 2025 rund 10.000 preisgebundene Wohnungen gebraucht werden.

Das ergab zuletzt eine Auskunft an die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) vom Dezember 2019. Da sich die Auskünfte auf das Jahr 2018 bezogen, würde Leipzig jedes Jahr allein 1.200 bis 1.300 zusätzliche mietpreisgebundene Wohnungen brauchen. Gebaut werden kann von dem zur Verfügung gestellten Geld aber nur ein Drittel.

Die neuen Richtlinien lockern zwar die Förderbedingungen ein wenig, sind aber nach wie vor mit viel zu wenig Geld untersetzt, um wirklich eine Entspannung am bezahlbaren Wohnungsmarkt zu bringen.

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