Nach Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht: Auch Sachsen muss endlich ein wirksames Klimaprogramm vorlegen
Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag, 29. April, eine Klage gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung angenommen, die unter anderem von mehreren Fridays for Future Aktivistinnen und Aktivisten eingereicht und vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Greenpeace unterstützt wurde. Das BVerfG entscheidet, dass das deutsche Klimagesetz teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Und das betrifft eben auch Sachsen, wie Volkmar Winkler feststellt.
Aktuelle Kommentare